| (GZ-17-2025 - 11. September) |
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► Pressekonferenz mit Familienministerin Ulrike Scharf: |
Neuerungen bei der Kindertagesbetreuung |
Startschuss in das neue Kita-Jahr in 10.800 bayerischen Kindertageseinrichtungen: Aus diesem Anlass informierte Familienministerin Ulrike Scharf in einer Pressekonferenz in München über aktuelle Entwicklungen im Bereich der Kindertagesbetreuung im Freistaat.
Die Bedürfnisse der Familien in der Kinderbetreuung haben sich laut Scharf in den vergangenen Jahren stark verändert. Die Zahl der betreuten Kinder sei von 453.000 im Jahr 2010 auf 647.000 in 2024 gestiegen. Mit der frühkindlichen Bildung werde der Grundstein für eine erfolgreiche Bildungsbiografie der Kinder gelegt. Von einer qualitativ hochwertigen Kinderbetreuung profitierten nicht nur Kinder und Eltern, sie stärke auch die Volkswirtschaft. Eine verlässliche Kinderbetreuung ermögliche Eltern die Erwerbstätigkeit und wirke so auch dem Fachkräftemangel entgegen.
Fit für die Zukunft
„Wir entbürokratisieren, entlasten, modernisieren – damit machen wir Bayerns Kitas fit für die Zukunft“, führte die Ministerin aus. Bayern unterstütze Träger und Kommunen intensiv bei der Personalgewinnung: Im Bündnis für frühkindliche Bildung würden gemeinsam mit allen Akteuren Maßnahmen entwickelt und umgesetzt.
Die Erzieherausbildung sei modernisiert und verkürzt, das praxisintegrierte Ausbildungsmodell verstetigt und der Meisterbonus auf 3.000 Euro erhöht worden. Zudem öffne das bundesweit einzigartige Quereinsteiger-Gesamtkonzept mit aktuell über 1.000 abgeschlossenen, laufenden und geplanten Kursen und mehr als 15.000 Teilnehmern vielen Interessenten den Weg in die Kita.
Neue Studienplätze
Darüber hinaus sei die Zahl der Fachakademien für Sozialpädagogik seit 2011 um über 65 Prozent auf jetzt 81 gestiegen. Damit werde eine wohnortnahe Ausbildung ermöglicht. Für mehr akademische Fachkräfte seien 400 neue Studienplätze in der Sozialen Arbeit und Kindheitspädagogik geschaffen worden; bis 2028 kämen weitere 200 Plätze hinzu.
Eckpunkte des BayKiBiG
Im Juli wurden laut Scharf die Eckpunkte der Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG) beschlossen. Diese verstetige die Teamkräfteförderung und ermögliche im Endausbau ab 2029 die Förderung von 15.000 Teamkräften. „Das übertrifft die im Koalitionsvertrag festgelegte Verdoppelung auf 12.000 Kräfte nochmals deutlich“, so die Ministerin.
Die Förderung von Teamkräften wird künftig in das BayKiBiG integriert und vollständig digital abgewickelt. Alle gesetzlich geförderten Einrichtungen, die mindestens eine Teamkraft beschäftigen, erhalten eine Teamkräftepauschale pro Platz. Dadurch entfallen fast 10.000 Verwaltungsvorgänge pro Jahr. Mit der Förderung von Teamkräften, dazu zählen z. B. auch Hauswirtschafts- oder Assistenzkräfte, werden die pädagogischen Fachkräfte in den Kitas entlastet. Gleichzeitig gibt die gesetzliche Förderung Kommunen und Trägern Planungssicherheit und entlastet diese finanziell.
Zudem löse die Reform nach Scharfs Worten eine massive Entbürokratisierung aus. Das bisherige Fördersystem wird deutlich vereinfacht. Zusätzlich ausgereichte Mittel fließen künftig direkt in die gesetzliche Förderung der Kitas. Erleichtert wird zudem die Berechnung der jährlichen Anpassung des sog. Basiswerts, auf dem die kindbezogene Betriebskostenförderung des BayKiBiG fußt.
Mehr Eigenverantwortung
Die staatliche Refinanzierung der Kindertagespflege wird kostenneutral in eine Platzpauschale für die Kindertagespflege umgerechnet. Der Freistaat setzt damit auf mehr Eigenverantwortung vor Ort und verzichtet auf Vorgaben. Die Landkreise und kreisfreien Städte können künftig flexibel agieren und vor Ort eigenverantwortlich Lösungen umsetzen.
Der Freistaat trägt die Kosten der Reform allein. Eine Finanzierungsbeteiligung der für die Kindertagesbetreuung in Bayern zuständigen Kommunen ist nicht geplant.
Rechtsanspruch ab 2026
Vor besondere Herausforderungen stellt die Kommunen der ab 2026 schrittweise eintretende Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung für Grundschulkinder. Derzeit, so die Ministerin, profitierten mehr als 307.000 Kinder im Grundschulalter von ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten, „das entspricht einer Betreuungsquote von fast 60 Prozent.“
Wie Scharf erläuterte, hatte der Ministerrat bereits im November 2024 mit dem Kinderstartgeld eine Richtungsentscheidung in der Familienpolitik getroffen: Künftig werden 50 Prozent für direkte Leistungen an Familien, in Form des neuen Kinderstartgeldes, und 50 Prozent zur Stärkung der Betreuung eingesetzt. Damit steht bis 2030 rund eine Milliarde Euro zusätzlich an Landesmitteln für die Kinderbetreuung in Bayern zur Verfügung.
DK
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