| (GZ-1/2-2025 - 16. Januar) |
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► BDE, bvse und VBS: |
Forderungskatalog zur Bundestagswahl 2025 |
BDE, bvse und VBS haben zentrale Punkte für die ersten hundert Tage der künftigen Bundesregierung vorgelegt. Die politischen Entscheidungen in diesem Zeitrahmen seien von großer Bedeutung, um die Rohstoffunabhängigkeit zu stärken und den Hochlauf der Kreislaufwirtschaft in Deutschland anzutreiben, heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung der Verbände.
Zentrale Punkte
1. Der erste wesentliche Meilenstein für erfolgreiches Recycling in Bezug auf Materialqualität und Sammelmengen wird beim Produktdesign gesetzt. Eine wirtschaftliche Besserstellung für recyclingfähige Produkte muss sicherstellen, dass Hersteller bereits vor dem Inverkehrbringen die Recyclingfähigkeit ihrer Produkte im Blick haben, um die enthaltenen Wertstoffe nach der ersten Gebrauchsphase effektiv in den Recyclingkreislauf zurückführen zu können.
2. Um die Kreislaufwirtschaftsziele zu erreichen, muss eine Mindestrezyklateinsatzquote im Kunststoffbereich eingeführt werden. Ein Level-Playing-Field ist erforderlich, in dem der CO2-Fußabdruck von Kunststoffneuware mit einem Preiszuschlag für Neuware berücksichtigt wird. Dies verhindert, dass Rezyklate in einem preissensiblen Marktumfeld benachteiligt werden. Der anerkannte grundsätzliche Vorrang des mechanischen Recyclings gegenüber dem chemischen Recycling ist auch gesetzlich festzuschreiben.
3. Sammelstrukturen sowie Aufbereitungs-, Recycling- und Verwertungsanlagen benötigen internationale Märkte. Deutschland und Europa allein können keine ausreichende Nachfrage für alle anfallenden Sekundärrohstoffe generieren.
Daher ist es sinnvoll, überschüssige Mengen (zum Beispiel Metallschrott) internationalen Verbrauchern zur Verfügung zu stellen, um weltweit CO2-arme Produktionsprozesse im Rahmen der Kreislaufwirtschaft zu unterstützen. Voraussetzung dafür sind auch klare und praxisnahe Regeln beim Übergang vom Abfall- zum Produktrecht:
Insbesondere sind Regelungen für die Materialien Altpapier, Altkunststoffe und Ersatzbaustoffe notwendig. Diese Abfälle müssen nach anerkannten Behandlungsverfahren sicher aus dem Abfallregime entlassen und als Produkte vermarktet werden können. Insbesondere müssen alle gütegesicherten Sekundärbaustoffe aller Materialklassen aus dem Abfallstatus entlassen werden, um sie für neue Baustoffe nutzbar zu machen.
4. Die öffentliche Hand kann mit ihrem Investitionsvolumen von rund 500 Milliarden Euro einen bedeutenden Beitrag zur Kreislaufwirtschaft leisten. Ein staatliches Recyclinglabel, das den Rezyklateinsatz und die Recyclingfähigkeit von Produkten transparent macht, würde die ökologische Beschaffung erleichtern und den Bürokratieaufwand reduzieren.
5. Um Brände durch Lithium-Ionen-Batterien in Müllfahrzeugen und Entsorgungsanlagen zu verhindern, ist ein Batteriepfand bzw. ein Pfand auf batteriebetriebene Elektro(nik)geräte erforderlich. Ein Batteriefonds könnte die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) umsetzen, indem Produzenten an den Kosten für Brandschutz und Versicherungen beteiligt werden. Um Lithium-Ionen-Akkus vor dem Recyclingprozess herausfiltern zu können, ist eine technische Kennzeichnungspflicht für Batterien, etwa mittels RFID-Technologie, erforderlich.
Zusätzlich sollten Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Einwegprodukte mit Batterien, wie Einweg-E-Zigaretten, eingeführt werden.
6. Der Bund muss die Bundesländer und Kommunen bei der Umsetzung der Klärschlammverordnung unterstützen. Es müssen Rahmenbedingungen geschaffen werden, die den Ausbau der Phosphor-Recyclinginfrastruktur fördern. Eine Fristverlängerung für Ausnahmen bei der Phosphor-Rückgewinnung darf es nicht geben; eine langfristige Deponierung von Klärschlammaschen ist zu verhindern.
7. Ein fairer Wettbewerb erfordert gleiche Regeln für alle Marktteilnehmer. Umsatzsteuerliche und körperschaftsteuerliche Privilegien für kommunale Entsorgungsdienstleister sind abzuschaffen. Die Einhaltung der Wettbewerbsvorschriften muss durch eine unabhängige Kontrolle sichergestellt werden.
8. Planungsrechtliche Vorgaben müssen als Leitplanken fungieren und dürfen nicht als Bremsklötze wirken. Einfachere und schnellere Genehmigungsverfahren sind wesentlich, um Innovationen zu fördern, die für die Implementierung der Kreislaufwirtschaft und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Unternehmen entscheidend sind. Die digitale Verwaltung ist rasch umzusetzen und der „One-Stop-Shop“-Ansatz sollte konsequent verfolgt werden.
9. Deutschland muss seine Expertise nutzen, um einen einheitlichen EU-Rechtsrahmen der Kreislaufwirtschaft aktiv zu gestalten. Nationale Alleingänge und zusätzliche Verschärfungen europarechtlicher Vorgaben sind zu vermeiden. Statt eines bloßen „German Vote“ sollten „German Impulses“ den Fortschritt der Kreislaufwirtschaft vorantreiben. Die erweiterte Herstellerverantwortung ist zu stärken, und EU-Recyclingmärkte sind vor unlauterem Wettbewerb zu schützen. Zudem ist ein europaweites Verbot der Deponierung verwertbarer Siedlungsabfälle erforderlich.
10. Die strategische Bedeutung der Kreislaufwirtschaft muss auf nationaler Ebene anerkannt werden. Sie sollte im Bundeswirtschaftsministerium verankert werden, wo die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie und die Rohstoffstrategie zusammengeführt und finanziell unterstützt werden.
Politische Hürden
Wie bvse-Präsident Henry Forster erläuterte, „ist die Kreislaufwirtschaft mit der Generierung von Sekundärrohstoffen wesentlicher Bestandteil einer Industrienation, die kaum über Primärrohstoffe verfügt. Gerade in einem so wichtigen Sektor wird es immer schwieriger, notwendige Investitionen zu tätigen und Innovationen voranzutreiben. Es häufen sich Meldungen aus der Branche, dass Unternehmen die Erschließung neuer Standorte und Geschäftsfelder aufgeben, weil die politischen Hürden zu hoch wurden und die Ansiedlung zu einem Politikum verkommen ist. So kann es nicht weitergehen.“
„Wir brauchen endlich eine Politik, die den Unternehmen wieder Luft zum Atmen lässt“, forderte Forster. „Schnellere und unkompliziertere Genehmigungsverfahren, eine starke politische und gesellschaftliche Rückendeckung auf allen Ebenen – von Berlin bis in die Kommunen. Andernfalls riskieren wir nicht nur das Wohlstandsniveau, sondern auch den Verlust der Innovationskraft, die für eine zukunftsfähige Kreislaufwirtschaft unerlässlich ist.“
Mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung
Nach Auffassung von VBS-Präsident Stefan Böhme „sind die Unternehmen unserer Branche bereit, durch ihre Investitionen, leistungsfähige Anlagen und innovative Verfahren einen Riesenbeitrag zum Klimaschutz und zur Versorgung mit Energie und Rohstoffen aus Abfällen zu leisten. Mehr Tempo bei Genehmigungsverfahren, mehr Freiraum für wirtschaftliche Entfaltung und den Turbo bei der Digitalisierung zünden: So schaffen wir Chancen für mehr dynamische wirtschaftliche Entwicklung, die wir jetzt in Deutschland dringend brauchen.“
„Es gibt nichts, was gegen mehr Kreislaufwirtschaft spricht. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir deshalb konkrete Schritte und klare Rahmenbedingungen für zirkuläres Wirtschaften“, unterstrich BDE-Präsidentin Anja Siegesmund.
„Wer den Wohlstand und Industriestandort Deutschland sichern will, kommt an einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft nicht vorbei. Diese Aufgabe sollte in einem Bundesressort gebündelt und in der kommenden Legislaturperiode im Wirtschaftsministerium angesiedelt werden.“
DK
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