Kommunalverbändezurück

(GZ-12-2025 - 13. Juni)
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► KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss:

 

Gesundheitspolitik auf dem Prüfstand

Die Zeit drängt. Mit Blick auf die Reformpläne der neuen Bundesregierung im Bereich des Krankenhauswesens forderte Gesundheitsministerin Judith Gerlach im Rahmen der jüngsten Tagung des KPV-Landesvorstands und Hauptausschusses, die im Koalitionsvertrag vereinbarten Nachbesserungen des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) rasch anzugehen und umzusetzen. Die Verunsicherung im Bereich der stationären Versorgung sei weiterhin groß. Für die Krankenhausverantwortlichen brauche es nun endlich Planungssicherheit, um zumindest auf diese Weise zu einer Entschärfung der angespannten Lage beizutragen.

GZ 12 KPV Gerlach Gesundheitspolitik
Gesundheitsministerin Judith Gerlach nahm virtuell an der Sitzung teil. red

Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums wird sich das Bundeskabinett nach der parlamentarischen Sommerpause mit einem entsprechenden Gesetzentwurf befassen. Zuvor sei geplant, mit den Bundesländern ins Gespräch zu kommen, um diese frühzeitig einzubinden.

Gerlach, die virtuell zugeschaltet war, nahm Stellung zur aktuellen und künftigen Ausrichtung der medizinischen Versorgung im Freistaat. In ihrem Impulsvortrag sprach sie über notwendige Reformen im Krankenhausbereich, Herausforderungen in der ärztlichen Versorgung sowie über Digitalisierungsfortschritte in der Pflege.

Möglichkeiten zur Kooperation

Ein Thema war die anstehende Frist zur Beantragung von Leistungsgruppen bis August 2025. Gerlach äußerte die Sorge, dass Fehleinschätzungen durch Kliniken zu Prüfungen des Medizinischen Diensts der Krankenkassen (MDK) führen könnten. Sie sprach sich deshalb für mehr Flexibilität bei Facharztvorgaben und die Schaffung von Kooperationsmöglichkeiten aus.

Warnung vor Monopol-MVZ

Mit Blick auf die Rolle Medizinischer Versorgungszentren (MVZ), insbesondere solcher, die von Investoren getragen werden (iMVZ), warnte Gerlach eindringlich vor Monopolstellungen: „Es besteht die Gefahr, dass sich die ambulante ärztliche Versorgung auf Ballungsräume konzentriert und der ländliche Raum abgehängt wird.“ Die Ministerin machte deutlich, dass Bayern dieses Problem ernst nehme. Eine entsprechende Bundesratsinitiative zur stärkeren Regulierung von iMVZ sei bereits im Mai gestartet worden. Bisher habe die Bundesregierung jedoch nicht reagiert.

Die medizinische Versorgung im ländlichen Raum will Bayern mit einem innovativen Förderprogramm stärken. Ab dem Wintersemester 2025/26 können bis zu 100 Medizinstudenten eine Förderung von bis zu 10.000 Euro pro Semester für ein Studium an anerkannten Hochschulen im EU-Ausland erhalten. Im Gegenzug verpflichten sie sich, nach ihrem Abschluss mehrere Jahre im ländlichen Raum Bayerns als Fachärztin oder Facharzt zu arbeiten.

Neue Zugänge zum Medizinstudium

„Wir schaffen neue Zugänge zum Medizinstudium und setzen gezielt Anreize für die spätere Tätigkeit auf dem Land. Das ist ein wichtiger Baustein für die Zukunft der medizinischen Versorgung“, so Gerlach. Besonders erfreulich: Zehn Prozent der Stipendien sind für künftige Kinder- und Jugendpsychiater reserviert – ein Fachbereich, in dem besonders großer Nachwuchsmangel herrscht.

Wie Gerlach überdies darlegte, hätten sich die Anforderungen an ärztliche Arbeitsmodelle verändert. Junge Ärztinnen und Ärzte bevorzugten feste Anstellungen, flexible Arbeitszeitmodelle und legten großen Wert auf die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben. „Die Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses spiegeln einen gesellschaftlichen Wandel wider – und sie bieten eine große Chance, bestehende Strukturen zu modernisieren“, so die Staatsministerin.

Beim Thema Pflege sprach sich Gerlach für mehr Digitalisierung aus – allerdings mit Bedacht. „Digitalisierung ersetzt nicht die menschliche Fürsorge, aber sie kann wertvolle Unterstützung im Alltag sein“, betonte sie. Ein Pilotprojekt in Buxheim zur Reduktion von Prüfaufwand sowie eine vom Ministerium veröffentlichte „Pflege-Mythenliste“ sollen Einrichtungen helfen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren. Bereits jetzt hätten 37 Prozent der Pflegeeinrichtungen in Bayern (Stand: März 2025) einen Antrag auf Anbindung an die Telematik-Infrastruktur (TI) gestellt – doppelt so viele wie noch im vergangenen November.

TI ist Rückgrat der künftigen digitalen Gesundheitsversorgung

Gerlach zufolge ist die TI das Rückgrat der künftigen digitalen Gesundheitsversorgung: Sie vereinfache Verwaltungsprozesse, spare Zeit und ermögliche eine sichere Kommunikation zwischen Ärzten, Pflegeeinrichtungen und anderen Leistungserbringern. Bis zum 1. Juli 2025 sei die Anbindung an die TI für alle Einrichtungen der Langzeitpflege verpflichtend. Gerlach appellierte an alle noch nicht angeschlossenen Einrichtungen, sich frühzeitig vorzubereiten und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen.

Zuvor hatte KPV-Landesvorsitzender, Landrat Stefan Rößle (Donau-Ries), zum 500-Milliarden-Sondervermögen der neuen Bundesregierung Stellung bezogen. Grundsätzlich begrüßen KPV-Landesvorstand und Hauptausschuss das Finanzpaket, fordern jedoch folgende Leitlinien zur Mittelverwendung:

1. Kommunale Infrastruktur stärken: Das geplante Sondervermögen von 500 Mrd. Euro für Infrastruktur, davon 100 Mrd. Euro für die Länder und Kommunen, was voraussichtlich rund 15 Mrd. Euro für den Freistaat Bayern bedeutet, soll schnell und zielgerichtet bei den bayerischen Kommunen ankommen. Neue bürokratische Förderprogramme sollen hierfür möglichst vermieden werden. Vielmehr sollen die Fördersätze bei bestehenden Programmen insbesondere im Bereich Hochbau, Tiefbau und ÖPNV deutlich erhöht werden.

2. Aussetzung der Krankenhausumlage: Es wird eine Aussetzung der Krankenhausumlage (kommunaler Anteil für Krankenhausinvestitionen) für zehn Jahre gefordert. Mit einer alleinigen Finanzierung der Krankenhausinvestitionen durch den Freistaat Bayern können die kommunalen Krankenhausträger, die in aller Regel jährlich hohe Defizite ausgleichen müssen, spürbar entlastet werden. Zudem können damit dringend notwendige Modernisierungen und Umstrukturierungen auf dem Weg gebracht werden.

3. Neuverschuldung zurückführen und Sparmaßnahmen konsequent umsetzen: Die Neuverschuldung des Bundes muss im Sinne der Generationengerechtigkeit in einem überschaubaren Zeitraum auch wieder abgebaut werden. Hierzu schlagen wir einen Entschuldungsplan vor, der unbedingt eingehalten werden muss. Mit den lnvestitionen einhergehen müssen dringend notwendige Sparmaßnahmen. Investitionsgelder sollen nicht in Gutachten, Klageverfahren oder Planungstiefe versickern. Der Aufgaben-, Standard- und Bürokratieabbau muss auf Bundes- und Landesebene konsequent weiterbetrieben werden, um die finanzielle Leistungsfähigkeit unserer bayerischen Kommunen auch für die Zukunft zu sichern. Dabei müssen die Chancen der Digitalisierung noch stärker genutzt werden.

DK

 

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