(GZ-4-2022) |
► Betreibermodell im Fokus: |
Breitbandausbau als eigene Chance der Kommune |
Ein Gastbeitrag von Dr. Henrik Bremer, WIRTSCHAFTSRAT Recht Vieles hat sich durch die Ergebnisse der jüngsten Bundestagswahl in den politischen Akzenten gewandelt. Keine Veränderung hat hingegen die Fokussierung auf den Glasfaserausbau erfahren. Hier ist nach wie vor festzustellen, dass in Deutschland noch viel zu tun ist. So überrascht es auch nicht, dass der Koalitionsvertrag entsprechende Ausführungen zum weiteren Ausbau enthält. In den Fokus stellt die Koalition dabei das Betreibermodell.
Dafür gibt es aus kommunaler Sicht gute Gründe. Das Betreibermodell ermöglicht es einer Kommune, selbst ein Netz zu errichten und dieses dann an einen Netzbetreiber zu verpachten. Die Förderung basiert darauf, dass die Errichtungskosten für das Netz zu ermitteln sind und von diesen wird die Pachteinnahme über einen Zeitraum von sieben Jahren abgezogen. In der Vergangenheit war es üblich, dass die Pachtzeit eher langfristig ausgelegt war und eher zwischen 20 bis 25 Jahren betrug. Dieses hatte seine Ursache darin, dass über diesen langen Zeitraum verlässliche Pachterlöse realisiert werden konnten, um so das Netz finanzieren zu können. Dies ist nunmehr nicht mehr erforderlich. Es ist aus unserer Sicht durchaus sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, ob nicht eine Pachtlaufzeit von sieben Jahren sinnvoller ist. Werden Pachteinnahmen nur über sieben Jahre vereinnahmt, so bedeuten diese geringeren Einnahmen eine höhere Förderung. Damit sinkt der Eigenanteil der Gemeinde. Auch sollte man sich vergegenwärtigen, dass durch die Förderung aus Sicht der Gemeinde ein relativ günstiges Netz errichtet wird. Kostet etwa entsprechend der technischen Planung ein Hausanschluss 10.000 Euro, so verbleiben als Eigenanteil bei der Gemeinde bei 90 Prozent Förderung nur 1.000 Euro. Dieser Wert ist im Verhältnis zu den Marktpreisen als niedrig anzusetzen. Liegt der Marktpreis etwa bei 4.000 Euro, so hat die Gemeinde stille Reserven pro Hausanschluss von 3.000 Euro gebildet. Frühzeitig strategische Allianzen eingehen Ein weiterer Vorteil der kurzen Laufzeit ist aus unserer Sicht, dass frühzeitig strategische Allianzen eingegangen werden können. Die gebauten Netze sind häufig zu klein, um ein flächendeckende Open Access Netz zu ermöglichen, hierfür ist es erforderlich, dass potentiell mehrere tausend Kunden über einen standardisierten Vertrag angesprochen werden können. So ist es auch zu erklären, dass beispielsweise größere Netzbetreiber ablehnend auf die Anfragen zum Ausbau von Neubaugebieten reagieren. Die Förderung lässt es zu, dass bereits zu Beginn des Projektes eine privatrechtliche Trägergesellschaft gegründet wird. Hier hat sich in der Praxis einer vermögensverwaltende GmbH & Co. KG bewährt. Dieses Modell führt dazu, dass das Netz steuerrechtlich nicht als Betriebsvermögen anzusehen ist. Es entfällt steuerrechtlich vielmehr der Vermögenssphäre der Gemeinde. Die Gemeinde kann beispielsweise bei der Suche nach einem Betreiber zugleich ausschreiben, dass sie sich einen Partner in der Gesellschaft zum Betrieb des Netzes wünscht. Hier kann bereits vorgesehen werden, nach Ablauf der Zweckbindungsfrist von sieben Jahren eine Kaufoption zugunsten des Vertragspartners vereinbart wird, um so den Fortgang des Projektes finanzieren zu können. Wählt man eine vermögensverwaltende Gestaltung, so ist der Veräußerungserlös im Übrigen steuerfrei. Ein Partner macht deswegen wahrscheinlich Sinn, weil zum einen eine Konsolidierung von mehreren Netzen möglich ist, da eine privatrechtliche Struktur beteiligungsfähig ist. Des Weiteren kann über diese Beteiligungsstruktur gewährleistet werden, dass die Netze weiterentwickelt werden. Hier ist zum Beispiel an 5G-Netze, autonomes Fahren, Smartcity oder WLAN-Netze zu denken. Der große Vorteil des Betreibermodells besteht darin, dass die Kommune selbst entscheiden kann, wie sie mit dem Netz verfahren will und zudem durch die Fördermittel erhebliche Vermögensgegenstände zugunsten der Gemeinde entstehen. |
Dr. Henrik Bremer
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