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(GZ-19-2018)
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► Wohngipfel im Bundeskanzleramt:

 

Impulse für Wohnraumoffensive

 

Dr. Angela Merkel Bild: CDU/Laurence Chaperon; Horst Seehofer Bild: BMI/Henning Schacht
Dr. Angela Merkel Bild: CDU/Laurence Chaperon; Horst Seehofer Bild: BMI/Henning Schacht

Auf einem Wohngipfel im Bundeskanzleramt haben Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, Bundesinnenminister Horst Seehofer, Bundesfinanzminister Olaf Scholz, Bundesjustizministerin Dr. Katarina Barley und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier gemeinsam mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Bundesländer, den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände und den Präsidenten und Präsidentinnen der im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen engagierten Verbände die gemeinsame Umsetzung des umfassenden Maßnahmenbündels zur Stärkung des Wohnungsneubaus und zur Sicherung bezahlbaren Wohnens vereinbart.

Folgende Eckpunkte wurden endgültig beschlossen:

Der Bund stellt für die soziale Wohnraumförderung im Zeitraum 2018 bis 2021 mindestens 5 Mrd. Euro zur Verfügung. Gemeinsam mit den Mitteln von Ländern und Kommunen können damit über 100.000 zusätzliche Sozialwohnungen geschaffen werden. In dieser Legislaturperiode werden als „Baukindergeld“ insgesamt 2,7 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Damit sollen die selbstgenutzte Eigentumsbildung insbesondere für Familien und Alleinerziehende mit Kindern gestärkt werden.

Mietwohnungsbau fördern

Zudem will der Bund den Mietwohnungsbau durch eine steuerliche Sonderabschreibung fördern. Die Finanzierung erfolgt durch Bund, Länder und Kommunen. Auch wird die Städtebauförderung auf Rekordniveau von 790 Millionen Euro (Bund) fortgeführt. Länder und Gemeinden tragen mit eigenen Mitteln zur Finanzierung ihres Eigenanteils bei. Darüber hinaus werden Bund und Länder das Wohngeld zum 01. Januar 2020 verbessern.

Kommunen und Länder unterstützen

Vereinbart wurde auch, dass die Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens unterstützt werden. Hierzu wird die Bundesregierung weitere Verbesserungen im Bauplanungsrecht, die auch eine verbesserte Anwendung bestehender Instrumente (Vorkaufsrecht, Baugebot etc.) erfasst, vorschlagen. Die Bundesregierung wird über die BImA bundeseigene Grundstücke weiter vergünstigt an Kommunen weitergeben.

Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bei der Gründung kommunaler Wohnungsbaugesellschaften und stellt hierfür zusätzliche finanzielle Mittel bereit. Die Länder verfolgen das Ziel, weitgehende übereinstimmende Vorschriften im Bauordnungsrecht vorzusehen.

Qualitätsvolle Antwort auf wachsende Nachfrage

Serielles und modulares Bauen soll als schnelle, preisgünstige und zugleich qualitätsvolle Antwort auf die wachsende Nachfrage nach Wohnungen gestärkt werden. Angedacht ist, das Vergaberecht zu flexibilisieren und Wertgrenzen befristet anzuheben. Die Kostensteigerungen durch Standards und Normen sollen aufgebrochen und die Digitalisierung der Bauverfahren forciert werden. Eine ausreichende Verfügbarkeit von Fachkräften und Baukapazitäten wird als notwendig angesehen. Hier wird das geplante Fachkräfteeinwanderungsgesetz Unterstützung bringen. Den Umsetzungsprozess wird auf Bundesebene ein interministerieller Staatssekretärsausschuss unter Leitung des BMI und unter Beteiligung der Länder und der kommunalen Spitzenverbände koordinieren.

Bezahlbar, nachhaltig und baukulturell vorzeigbar bauen

Aus Sicht des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist es dringend erforderlich, dass die beschlossenen Maßnahmen jetzt schnell umgesetzt werden. Wie Erster Vizepräsident, Bürgermeister Roland Schäfer (Bergkamen), erläuterte, laute das Gebot für die kommunalen Spitzenverbände: „Bauen, bauen, bauen und zwar bezahlbar, nachhaltig und baukulturell vorzeigbar!“ Dies gelte nicht nur für die Städte mit angespannten Wohnungsmärkten, sondern auch für das Umland. Dazu müssten Bund und Länder ihrer auch finanziellen Verantwortung beim Bau von mehr Sozialwohnungen nachkommen, auch über das Jahr 2021 hinaus.

Bauland mobilisieren Baukosten senken

Weiter bedürfe es in den Städten und Gemeinden verfügbarer und erschwinglicher Grundstücke sowie besserer rechtlicher Möglichkeiten, Bauland und Brachen zu mobilisieren. In ländlichen Regionen sei speziell der bedarfsgerechte Umbau des vorhandenen Wohnungsbestandes zu unterstützen, damit auch dort attraktiver und bezahlbarer Wohnraum zur Verfügung steht.

Dringend nötig sei eine Baukostensenkung. Die Baukosten sind laut Schäfer in den vergangenen zehn Jahren mit bis zu 36 Prozent sehr viel schneller gestiegen als die Lebenshaltungskosten. Nötig sei der Abbau kostentreibender Normen. Allein die letzte Novelle der Energiesparverordnung (EnEV) habe für Neubauten Mehrkosten bis zu 10 Prozent verursacht. Auch müsse das Vergaberecht, etwa durch höhere Wertgrenzen für Beschränkte und Freihändige Vergaben, flexibilisiert werden.

Ländlichen Raum stärken

Ferner gelte es, ländliche Räume durch gute ÖPNV- und Schnellbahnverbindungen, eine forcierte Digitalisierung und den Glasfaserausbau sowie eine Dezentralisierung bei Behörden- und Arbeitsplätzen zu stärken. Speziell strukturschwache Räume, in denen insgesamt ca. zwei Millionen Wohnungen leer stehen, verdienten Unterstützung. Dadurch könnten die Wohnungsmärkte in den Hotspots entlastet werden.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen eine zielgerichtete Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums durch ein Baukindergeld. Bei der selbstgenutzten Wohneigentumsquote liegt Deutschland trotz der hohen Bedeutung des Eigenheims für die Vermögensbildung und die Alterssicherung mit nur 45 Prozent der Haushalte im Vergleich aller EU-Staaten am Ende. Hier an den richtigen Standorten mit dem richtigen Wohnungsbau nachzusteuern, sei zukunftsfähig.

Wie Schäfer abschließend bemerkte, schaffe die verschärfte Mietpreisbremse keine neuen Wohnungen. Sie könne nur in Einzelfällen zur Entspannung beitragen und der Verdrängung einkommensschwacher Personen aus ihrem angestammten Quartier entgegenwirken.

DK

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