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(GZ-15/16-2024 - 1. August)
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► Von Cannabis bis Bundeswehr:

 

Aktuelles aus dem Bayerischen Landtag

 

Vor der Sommerpause beschloss der Bayerische Landtag eine Reihe von Gesetzen, darunter Änderungen im Polizeiaufgabengesetz, das Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz und das bayerische Bundeswehrgesetz. Ein Antrag der Grünen, wonach die Staatsregierung die 71 Landkreise in Bayern dafür entschädigen soll, dass der Freistaat zu wenig staatliches Personal in den Landratsämtern beschäftigt, fand dagegen keine Mehrheit.

Mit einer von CSU, Freien Wählern und AfD befürworteten Änderung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gibt es nun eine Rechtsgrundlage für den Einsatz der Verfahrensübergreifenden Recherche- und Analyseplattform „Mit VeRA werden wir die Möglichkeiten der Kriminalpolizei zur effektiven Gefahrenabwehr und Verhütung von Straftaten weiter stärken“, kündigte Innenminister Joachim Herrmann an. Dabei werde großer Wert auf den Grundrechtsschutz der Bürger, den Datenschutz und die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gelegt.

Kripo-Spezialisten

Nach Herrmanns Worten werden mit VeRA speziell geschulte Spezialisten der Kriminalpolizei vorhandene Daten schneller und effektiver auswerten sowie miteinander verknüpfen können: „Damit sollen Gefährder und Banden schneller ermittelt, kriminelle Netzwerke leichter entdeckt, mögliche Opfer besser geschützt und Straftaten möglichst im Vorhinein verhindert werden.“

Rechtsgrundlage für Kameraüberwachung

Darüber hinaus wird im PAG eine Rechtsgrundlage zur Übermittlung von Bildmaterial von an gefährdeten Objekten angebrachten Kameras an die Polizei verankert werden, soweit die Polizei an diesen Orten selbst Kameras aufstellen dürfte. Dies betrifft beispielsweise die Videoüberwachung an großen Verkehrsknotenpunkten wie an Bahnhöfen oder Flughäfen.

Verkehrskontrollen

Zudem wird im Gesetz die Durchführung von Verkehrskontrollen durch die Wasserschutzpolizei präzisiert. Des Weiteren wird die Bayerische Polizei künftig auch gegenüber denjenigen Personen Platzverweise aussprechen dürfen, die Polizeieinsätze behindern. Außerdem wird sie Meldeauflagen unter den gleichen Voraussetzungen wie die allgemeinen Sicherheitsbehörden, also die Gemeinden, aussprechen können.

Hasch-Verbote

Künftig komplett verboten ist der Konsum von Cannabis im Freistaat in Biergärten, auf Volksfesten und auch im Bayerischen Landtag. Zudem werden Cannabis-Produkte in Bayern nun grundsätzlich vom gesetzlichen Rauchverbot umfasst, das ohnehin in Innenräumen unter anderem von öffentlichen Gebäuden, Gaststätten und Kultur- und Freizeiteinrichtungen gilt.

Außerdem erhalten die Kommunen jetzt die Möglichkeit, über eine Verordnung ein Cannabisverbot auf weiteren öffentlichen Flächen wie Festivals oder belebte Plätze zu erlassen. Dies schützt laut CSU-Fraktionsvorsitzendem Klaus Holetschek die passiv betroffene Bevölkerung vor stark gesundheitsschädlichem Cannabisrauch und ist ein wichtiges Signal für den Jugend- und Gesundheitsschutz.

Hohe Geldbußen bei Verstößen

Bei Verstößen gegen das Konsum-Verbot drohen in Bayern hohe Geldbußen. Wer etwa in einer Gaststätte einen Joint raucht, muss mit einer Strafe von 1.500 Euro rechnen, im Wiederholungsfall sogar mit 5.000 Euro. Der Bußgeldkatalog gilt bereits seit Anfang April.

Mit dem neuen Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern werden landesrechtliche Regelungen angepasst, um den ungehinderten Zugang der Bundeswehr zu Forschung und Entwicklung an Hochschulen sicherzustellen, ihren Zutritt zu Schulen zu erleichtern und den Erfordernissen der Verteidigung und des Zivilschutzes in der Raumordnung Rechnung zu tragen. Zudem soll das militärische Bauen erleichtert werden, um den baulichen Investitionsstau beim Bund schneller und leichter abbauen zu können.

Neben CSU und Freien Wählern stimmte auch die SPD für den Entwurf, beklagte aber, dass die Koalition viele Änderungswünsche nicht berücksichtigt habe und deshalb bei einer möglichen Verfassungsklage die alleinige Verantwortung für juristische Versäumnisse oder Ungenauigkeiten trage.

DK

 

 

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