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(GZ-20-2020)
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► Bundesrat hinterfragt Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes:

 

Wichtiger Impuls für die Kreditversorgung

 

Der Bundesrat hat die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, ob die in der Corona-Krise eingeführten regulatorischen Erleichterungen für Banken fortgeführt werden können. Der Genossenschaftsverband Bayern (GVB) begrüßt den Beschluss der Länderkammer als wichtigen Impuls für die Kreditversorgung und fordert die Bundesregierung auf, dem im weiteren Gesetzgebungsverfahren Rechnung zu tragen.

Dr. Jürgen Gros.
Dr. Jürgen Gros.

„Die regulatorischen Erleichterungen haben den Banken geholfen, in der Krise die Wirtschaft schnell und effektiv mit Finanzierungen zu versorgen. Diesen Schwung gilt es beizubehalten. Deshalb kommt der Vorstoß des Bundesrats genau zur rechten Zeit. Wer jetzt die regulatorischen Schrauben zu stark und zu schnell wieder anzieht, droht den Finanzierungsmotor abzuwürgen“, kommentierte GVB-Präsident Jürgen Gros die Stellungnahme des Bundesrats.

Gegenstand des Beschlusses ist der Entwurf des Risikoreduzierungsgesetzes (RiG), mit dem die Bundesregierung europäische Bankenregeln in deutsches Recht umsetzt. Neben Änderungen an einzelnen Regelungen plädiert die Länderkammer dafür, insgesamt die Proportionalität und Praxistauglichkeit der Finanzmarktregulierung zu verbessern und Bürokratie abzubauen.

Praxistauglichkeit der Finanzmarktregulierung verbessern

„Jetzt ist die Zeit, Lehren aus der Krise zu ziehen und im Sinne der wirtschaftlichen Erholung eine Bankenregulierung zu schaffen, die Sicherheit gibt, ohne den Handlungsspielraum von Finanzinstituten übermäßig einzuschränken.

Regeln, die keinen erkennbaren Nutzen stiften, gehören auf den Prüfstand“, betonte GVB-Präsident Gros. Der Genossenschaftsverband Bayern hatte bereits Ende April einen runden Tisch mit Vertretern aus Politik, Aufsicht und Banken angeregt, um die Bankenregulierung einem Fitness-Check zu unterziehen.

 

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