(GZ-12-2023) |
► Ministerrat zur Schwimmbadförderung in Bayern: |
Bessere Bedingungen für Kommunen |
Die Zahlen sind alarmierend: Deutschlandweit hat sich nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) die Zahl der Grundschüler, die nicht schwimmen können, von 10 auf 20 Prozent verdoppelt. Die Ursachen hierfür sind vielfältig und wurden durch die Schließung der Schwimmbäder während der Corona-Pandemie noch verstärkt. Vor diesem Hintergrund beschloss der bayerische Ministerrat nun ein Maßnahmenpaket zur Erhöhung der Investitionen in Bayerns Schwimmbäder. Außerdem wurde das Gutscheinprogramm „Mach mit – Tauch auf“ („Seepferdchenprogramm“) neu aufgelegt.
Im Grundschulalter ist es auch Aufgabe der schulischen Bildung und als solche im Lehrplan verankert, aber wegen mangelnder Schwimmbäder kann der Schwimmunterricht nicht überall gewährleistet werden. Deshalb nimmt die Schwimmfähigkeit bei Kindern immer mehr ab, wie DLRG und Schwimmvereine schon seit langem beklagen. Der Staatsregierung ist es nach den Worten von Staatskanzleichef Florian Herrmann „ein wichtiges Anliegen, die richtigen Rahmenbedingungen zu setzen, damit Kinder in Bayern unabhängig von ihrer sozialen oder finanziellen Situation die Möglichkeit haben, das sichere Schwimmen zu lernen“.
Förderung der Schwimmbadinfrastruktur
Das beschlossene Sofortprogramm sieht zunächst eine Förderung der Schwimmbadinfrastruktur vor. So soll die Förderung von Kommunen beim Bau von Schulschwimmhallen weiter verbessert werden (kommunale Hochbauförderung). Kommunen, die ein Schulschwimmbad in interkommunaler Zusammenarbeit errichten, erhalten künftig einen Fördersatzzuschlag von 10 Prozentpunkten. Zudem sollen die Kostenrichtwerte, d.h. die Grundlage für die Förderungshöhe, nach einer baufachlichen Prüfung erhöht werden, um so den spezifischen Kostenentwicklungen beim Bau von Schulschwimmbädern besser Rechnung zu tragen.
Modernisierung kommunaler Bäder
Deutlich erhöht wird auch die Förderung der Sanierung, Modernisierung und barrierefreien Umgestaltung kommunaler Bäder – überwiegend Freibäder, in denen Schulschwimmen oder Schwimmkurse angeboten werden (Sonderprogramm Schwimmbadförderung des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr). Der Förderrahmen wird verdoppelt und beträgt somit bis zu 80 Prozent. Für finanzschwache Kommunen wird der Höchstfördersatz auf bis zu 90 Prozent angehoben.
Überdies wird die Deckelung der zuwendungsfähigen Ausgaben von derzeit 5,8 Mio. Euro auf 8 Mio. Euro angehoben. Durch diese Maßnahmen werden die bayerischen Kommunen insbesondere beim Bau von Freibädern künftig noch besser unterstützt. Auch die Förderung vereinseigener Schwimmbäder wird durch Anpassung der Förderkulisse im Rahmen der Sportförderung verbessert und die Fördersätze werden angepasst.
Darüber hinaus wird Herrmann zufolge das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ („Seepferdchenprogramm“) fortgeführt. Zu Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhalten alle Erstklässler bzw. Vorschulkinder einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des Frühschwimmerabzeichens „Seepferdchen“. Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden schließlich alle Vorschulkinder jährlich zu Beginn des jeweiligen Kindergartenjahres einen entsprechenden Gutschein erhalten.
DK
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!