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(GZ-1/2-2024 - 18. Januar)
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► Attraktive Energiewende-Projekte ermöglichen:

 

Kapital für die Energiewende

Strategiepapier von VKU, BDEW, Deutscher Kreditwirtschaft und Deloitte

 

Die Energiewende ist ein Generationenprojekt und der Investitionsbedarf immens: Um die ambitionierten Ziele der Bundesregierung für das Jahr 2030 zu erreichen, sind Investitionen im Energiesektor von geschätzt 600 Milliarden Euro erforderlich. Bis 2045 wird der Bedarf sogar auf mindestens eine Billion Euro anwachsen. Der Großteil dieser Summe wird von der Energiewirtschaft aufgebracht – eine enorme Herausforderung, die die Finanzierungsmöglichkeiten der Branche nach eigenem Bekunden an ihre Grenzen bringt. Nicht zuletzt durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Klima- und Transformationsfonds rücke die Finanzierungsfrage zunehmend in den Mittelpunkt.

Vor diesem Hintergrund haben der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) und Deloitte mit Unterstützung der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) das Positionspapier „Kapital für die Energiewende“ erarbeitet. Es skizziert konkrete Maßnahmen zur Sicherstellung und Optimierung der Finanzierung der Energiewende sowie zur Beseitigung von Investitionshemmnissen. Dabei richtet es sich an Entscheidungsträger in Politik und Wirtschaft und will einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende leisten.

Attraktive Energiewende-Projekte ermöglichen

Laut Strategiepapier muss künftig insbesondere auch privates Kapital für die Energiewende mobilisiert und die Finanzierung noch stärker auf möglichst viele Schultern verteilt werden. Eine der wichtigsten Aufgaben der Energiepolitik sei es daher, einen effizienten Investitionsrahmen zu schaffen, der wirtschaftlich attraktive Energiewendeprojekte ermöglicht. Entscheidend seien die richtige Balance und ein Mix aus verschiedenen Instrumenten, die zusammenwirken und sich verstärken.

Zu den konkreten Handlungsfeldern zählten etwa gezielte Maßnahmen zur Eigenkapitalstärkung der Unternehmen, die Energiewendeprojekte stemmen und umsetzen. Dazu klare und signifikante steuerliche Investitionsanreize zur Stärkung der „Innenfinanzierungskraft“. Konkrete Möglichkeiten hierzu seien bereits benannt (beispielsweise „Superabschreibungen“ oder steuerbegünstigte Kapitalerträge aus Anleihen zur Finanzierung der Energiewende).

Lösungsansätze

Hinzu komme die Anpassung des regulatorischen Rahmens mit dem Ziel, die Finanzierung deutlich zu erleichtern. Für alle Energiewende-Investitionen sollten die  Eigenkapitalvorgaben für Infrastrukturprojekte erleichtert werden. „Ein weiterer pragmatischer Lösungsansatz wäre hier etwa, bereits etablierte (Taxonomie-)Kennziffern auch auf noch nicht erfasste Unternehmen auszuweiten und anzuwenden“, heißt es.

„Mit Nachdruck Energiewende-Fonds auflegen, um staatliche Beteiligungsinvestitionen kombiniert mit Geldern aus der Privatwirtschaft oder von privaten Investoren zu ermöglichen und zu fördern“, lautet ein weiterer Vorschlag. Auch wird zu einer gezielten Förderung von Bürgerbeteiligung an Energiewendeprojekten geraten.

Neben einem konsequenten Bürokratieabbau etwa durch Übernahme standardisierter Nachhaltigkeits-Definitionen und –Kriterien (ESG) sollen zudem ein einfacherer Zugang zu Fördergeldern und ein stärkeres Engagement der Förderbanken ermöglicht werden. Auch gelte es, kreditfinanzierte Energiewende-Investitionen durch Garantien von Bund und Ländern bestmöglich absichern. Gleichzeitig werde für ein gutes Investitionsklima die breite Unterstützung und Beteiligung von Politik und Gesellschaft benötigt, um die Akzeptanz zu stärken und das Tempo der Energiewende weiter zu beschleunigen.

Beitrag der Stadtwerke

Nach Auffassung von VKU-Hauptgeschäftsführer Ingbert Liebing „wollen Deutschlands Stadtwerke die Energiewende vorantreiben. Dazu müssen sie ihr jährliches Investitionsvolumen um das Vier- bis Fünffache steigern. Neben verlässlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen und attraktiven Renditen für Investoren braucht es daneben flankierende Maßnahmen wie Energiewende-Fonds und weniger Papierkram. Energiewendeprojekte wie der Fernwärmeausbau sind Infrastrukturprojekte: Bevor überhaupt der erste Bagger bestellt ist und gebaggert wird, muss die Finanzierung stehen.“

Laut Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, „brauchen wir einen Investitions-Turbo, der die Erneuerbaren, den Netzausbau und die Wasserstoffwirtschaft anschiebt und für mehr Wertschöpfung in Deutschland sorgt. Der plötzliche Wegfall von 60 Milliarden Euro aus dem Kima- und Transformationsfonds durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts macht den Handlungsbedarf noch dringlicher: Wir können uns bei der Finanzierung der Energiewende nicht auf öffentliche Mittel verlassen. Mehr denn je gilt es, privates Kapital für die Energiewendeprojekte zu gewinnen.“

Kreditvergabefähigkeit von Banken und Sparkassen

Wie Marija Kolak, Präsidentin des Bundesverbands der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken und diesjährige Federführerin der Deutschen Kreditwirtschaft erläuterte, „geht es bei der Frage, ob wir die gesetzten Ziele bei der Energiewende erreichen können, auch maßgeblich darum, inwieweit Banken und Sparkassen noch stärker Kredite vergeben können. Dies hängt ganz wesentlich von den gesetzlichen Vorgaben ab, die Kreditinstitute zwingend anzuwenden haben. Deshalb sollte der Gesetzgeber dringend prüfen, inwieweit er Erleichterungen ermöglichen kann, anstatt die Kreditvergabefähigkeit von Banken und Sparkassen durch zusätzliche Kapitalpuffer weiter einzuengen.“

DK

 

 

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