„Der Bayerische Landkreistag begrüßt das Eckpunktepapier des Bundesinnenministers zu einem ‚kohärenten Ansatz Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten‘ ausdrücklich. Für eine langfristig prosperierende Wirtschaft sind die Regionen des ländlichen Raums in Bayern auf Fachkräfte in besonderem Maße angewiesen“ ließ der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Deggendorfs Landrat Christian Bernreiter via Pressemeldung verlauten.
Ein absolut richtiges und wichtiges Signal aus dem Eckpunktepapier sei es, dass eine Neuausrichtung des Fachkräftepotentials in alle Richtungen, d. h. national, europäisch und international gedacht wird. „Auch in unserer inländischen Bevölkerung, vor allem bei vielen jungen Menschen, schlummern berufliche Talente und Weiterbildungschancen, die durch passgenauere Beratungs- und Unterstützungsprogramme geweckt werden müssen“, äußerte sich Bernreiter. „Wir bieten gerne unsere Unterstützung an, wenn es darum geht, eine nationale Weiterbildungsstrategie zu entwickeln, damit die Konzepte für das Arbeiten und Wohnen im ländlichen Raum passgenau sind.“
Angesichts des Alterungsprozesses der deutschen und europäischen Gesellschaft sei die Zeit reif, die Fachkräfteeinwanderung aus Drittstaaten in bedarfsgerechte und verständliche rechtliche Formen zu gießen. Dabei werde der Ansatz befürwortet, das geltende Recht verständlich und transparent durch ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz fortzuentwickeln. „Es ist gleichzeitig die Chance, ein deutliches Zeichen nach außen zu setzen, dass Zuwanderung aus humanitären Gründen und Arbeitsmigration klar voneinander zu trennen sind. Hierin sind wir uns alle einig“, betonte Bernreiter.
„Über einen etwaigen Spurwechsel mit einmaliger Stichtagsregelung von Asylbewerbern mit Abschiebehindernissen in die legale Arbeitsmigration (die zahlenmäßig überschaubar sind) kann man doch erst am Ende der Fachkräftedebatte nachdenken“, empfiehlt der Präsident. Erst müsse ein Konsens zu den allgemeinen Spielregeln, sprich gesetzlichen Regelungen gefunden werden, bevor Ausnahmen beschlossen werden, die sich unter Umständen als überflüssig erweisen.
Im Übrigen sei es für abgelehnte Asylbewerber, die unter die sog. 3+2 Regelung fallen und in dieser Zeit einen Fachkräfteabschluss erwerben, bereits nach den aktuellen Regelungen des Aufenthaltsgesetzes möglich, nach Ablauf der fünf Jahre ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern.
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