Interviews & Gesprächezurück

(GZ-11-2024 - 6. Juni)
Redaktionsgespräch Versicherungskammer Bayern: Dr. Herbert Hofmann und Christian Krams
 

► Redaktionsgespräch Versicherungskammer Bayern:

 

Auf Nummer sicher gehen

Rückendeckung für Kommunen, kommunale Angestellte und ehrenamtliche kommunale Entscheider

Wer an Atychiphobie leidet, wird kaum eine Position als kommunaler Entscheider oder Entscheiderin einnehmen. Die chronische Angst, Fehler zu machen, ist ein psychosomatisches Krankheitsbild, das die Ausübung eines kommunalen Mandats erheblich erschwert. Dennoch kennt jeder die Furcht, wichtige Entscheidungen treffen zu müssen und dafür möglicherweise haftbar gemacht zu werden. Diese Angst führt zum Versuch sich genügend abzusichern und damit oft zu übermäßiger Bürokratie, bei der zahlreiche teure Gutachten erstellt werden, nur um im Ernstfall sagen zu können: „Ich war‘s nicht.“

V.l.: Dr. Herbert Hofmann, Constanze von Hassel und Christian Krams. Bild: VKB/Dr. Michael Lehner
V.l.: Dr. Herbert Hofmann, Constanze von Hassel und Christian Krams. Bild: VKB/Dr. Michael Lehner

Wie können Mitarbeiter in den Verwaltungen sowie Kommunalpolitikerinnen und -politiker darin bestärkt werden, klar und deutlich Position zu beziehen und Verantwortung bei schwierigen Entscheidungen zu übernehmen? Dazu ist eine gute Rückendeckung erforderlich. Profis in Sachen Rückendeckung sind die Versicherungen. Deshalb sprach GZ-Chefredakteurin Constanze von Hassel mit Christian Krams, Leiter Konzern Schaden und Vorstand BavariaDirekt, und Dr. Herbert Hofmann, Abteilungsleiter für das Kommunalgeschäft der Versicherungskammer Bayern.

Dr. Hofmann beleuchtete die verschiedenen Aspekte des kommunalen Vermögensschadenskonzepts, mit dem die in der Verwaltung handelnden Personen umfassend abgesichert sind. Mit der Kommunalen Haftpflichtversicherung sind kommunale Wahlbeamte und Mitglieder der Gremien (Stadt-/Gemeinderat) vor Schadenersatzansprüchen Dritter geschützt. Mitversichert im Versicherungsschutz der Kommune dürfen sie darauf vertrauen, dass geltend gemachte Forderungen geprüft, unberechtigte Ansprüche vom Versicherer für sie abgewehrt und berechtigte reguliert werden.

Kein Regress zu befürchten

Hat die Kommune darüber hinaus auch eine Kommunale Kassenversicherung abgeschlossen, ergibt sich ein weiterer Schutz. Erleidet die Kommune einen Vermögensschaden wegen eines fahrlässig fehlerhaften Handelns ihres Bediensteten oder Inhabers eines Ehrenamtes (z. B. Mandatsträger), erhält die Kommune ihren Schaden über die Kommunale Kassenversicherung ersetzt. Der Mandatsträger muss – außer bei Vorsatz –keinen Regress des Versicherers befürchten und auch der Dienstherr ist grundsätzlich von einem Mitarbeiterregress entbunden.

Das Vermögensschutzkonzept wird abgerundet durch eine Amts- und Diensthaftpflichtversicherung. Speziell für kommunale Unternehmen dient die D&O-Versicherung dem Schutz von Managern und Geschäftsführer, wenn diese persönlich von Dritten oder der Kommune in Anspruch genommen werden. Als Beispiel nannte Dr. Hofmann mögliche Fehler im Energieeinkauf von Stadtwerken, die schnell zu erheblichen Vermögensverlusten führen können.

Der Versicherungsexperte betonte: „Trotz hoher im Raum stehender Risiken bietet die VKB eine D&O-Versicherung an. Um Eigenschäden effektiv abzudecken, ist die Integration der kommunalen Unternehmen, wie zum Beispiel der Stadtwerke, in das Vermögensschadenskonzept dringend ratsam.“

Genereller Schutz für ehrenamtliches Engagement

Neben dem Versicherungsschutz für kommunale Mandatsträger sichert die Versicherungskammer grundsätzlich auch ehrenamtliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger ab. Ehrenamtliche, die für Kommunen tätig sind, sind dabei im Rahmen der Kommunalen Haftpflichtversicherung mitversichert. Sollte diese oder eine private Haftpflichtversicherung des Ehrenamtlichen nicht greifen, kann die Bayerische Ehrenamtsversicherung des Freistaats Bayern weiteren Schutz bieten.

Im Bereich der kommunalen Gebäudeversicherung gehen die Verantwortungsbereiche von Hofmann und Krams Hand in Hand. Denn in einem Schadenfall kann und darf nur der versicherte Schaden reguliert werden. Beide machten mehrfach darauf aufmerksam, deshalb den Versicherungsschutz regelmäßig, d.h. alle zwei bis drei Jahre und spätestens bei baulichen Veränderungen, zu überprüfen. Anlass hierfür ist immer auch eine Änderung der Nutzung von Gebäuden, wenn z.B. eine Garage eines Bauhofs als Materiallager und nicht für das Abstellen eines Fahrzeugs verwendet wird. Bei den beiden Rathausbränden in Straubing und Dillingen hatten die Kommunen Glück im Unglück, denn der Versicherungsschutz durch die kommunale Gebäudeversicherung war kurz vorher überprüft und angepasst worden. „Es ist sowieso eine große Herausforderung für die Mitarbeiter im Rathaus einen solchen Ausnahmezustand zu bewältigen, wenn der eigene Arbeitsplatz nicht mehr zur Verfügung steht. Dank einer gut gewählten Versicherungsstrategie fallen in einer solchen Situation dann wenigstens nicht noch zusätzliche finanziellen Sorgen ins Gewicht“, erläutert Krams die Bedeutung eines effektiven Versicherungsschutzes.

Elementarschäden müssen besser abgesichert werden

In der kommunalen Gebäude- und Inhaltsversicherung sehen beide Versicherungsexperten jedoch auch ein “Sorgenkind“: Während der Versicherungsschutz für Feuer in der Regel besteht, hat noch immer ein Anteil von ca. 30 Prozent aller kommunalen Gebäude in Bayern keinen Versicherungsschutz für die Gefahr „Sturm/Hagel“. Erweiterte Elementargefahren (z.B. Starkregen, Überschwemmung, Schneedruck oder Erdrutsch) sind sogar bei ca. 75 Prozent aller kommunalen Liegenschaften noch nicht im Versicherungsschutz enthalten. Wie die letzten Unwetterereignisse gezeigt haben, ist auch ein Großteil des Gebäudeinhaltes, etwa Mobiliar, ohne Versicherungsschutz.

 

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