Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-4-2018)
Kommentar von Stefan Rößle
 

► Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender:

 

Maßnahmen zum Flächensparen

Liebe Leserinnen und Leser,

wenn wir auf politischer Ebene über die großen Herausforderungen und strategischen Steuerungsziele der Zukunft sprechen, gehört der Vereinbarung von Ökologie und Ökonomie immer wieder zu den wichtigsten Punkten.

Für die Kommunalpolitische Vereinigung ist klar: Unser Boden gehört zu Bayerns wertvollsten Ressourcen. Er ist Lebensraum für Pflanzen und Tiere (Erhalt der ökologischen Vielfalt), natürlicher Wasserfilter sowie Speicher für Trinkwasser, Regen (Hochwasserschutz) und Kohlenstoff (Humus), landwirtschaftliche Nutzfläche für die Produktion gesunder Lebensmittel, Frischluftversorger der Städte sowie Freifläche für die Erholung. Doch tagtäglich wird in Bayern eine Fläche von 13 Fußballfeldern neu als Siedlungs- und Verkehrsfläche ausgewiesen. Dieser Flächenverbrauch trägt zur Beeinträchtigung des Bodens und zum Verlust oder zur Zerschneidung von Lebensräumen bei. Handlungsbedarf ist also durchaus gegeben.

Deshalb haben wir uns als KPV gemeinsam mit dem Arbeitskreis Umweltsicherung und Landesentwicklung (AKU), der Bayerischen Architektenkammer und dem Landesbund für Vogelschutz eingehend bei einer Veranstaltung mit dem Sachverhalt auseinandergesetzt, um mögliche Lösungswege aufzuzeigen.

Konkret haben wir folgende Maßnahmen zum Flächensparen in Bayern erarbeitet, die es zu prüfen und gegebenenfalls umzusetzen gilt:

  • Ein erster Punkt ist die Bekämpfung von Brachflächen und Leerständen. Diese stellen ein großes Potenzial zur Nutzung durch Gewerbe und Wohnen dar. Deshalb ist es zunächst wichtig, ein Baulücken- und Brachflächenkataster für ganz Bayern zu erstellen.
  • Des Weiteren gilt es, Steueranreize zu schaffen, um das Interesse von Industrie, Handwerk und Gewerbe an einer effizienten und kompakteren Bauweise zu fördern. Das heißt: Wer weniger Fläche verbaut, zahlt weniger Steuern – wer mehr Fläche verbaut, zahlt mehr Steuern.
  • Auch die Aufstockung des Städtebauförderungsprogramms zur Revitalisierung von Industrie- und Gewerbebrachen soll verzehnfacht und auf 30 Millionen Euro erhöht werden.
  • Eine weitere Möglichkeit zum Flächensparen stellt eine Umstellung auf eine effizientere Bauweise dar. So könnte eine Mindestgeschosszahl für öffentliche Gebäude abhängig von benötigten Räumen und Mitarbeiterzahl eingeführt werden.
  • Zudem muss das Problem des Flächenverbrauchs vor Ort angepackt werden. Daher schlagen wir den Einsatz von Flächenmanagern in jedem Landkreis vor. Diese kümmern sich um die Vernetzung der Kommunen bei Bauvorhaben und unterstützen sie beim Erfassen und Nutzen von Baulücken und Leerständen.
  • Hand in Hand mit diesem Schritt setzen wir auch auf eine längerfristige Planung der Stadtentwicklung. Deshalb möchten wir eine „Task Force“ zur Beratung der Kommunen beim zuständigen Landesministerium verankern.
  • Statt Ausgleichsflächen heranzuziehen, erscheint es uns in vielen Fällen sinnvoller, größere Gebiete, die besonders schützenswert sind, herausgehoben zu fördern und einen Naturschutzfonds zu schaffen. Einzahlungen in diesen Fonds sollen dann als Kompensation für Ausgleichsflächen erfolgen.
  • Ferner fordern wir, dass Wohnen, Gewerbe und Einzelhandel wieder zusammen im Stadtzentrum möglich sein müssen. So begegnen wir einer Entwicklung, bei der immer mehr Gewerbe und Nahversorgungsmärkte von der Innenstadt an die Stadtrandgebiete umziehen und infolgedessen immer mehr Häuser im Stadtzentrum zu Leerständen mutieren.
  • Ein weiterer Aspekt ist eine flexiblere Gestaltung der Denkmalschutzauflagen. Dieser verhindert oftmals vernünftige und flächensparende Lösungen für Bauherren. Der Erhalt des Gebäudes muss natürlich im Vordergrund stehen. Gleichzeitig müssen Veränderungen möglich sein.
  • Außerdem muss es Förderanreize geben, wenn mehrere Gemeinden eine gemeinsame Bauleitplanung durchführen.
  • Wir stellen uns als KPV in diesem Zusammenhang klar gegen das Volksbegehren, da es u. a. mit seiner restriktiven Begrenzung auf fünf ha pro Tag verbrauchter Fläche in Bayern erhebliche Defizite aufweist.

Denn wir dürfen nicht außer Acht lassen: Unser Wohlstand in Bayern hängt in höchstem Maße von einer funktionierenden Wirtschaft ab. Entwicklungsmöglichkeiten wie z. B. Neuansiedlungen von Unternehmen dürfen nicht blockiert werden. Dies gilt gerade für den ländlichen Raum.

Zudem stehen wir in betroffenen Regionen vor der riesigen Aufgabe dem Wohnungsmangel entgegenzuwirken und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Würde das Bauland wie durch das Volksbegehren pauschal verknappt, kommt es nicht nur in Einzelfällen zu immensen Bau- und Mietpreissteigerungen. Dies wäre ein fatales Zeichen. Eine Orientierung des Flächenverbrauchs rein nach den Einwohnerzahlen ist also sowohl für den Wohnbau, als auch die Gewerbeansiedlung wenig zielführend. Zugleich darf auch die Entwicklung der Städtebilder nicht vergessen werden. Wird nur noch in die Höhe gebaut, finden wir unter Umständen in kleinen Kommunen mit historisch gewachsenen Kernen bald stadtbildprägende Hochhäuser – auch nicht der richtige Weg.

Darüber hinaus bestehen Bedenken, ob die Forderungen des Volksbegehrens verfassungskonform sind. Die kommunale Planungshoheit der Städte und Gemeinden würde bei einer Umsetzung in ein Gesetz massiv beschnitten werden.

In Summe geht es uns als KPV darum, das Bewusstsein für die Notwendigkeit des Schutzes von Böden weiter zu verbreiten und auf eine intelligente und effizientere Flächennutzung hinzuwirken, die Wertschöpfung und wirtschaftlichen Erfolg ermöglicht sowie gleichzeitig Natur und Landschaft nachhaltig schützt.

Wir haben durch unsere Sammlung an Ideen nachgewiesen, dass es auch abseits der überzogenen und einseitigen Forderung eines Volksbegehrens eine Vielzahl an Handlungsmöglichkeiten gibt. Jetzt ist der Landtag am Zug, unsere Impulse mit aufzunehmen und einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der mit Hand und Fuß die Interessen der Ökologie und gleichzeitig der Ökonomie vertritt sowie die Handlungsmöglichkeiten der Kommunen beibehält.

Ihr Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender

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