Durch die starke kommunale Verankerung, die größeren organisatorischen Freiheitsgrade sowie die Verbindung mit anderen kommunalen Aufgaben wie etwa der Kinder- und Jugendhilfe, der Bildungspolitik, dem Ausländerrecht oder der Wirtschaftsförderung ist es den Jobcentern laut Landkreistag möglich, langfristige Strategien und Konzepte – beispielsweise in Bezug auf die Senkung der Zahl der Geringqualifizierten oder der Schul- und Ausbildungsabbrecher – umzusetzen.
Demokratische Kontrolle der Verwaltung
Generell könne die Organisation der kommunalen Jobcenter den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Dabei bestehe eine unmittelbare demokratische Kontrolle der Verwaltung: Vor allem der Kreistag und der gewählte Landrat seien unmittelbar und vor Ort verantwortlich für die Arbeit des Jobcenters.
Eine besondere Stärke der kommunalen Jobcenter liegt nach Auffassung des Landkreistags in der sozialpolitischen Perspektive, die sie mit Blick auf die Arbeitsmarktintegration jedes einzelnen Leistungsberechtigten einnehmen. Dies habe auch mit den organisatorischen Strukturen zu tun.
Der Landkreis Meißen etwa habe den Weg eines kommunalen Jobcenters vor allem deshalb eingeschlagen, weil so Leistungen aus einer Hand möglich geworden seien. Dies bedeute vor allem eine intensive(re) persönliche Betreuung und bessere arbeitsmarktpolitische Steuerungsmöglichkeiten. Ämterübergreifende Abstimmungen z. B. mit dem Jugend-amt, dem Sozialamt, dem Kreisentwicklungsamt, dem Gesundheitsamt, der Schulverwaltung oder aber der örtlichen Agentur für Arbeit seien auf kurzem Wege möglich. Bürgerfreundliche Öffnungszeiten und eine Servicehotline rundeten das Angebot ab.
Kommunale Organisationsverantwortung
Die kommunalen Jobcenter sind nicht an Weisungen und Konzepte der Bundesagentur für Arbeit gebunden und können deshalb ihre besonderen Integrationsbemühungen auf bestimmte Personengruppen konzentrieren, bei denen die Arbeitsmarktintegration oder die Annäherung an den Arbeitsmarkt sozialpolitisch vor Ort besonders wichtig ist. Durch die relativ großen Freiheitsgrade und die kommunale Organisationsverantwortung für die Verwaltungsstrukturen sei es möglich, angepasste Lösungen in Anbetracht der regionalen Gegebenheiten zu schaffen und die eigene Organisation ständig zu verbessern. Dass die Optimierung der eigenen Organisationsstrukturen als Daueraufgabe große Chancen beinhaltet, zeigt die Entwicklung im Jobcenter des Kreises Schleswig-Flensburg. Innerhalb von nur zwei Jahren wurde dort ein ganzheitlicher Organisationsentwicklungsprozess eingeführt und in seinen Kernelementen umgesetzt. Turnusmäßig durchgeführte Kundenbefragungen belegten, dass sich die Kundenzufriedenheit in der Zeit des Organisationsentwicklungsprozesses in vielen Bereichen verbessert hat.
Standortfaktor von entscheidender Bedeutung
Mit Blick auf den Breitbandausbau betonte Landkreistagspräsident Landrat Reinhard Sager: „Zu Recht weist die Bundeskanzlerin darauf hin, dass die Digitalisierung für Deutschland als Standortfaktor von entscheidender Bedeutung ist. Dies gilt für Industrie 4.0, für Mittelstand 4.0, aber auch die Digitalisierung im Bereich Gesundheit, Bildung und Verwaltung. Grundlage für all dieses ist eine funktionierende, hochleistungsfähige Breitband-Infrastruktur. Letztlich bedarf es dazu Glasfaser und einer noch stärkeren Förderung durch den Bund als bisher. Außerdem müssen schnellstmöglich die im jetzigen Fördersystem bestehenden strukturellen Hindernisse beseitigt werden.“
Im europaweiten wie auch im OECD-Vergleich liege Deutschland klar auf den hinteren Rängen: „Nur 6,6 % aller Haushalte verfügen über einen Glasfaseranschluss, in den ländlichen Räumen sind es nur 1,4 %. Auch wenn das als Zwischenschritt anzusehende Ziel einer Breitband-Versorgung mit bis zu 50 MBit pro Sekunde bis 2018 erreicht werden sollte, muss der Schritt zur Gigabit-Gesellschaft und damit zum Glasfaser-Ausbau jetzt angegangen werden“, forderte Sager.
Nach wie vor sei zu beobachten, dass aus geschlossenen Fördergebieten gerade die wirtschaftlicheren Teile herausgepickt würden und ein eigenwirtschaftlicher Ausbau von Unternehmen dann einsetze, wenn eine kommunale Gesamtplanung abgeschlossen, Förderbescheide ausgehändigt und ein in sich geschlossener Bereich ausgebaut werden solle. „Hier ist ein eigenwirtschaftlicher Ausbau, der nicht zuvor in einem Markterkundungsverfahren angekündigt worden ist, kontraproduktiv. Er zerreißt flächendeckende Ausbaugebiete und macht den Ausbau des Restgebietes oftmals unwirtschaftlich. Zudem findet gerade bei der Deutschen Telekom – aber auch anderen Unternehmen – nach wie vor ein Ausbau mit der kupferbasierten Vectoring-Technik statt. Dieses verhindert den Ausbau mit Glasfaser. Das gilt es zwingend zu unterbinden“, erläuterte der DLT-Präsident.
Doppelstrategie
Um an dieser Stelle besser zu werden und mehr zu erreichen, schlägt der Deutsche Landkreistag eine Doppelstrategie vor: „Zunächst sollte das Markterkun-dungsverfahren verbindlicher aus-gestaltet werden. Dazu müsste in den Förderprogrammen von Bund und Ländern vorgesehen werden, dass Ausbauankündigungen im Rahmen der Markterkundungsverfahren mit einer verbindlichen, konkreten „Meilenstein“-Planung unterlegt werden.“
In einem zweiten Schritt sollte in besonders schwer zu versorgenden ländlichen Gebieten das exklusive Recht – und damit auch die Verpflichtung – zum Netzausbau zeitlich begrenzt jeweils nur einem Anbieter übertragen werden. „Durch die Vergabe des Wegerechts an nur ein Unternehmen würde ein wirtschaftlicher Anreiz geschaffen, so dass sich Investitionen besser als heute rechnen. Dass das auf der Basis eines fairen, transparenten und diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens erfolgen würde, versteht sich von selbst“, unterstrich Sager.
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