„Natürlich ist es wichtig und zu begrüßen, dass der Bundesgesetzgeber hier erneut tätig wird. Bundesminister Spahn hat von Beginn der Pandemie an versichert, dass die Krankenhäuser keine wirtschaftlichen Einbußen erleiden dürfen.“ Präsident Bernreiter betont jedoch gleichzeitig: „Bei der Ausgestaltung des komplizierten neuen Rettungsschirms ist aber der Bedeutung der kleineren Krankenhäuser in den ländlichen Regionen für die flächendeckende Versorgung zu wenig Beachtung geschenkt worden.“
Flächendeckende Krankenhausversorgung von großer Bedeutung
Die Krankenhäuser in der Grund- und Regelversorgung decken in weiten Teilen Bayerns die akutstationäre medizinische Notfallversorgung ab. Sie sollen nach dem neuen Rettungsschirm aber nur dann Ausgleichszahlungen für die Verschiebung von planbaren Aufnahmen, Operationen und Eingriffe erhalten, wenn bei einem nicht mehr kontrollierbaren Infektionsgeschehen die großen Kliniken in einer ganzen Region überlaufen mit COVID-19-Patienten.
„Der Gesetzgeber verkennt hier nicht nur die Bedeutung der flächendeckenden Krankenhausversorgung, sondern blendet auch die Notwendigkeit des vorauseilenden Freihaltens von Bettenkapazitäten aus“, kritisiert Christian Bernreiter.
„Wenn die Betten in den Maximal- und Schwerpunktkrankenhäusern belegt sind, wird es meist zu spät sein, auch die kleineren Krankenhäuser zu aktivieren. Aus vielen Regionen erhalte ich die Rückmeldung, dass es gerade die Häuser der Grund- und Regelversorgung gewesen sind, die einen entscheidenden Beitrag zur Bewältigung der Versorgung der Patienten in der ersten Welle der Corona-Pandemie geleistet haben.
Diesen Häusern jetzt zu vermitteln, dass ihre Einsatzbereitschaft bei der zweiten Welle eigentlich nicht gewünscht wird, halte ich für schwierig. Da würde es mich nicht wundern, wenn manche Häuser sich für die Versorgung von COVID-19-Patienten abmelden und weiter ihr planbares Geschäft machen. Es liegt auf der Hand, dass das dann in manchen Regionen schlimm ausgehen könnte, wenn – was keiner will – die Fallzahlen der Intensivbehandlungen weiter hochgehen.“
Verordnungsermächtigung zu Gunsten der Kommunen
Deshalb fordert Präsident Bernreiter: „Diese Lücken können nur geschlossen werden, wenn auf Bundesebene von der Verordnungsermächtigung Gebrauch gemacht wird und die Häuser der Grund- und Regelversorgung unter erleichterten Voraussetzungen in den Kreis der zu den Ausgleichszahlungen berechtigten Krankenhäuser mit aufnimmt!“
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