Laut Gesetzentwurf der Baye-rischen Staatsregierung sollen im Sicherheitsrecht die Gemeinden ermächtigt werden, durch Verordnung oder Einzelfallanordnung Gesichtsverhüllungen zu verbieten. Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl zufolge wird eine solche gemeindliche Zuständigkeit zu schwierigen und auch unsachlichen Diskussionen in den Gemeinderäten führen, „weil Gegner und Befürworter von Niqab- und Burka-Verboten aufeinanderprallen“. Zudem käme es „höchstwahrscheinlich zu einer zersplitterten Verwaltungspraxis in Bayern und damit zu zahlreichen Prozessen bei Verwaltungsgerichten“, befürchtet Brandl.
Rechtssicherheit und Rechtsklarheit
Der Präsident plädierte dafür, aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eine landeseinheitliche Verbotsregelung nicht nur im Beamtenrecht, beim Schulpersonal und beim Personal von Kindertageseinrichtungen zu schaffen, sondern – ähnlich wie das Vermummungsverbot im Versammlungsrecht – auch im Bereich der sicherheitsrechtlichen Zuständigkeiten der Gemeinden und Städte.
Mit Blick auf die kommunalen Steuereinnahmen im Kalenderjahr 2016 sprach Uwe Brandl von einer sehr erfreulichen Entwicklung, „die sicherlich in erster Linie der guten Wirtschaftslage, der niedrigen Arbeitslosenzahl und dem konsequent sparsamen Haushalten der Kommunen zu verdanken ist“.
Zuwachs bei der Gewerbesteuer
Allein im vergangenen Jahr 2016 betrugen die gemeindlichen Steuereinnahmen in Bayern 17,8 Mrd. Euro und wiesen damit gegenüber dem Vorjahr (2015) einen Zuwachs von 994 Mio. Euro auf. Besonders stark fiel dabei der Zuwachs bei der Gewerbesteuer aus. Die Großstädte nahmen hier 336 Mio. Euro zusätzlich ein, die Gemeinden, Märkte und Städte im ländlichen Bereich 374 Mio. Euro zusätzlich. Stabil ist auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer bzw. der Umsatzsteuer gestiegen.
Gleichwohl sei es wichtig, bereits heute die Kommunalpolitik auf die Folgewirkungen, insbesondere im Hinblick auf das Jahr 2018, einzustellen. Die deutlich gestiegenen Steuereinnahmen würden zur spürbaren Erhöhung der Steuerkraft und damit in einer Reihe von Gemeinden zu entsprechenden Auswirkungen bei den Schlüsselzuweisungen füh-ren. Gleichzeitig führe die daraus resultierende stärkere Umlagekraft bei gleichbleibenden Umlagesätzen zu deutlichen Mehrausgaben bei den Kreis- und Bezirksumlagen, prognostizierte der Verbandschef.
Kommunale Verschuldung geht nicht zurück
Entscheidend für die Bewertung der Gesamtsituation in den Jahren 2017 und 2018 werde auch die weitere Entwicklung im Bereich der Asyl- und Flüchtlingsproblematik sein, fuhr Brandl fort. Hier würden gerade bei den kreisangehörigen Städten, Märkten und Gemeinden die Ausgaben für Investitionen für Kinderbetreuung und -bildung, Wohnungsbau und Integration spürbare Auswirkungen in den Haushalten hinterlassen. Trotz der ungebremst positiven Entwicklung auf der Einnahmenseite gelinge es der überwiegenden Anzahl der Gemeinden nach wie vor nicht, den bestehenden Inves-titionsstau aufzulösen. Zudem sei ein signifikanter Rückgang der gemeindlichen Verschuldung bisher nicht feststellbar.
Höfebonus beim Breitbandausbau
Bei der Förderung gemeindlichen Breitbandausbaus begrüßt der Bayerische Gemeindetag Pläne des Bayerischen Finanzministeriums, einen sogenannten Höfebonus bei der Förderung gemeindlichen Breitbandausbaus einzuführen. Besonders Gemeinden mit starker Zersiedelung und sehr vielen Ortsteilen würden künftig von der Neuregelung profitieren. Laut Uwe Brandl „kommt der Freistaat damit unserer langjährigen Forderung nach Verbesserungen für Gemeinden mit besonders vielen Ortsteilen nach. Jetzt können auch Flächengemeinden mit vielen Weilern und Gehöften eine bessere Anbindung an das schnelle Internet bekommen. Das ist richtig und wichtig, um das Ziel gleichwertiger Lebens- und Arbeitsbedingungen im ganzen Land zu erreichen.“
Der Freistaat beabsichtigt, bei Förderbescheiden ab dem 1. Juli 2017 den individuellen Förderhöchstbetrag zu verdoppeln und den Fördersatz auf 80 Prozent für Gemeinden und Städte anzuheben, die bislang einen Fördersatz von 60 oder 70 Prozent bekommen hätten. Außerdem soll keine geografische Beschränkung der verbesserten Förderkonditionen auf einzelne Regionen oder Landkreise mehr erfolgen.
Verbesserte Breitbandförderung
Voraussetzungen für die verbesserte Breitbandförderung sind: Die antragstellende Gemeinde muss bereits mindestens einmal gefördert worden sein, sie schöpft mindestens 75 Prozent des ursprünglichen Förderhöchstbetrags zum bisherigen Fördersatz aus, der Anteil von direkten Glasfaseranschlüssen in die Häuser beträgt mindestens 80 Prozent, mindestens zwei Gemeinden müssen interkommunal zusammenarbeiten und die Gemeinde muss sich mit dem konkreten Projekt vor Beginn der Ausschreibung beim Breitbandzentrum Amberg bewerben.
Die beiden letztgenannten Fördervoraussetzungen hält der Bayerische Gemeindetag für unnötig, weil sie nur zusätzliche Bürokratie hervorrufen. Der Verband hat den Freistaat aufgefordert, auf diese Bedingungen zu verzichten. Notwendig sei überdies, den neuen „Höfebonus“ auch auf Gemeinden anzuwenden, die über das Breitbandförderprogramm gefördert worden sind.
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