(GZ-14-2024 - 18. Juli) |
► GZ-Interview mit Dr. Thorsten Blanke, CEO von Belectric: |
Voraussetzungen für ein gelungenes PV-Projekt in der KommuneBelectric ist einer der führenden Dienstleister in Europa für die Entwicklung, den Bau und den Betrieb von Solarkraftwerken und verfügt über mehr als 20 Jahre Expertise. CEO Dr. Thorsten Blanke sprach in der Bayerischen GemeindeZeitung über die Erfahrungen des Unternehmens mit kommunalen Projekten. GZ: Knapp 56 Prozent der erzeugten und ins Netz eingespeisten Energie in Deutschland stammt aus erneuerbaren Energieträgern. Insgesamt etwa 12 Prozent entfallen auf Photovoltaik. Wie sehen Sie die Entwicklung der Photovoltaik speziell in Bayern? Dr. Thorsten Blanke: Bayern ist das Photovoltaik-Bundesland in Deutschland, auch weil der Wind hier nicht so stark weht wie im Norden. Das Potenzial beim Photovoltaikausbau ist daher gerade in Bayern bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Das gilt gleichermaßen für Anlagen auf Dächern, in Verbindung mit landwirtschaftlichen Betrieben (Agri-PV), auf Freiflächen oder aber Batteriespeichersysteme. Bei Belectric haben wir uns auf die Entwicklung und Realisierung von Freiflächen-Solarparks und Batteriespeichersystemen spezialisiert, die wir umwelt- und landschaftsfreundlich gestalten, damit sie ein Gewinn für Mensch, Flora und Fauna sein können. GZ: Gibt es Besonderheiten im Betrieb von PV-Anlagen durch eine Kommune? Blanke: Ja. Kommunen haben vielfältige Möglichkeiten, einen Solarpark oder auch ein Batteriespeichersystem als Wertschöpfungsmodell zu nutzen. Die komplette Eigenfinanzierung eines solchen Projekts ist nicht unbedingt nötig. Es gibt andere Investitionsmodelle, die die Wertschöpfung in der Region halten. Beispielsweise kann die Anlage durch Dritte gekauft und dann an die Kommune verpachtet werden. Alternativ sind verschiedene Varianten eines Bürger-Sozialparks denkbar, bei dem die Kommunen wiederum nur Ihre Flächen verpachten und die weitere Verantwortung einer Genossenschaft übergeben. Es existiert also für nahezu jede Kommune eine realistische Variante, von Photovoltaik zu profitieren. GZ: Viele Kommunen haben neben Dächern ausreichend Flächen zur Verfügung, die sich für PV-Anlagen eignen könnten. Die Rahmenbedingungen sind also gut – oder nicht? Blanke: Sowohl bei Solarparks auf der freien Fläche als auch bei Batteriespeichern in Gewerbegebieten - wir versuchen immer, die im allgemeinen Interesse am besten geeigneten Flächen zu finden. Bei Freiflächenanlagen sind das zum Beispiel Flächen mit niedrigen Bodenpunkten und damit einer schlechten landwirtschaftlichen Ertragsfähigkeit. Doch Auflagen führen zu einer starken Eingrenzung der Auswahl. Selbst nach allen Vorgaben passende Standorte können in einigen Fällen nicht genutzt werden, da ein Netzanschluss zu hohe Kosten verursacht. Vielfach hinkt der Netzausbau dem Einspeisungspotenzial durch Solarenergie noch hinterher. Damit wir mit der grünen Energiewende weiter vorankommen, brauchen wir mehr Geschwindigkeit und auch bessere gesetzliche Rahmenbedingungen. Dennoch haben Kommunen viel selbst in der Hand, um die Realisierung solcher Vorhaben zu ermöglichen. GZ: Welche Vorteile haben Kommunen bzw. kommunale Unternehmen bei der Initiierung von Freiflächen-PV? Blanke: Vor allem Flächenkommunen haben aufgrund der zumeist großen Anzahl gemeindeeigener Grundstücke eine höhere Wahrscheinlichkeit, passende Flächen für einen Solarpark zu identifizieren – die zugleich unter die EEG-Förderung fallen. Beim Bau einer Freiflächenanlage auf ihrem Gebiet profitieren Gemeinden von 0,2 Cent pro erzeugte Kilowattstunde. Auch eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist möglich, etwa über Bürgerenergiegenossenschaften. Kommunen kennen ihre eigene Region am besten, besitzen im Idealfall einen Vertrauensvorschuss und können so auch die Menschen vor Ort von einem Projekt überzeugen. Dennoch gibt es in der Zusammenarbeit mit Kommunen immer wieder Hürden. GZ: Was meinen Sie damit? Blanke: In der Praxis erleben wir immer wieder, dass eng definierte Kriterienkataloge seitens der Kommunen die Realisierung eines PV-Projekts erschweren. Beispiele sind Vorgaben hinsichtlich der Sichtbarkeit bzw. des Landschaftsbilds, die über die Gebote der Landesentwicklungspläne hinausgehen oder große Einschränkungen bei der Errichtung in landwirtschaftlichen Räumen. Für mehr gelungene PV-Projekte in Kommunen wünschen wir uns hier noch mehr Flexibilität, um das große Potenzial der Photovoltaik in der Energieversorgung und regionalen Wertschöpfung auszuschöpfen. |
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