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(GZ-18-2019)
Sonderveröffentlichung
 

Meisterhaft – Das Siegel für nachgewiesene Fachkompetenz am Bau

Der Meistertitel hat durch die 2004 liberalisierte Handwerksordnung stark gelitten. Die Abschaffung der Meisterpflicht für 53 von 94 Handwerken hat dazu geführt, dass es immer mehr Handwerksbetriebe gibt, die von unzureichend qualifizierten Inhabern geführt werden. Die Altgesellenregelung und das Kleinunternehmergesetz verwässern die mit dem Meistertitel verbundenen Kompetenzvorsprünge. In der Öffentlichkeit ist der Eindruck entstanden, als ob sich Angelernte innerhalb kürzester Zeit dieselben Kenntnisse aneignen können wie Betriebsinhaber mit Meistertitel.

Es ist deshalb gar nicht so einfach, unter den zahlreichen Handwerksunternehmen ein qualifiziertes zu finden. Auf der sicheren Seite ist der Bauinteressierte mit der Wahl eines Innungsbetriebs. Denn Innungsbetriebe sind solide geführte Familienunternehmen, die von ihrem guten Ruf vor Ort leben und langfristig wirtschaften. Gefunden werden können diese über das Online-Portal „Zimmermeister-Suche.de“: Einfach die eigene Postleitzahl eingeben und einem Suchradius auswählen – sofort erscheint eine Liste aller Innungsbetriebe in der Region mit Adresse, Telefonnummer und Homepage.

Ein weiteres Kompetenzmerkmal ist das Meisterhaft-Siegel der Deutschen Bauwirtschaft. Nur die Fachbetriebe der Innungen erhalten diese Auszeichnung für nachgewiesene Fachkompetenz am Bau. Die Initiative greift bundesweit vom Brunnenbauer bis zum Zimmerer und zeichnet die kontinuierliche Weiterbildung innerhalb eines Bauunternehmens aus. Dadurch dokumentieren sie, dass sie sich regelmäßig fachlich fortbilden, um dauerhaft fachgerechte Arbeit zu leisten. Darüber hinaus muss das Unternehmen eine Meister- oder vergleichbare Qualifikation (z. B. Dipl.-Ing.) nachweisen und in die Handwerksrolle mit einem Vollhandwerk eingetragen sein. Dadurch ist sichergestellt, dass die Eintragungsvoraussetzungen nach § 1, § 7, § 7a bzw. § 8 der Handwerksordnung erfüllt sind.

Das Zertifizierungssystem beinhaltet klare Vorgaben, welche Anforderungen ein Baubetrieb zu erfüllen hat. Dabei kann ein Betrieb verschiedene Sterne-Klassen erreichen:

Betriebe der „Drei-Sterne-Klasse“ bilden sich regelmäßig auf besonderen Informationsveranstaltungen von Innung und Verband weiter. Dadurch sind sie immer auf dem neuesten Stand der Technik. Für die „Vier-Sterne-Klasse“ haben sich die Unternehmen darüber hinaus zur ständigen Fortbildung und betrieblichen Eigenüberwachung verpflichtet. Sie besuchen Tagesseminare, um betriebliche Schwerpunkte gezielt zu vertiefen.

Die „Fünf-Sterne-Klasse“ setzt zusätzlich eine externe Fremdüberwachung durch unabhängige Prüfinstitute voraus. Alle zwei Jahre werden die Aktualität von Status und Sternen der Meisterhaft-Betriebe überprüft. Überwacht wird das Qualifizierungsverfahrens durch die Zertifizierung Bau GmbH, eine der führenden unabhängigen Zertifizierungsstelle im Bauwesen mit Sitz in Berlin.

In Bayern beteiligen sich deutlich mehr als 600 Zimmerer- und Holzbaubetriebe an der Initiative Meisterhaft. Davon tragen 320 Betriebe das Drei-Sterne-Zeichen, rund 250 Betriebe sind mit vier Sternen ausgezeichnet und fast 90 Betriebe führen fünf Sterne. Die Anzahl der Sterne ist im Meisterhaft-Logo abgebildet. Der Bau-Guide ist 2019 bereits in 3. Auflage erschienen und richtet sich an private, gewerbliche und öffentliche Bauherren, Architekten und Baufinanzierungsinstitute. Auf 44 Seiten sind die aktuellen Meisterhaft-Betriebe zu finden, um diese bei der Ausschreibung von Bauleistungen und Bauvergabe besonders berücksichtigen zu können. Der Bau-Guide liegt dieser Bayerischen GemeindeZeitung bei. Weitere Exemplare können kostenfrei angefordert werden bei:

Landesinnungsverband des
Bayerischen Zimmererhandwerks
Eisenacher Straße 17
80804 München

Telefon 089 36085-0
Telefax 089 36085-100

info@zimmerer-bayern.com

Bau-Guide als PDF-Download

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