Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-9-2018)
Kommentar von Alois Rainer
 

► Alois Rainer, MdB, Stv. Landesvorsitzender der KPV:

 

Künftige Grundsteuer braucht transparente Parameter

Liebe Leserinnen und Leser,

für viele Kommunalpolitiker war es zwar keine Überraschung, nichtsdestotrotz ein Urteilsspruch der für viel Verunsicherung sorgte. Am 16. Januar 2018 erklärte das Bundesverfassungsgericht die bisherige Grundsteuer für verfassungswidrig. Obwohl sich die Werte verschiedener Grundstücke unterschiedlich entwickelt hätten, gehe die Berechnung dieser Steuer in Westdeutschland auf Daten aus dem Jahr 1964 zurück und führe damit zu einer Ungleichbehandlung von heutigen Immobilienbesitzern.

In der darauf folgenden Berichterstattung der Tageszeitungen konnte man in zahlreichen Artikeln und Kommentaren lesen, dass sich viele der Bedeutung dieser Steuer nicht bewusst sind. Immer wieder tauchen Formulierungen auf wie etwa „Reichensteuer“ oder „unnötig, angesichts der Bundesfinanzen“.

Zwei Tatsachen sind immens wichtig, wenn wir über die Zukunft der Grundsteuer diskutieren:

Erstens: Die 14 Milliarden Euro, die die Grundsteuer jedes Jahr einbringt, erhalten vollständig die Kommunen. Damit ist diese Steuer eine bedeutende Einnahmequelle der Kommunen und hat mit dem Haushalt des Bundes nichts zu tun. Zweitens: Die Grundsteuer ist keine Vermögenssteuer, sondern betrifft alle. Ob Grundstückseigentümer, der sie direkt zu entrichten hat, oder Mieter, der sie durch seinen Vermieter umgelegt bekommt.

Alleine in Bayern beträgt das Grundsteueraufkommen rund 1,84 Milliarden Euro pro Jahr. Die Kommunen erwarten deshalb zu Recht vom Gesetzgeber ein Reformmodell darzulegen, welches diese Einnahmequelle sichert und die kommunale Selbstverwaltung stützt. Lange Verhandlungen wird und kann es zu dieser Thematik aber nicht geben, denn mit dem Urteilsspruch wurde gleichzeitig eine Frist für die Einführung eines neuen Bewertungsmodells bis zum Ende des Jahres 2019 gesetzt. Was ist jetzt zu tun?

Bund und Länder müssen sich schleunigst einig werden, wie die Neubewertung von Grundstücken (etwa 35 Millionen deutschlandweit) zu erfolgen hat, andernfalls drohen den Kommunen Steuerausfälle. In den Fraktionen des Deutschen Bundestags wird daher bereits intensiv diskutiert, auf welcher Basis die Grundsteuer reformiert werden kann. Wichtige Punkte sind meines Erachtens die Erhaltung des kommunalen Hebesatzrechts sowie die Möglichkeit länderspezifischer Spezifikationen. Damit kann der Bund den Ländern und Kommunen die Möglichkeit geben, die neue Regelung so anzupassen, dass die Reform auf das jeweilige Gebiet bezogen aufkommensneutral erfolgt und es zu keiner übermäßigen Belastung von einzelnen Steuerzahlern kommt. Zudem muss darauf geachtet werden, dass eine eventuelle Neubewertung der Grundstücke mit relativ geringem Aufwand durchgeführt werden kann. Es ist erstaunlich zu sehen, wie innovativ manche Abgeordnete sind, wenn es um die Einführung neuer Konzepte geht; Personal- und Kostenaufwand scheinen für viele keine Rolle zu spielen, wenn schon jetzt mehr Geld für die Finanzverwaltungen gefordert wird.

Vor dem Hintergrund, dass die Grundsteuer auch für die Bereitstellung und Instandhaltung öffentlicher Infrastruktur dient, die durch Besitz oder Nutzung eines Grundstückes entsteht, wird derzeit auch überlegt, die Steuer an die Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen zu knüpfen. Je mehr Menschen ein Grundstück nutzen, umso höher ist in der Regel der kommunale Aufwand für die Daseinsvorsorge. Nicht nur die Größe des Grundstückes, auch die Nutzung würde in die Neubewertung einfließen. Viele Konzepte liegen ausgefertigt in den Schubladen und ich bin sehr gespannt, welches sich am Ende des Tages durchsetzen wird. Es bleibt zu hoffen, dass die Reform der Grundsteuer nicht in einer Grundsatzdiskussion mündet, die sich lange hinzieht. Die Richtschnur muss lauten:

Es darf keine zu großen Verwerfungen bei der Steuerlast geben und keine Vermögenssteuer durch die Hintertür eingeführt werden. Es müssen einfache sowie transparente Parameter zur Berechnung herangezogen werden und das Steueraufkommen für die Kommunen muss sichergestellt werden!

Ihr Alois Rainer, MdB, stv. Landesvorsitzender der KPV

GemeindeZeitung

Kolumnen & Kommentare

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung