Liebe Leserinnen und Leser,
als Mitglied im Haushaltsausschuss des Bundestages ist man derzeit in einer prekären Lage. Auf der einen Seite steht der Bundesrechnungshof, der vor einer Überlastung des Bundeshaushaltes durch Unterstützungsleistungen an Länder und Kommunen warnt. Auf der anderen Seite treten Ländervertreter mit erheblichen finanziellen Forderungen an den Bund heran und verweisen auf die Belastung angesichts der wachsenden Zahl Asylsuchender und der großen Schere zwischen finanzstarken und -schwachen Kommunen.
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Klar ist, dass das Grundgesetz die Länder für eine ausreichende Finanzausstattung ihrer Kommunen in die Pflicht nimmt. Doch gleichzeitig macht es den Bund als Garanten für die verfassungsmäßige Ordnung in den Ländern, Kreisen und Gemeinden auch für den Bestand der kommunalen Selbstverwaltung verantwortlich. Diese kann nur mit soliden Finanzen funktionieren und bedarf einer kommunalfreundlichen Bundespolitik, die sich – wie gehabt – für eine ausreichende Finanzkraft der Städte, Landkreise und Gemeinden einsetzt.
Die Anmerkung des Bundesrechnungshofs ist jedoch weit mehr als nur eine Kritik. Vielmehr zeigt sich, dass die Bundespolitik den Stellenwert starker Kommunen erkennt und ihrer gesamtstaatlichen Aufgabe gerecht wird. Immerhin beträgt das finanzielle Engagement des Bundes zugunsten von Ländern und Kommunen von 2010 bis 2019 über 150 Mrd. Euro. Allein für 2016 summieren sich die Entlastungen auf über 20 Mrd. Euro. Ein Betrag, der im komplizierten Finanzgeflecht der Bundesrepublik nicht einfach zu erkennen ist und oft mit Länderhilfen verwechselt wird.
Sehr deutlich entlastet der Bund die Kommunen mit der Übernahme der Kosten für die Grundsicherung im Alter und stellt dafür 6,5 Mrd. Euro in den Bundeshaushalt. Für bayerische Kommunen ergeben sich daraus 767 Mio. Euro, die durch den Bund zur Verfügung gestellt werden; weitere 196 Mio. Euro für kommunale Verkehrswege, 120 Mio. Euro jeweils für Hochschulbau und Wohnraumförderung sowie 112 Mio. Euro für die Kommunalentlastung. Massiv fördert der Bund zudem den Ausbau der Kleinkinderbetreuung, obgleich er in die eigentliche Zuständigkeit der Länder fällt. Für mich ist die Anmerkung des Bundesrechnungshofes daher weniger Kritik, sondern Bestätigung, dass die haushaltspolitischen Weichen richtig gestellt wurden.
Bei all den zusätzlichen Ausgaben, die der Bund für die Kommunen bereitstellt, dürfen wir das Ziel eines ausgeglichenen Haushaltes nicht außer Acht lassen. Der dauerhafte Verzicht auf neue Schulden und die Prämisse, die Steuern nicht zu erhöhen, sind angesichts der aktuellen Herausforderungen der Flüchtlingskrise kein Selbstläufer, sondern setzen kluge haushaltspolitische Entscheidungen voraus. Dabei steht für mich eines fest: Starke Kommunen sind Ausgangsposition einer positiven Entwicklung unseres Landes und damit Kernanliegen des Bundes.
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