In Zeiten sehr guter Konjunktur können wir mit dem dort bezahlten Gehaltsniveau oft nicht mithalten. Deshalb müssen wir mit anderen Vorteilen punkten: In erster Linie sind dies natürlich die Inhalte unserer Arbeitsplätze, die am gesellschaftlichen Mehrwert orientiert und Sinn stiftend sind. Gerade für junge Menschen scheint dies wieder vermehrt ein schlagkräftiges Argument zu sein bei der Auswahl, was, wo und für wen sie arbeiten möchten. Flexible Teilzeitlösungen, mobiles Arbeiten von zuhause aus und Kinderkrippen – und Kindergartenangebote gehören mit zum Paket, das die meisten Arbeitgeber inzwischen schnüren.
Während die Arbeitsplatz- und Standortsicherheit, die der öffentliche Dienst bieten kann, für manche Bewerber kein Argument ist, ist dies für manche Branchen ein echtes Unterscheidungsmerkmal. Ein Kriterium rückte aber in den vergangenen zwei Jahren immer mehr in den Vordergrund: Wer mit dem Job auch gleich eine passende Wohnung bieten kann, gewinnt. Die gute alte Werkswohnung feiert Renaissance!
Der Bezirk Oberbayern ist hierbei in der privilegierten Position über seine eigene Wohnungsgesellschaft „Oberbayerische Heimstätte – Gemeinnützige Siedlungsgesellschaft mbH“ über knapp 5.500 Wohnungen in Oberbayern verfügen zu können. Im Umgriff seiner traditionellen Krankenhausstandorte in Haar b. München, Wasserburg am Inn und Taufkirchen/Vils besitzt bzw. besaß der Bezirk Oberbayern ausgedehnte Grundstücke, die damals großenteils landwirtschaftlich genutzt wurden, um die Kliniken möglichst autark versorgen zu können.
Diese Grundstücke wurden in der Vergangenheit sehr häufig von unserer bezirkseigenen Baugesellschaft Oberbayerische Heimstätte bebaut – sei es, dass wir den Baugrund verkauft oder im Erbbaurecht vergeben haben. Über 800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bezirks oder von kbo-Kliniken des Bezirk Oberbayern wohnen heute in solchen Wohnungen mit Belegungsrecht. Hier kommen natürlich bei der Wohnungsvergabe soziale Kriterien wie Einkommen, Betriebszugehörigkeit und Kinderzahl zum Tragen und der Personalrat ist ins Verfahren verbindlich miteinbezogen.
Im Rahmen unserer Zukunftsplanungen für 2030 und später planen wir in Haar, sofern das Baurecht dazu geschaffen werden kann, auch noch in größerem Stil klassische Mitarbeiterwohnungen zu erreichten.
Inzwischen hat es sich aber bewährt, dass wir auch die Wohnungen, die nicht mit einem Belegungsrecht für den Bezirk ausgestattet sind, zunächst den Bezirksmitarbeitenden anbieten, bevor sie auf den freien Markt gehen. Mittlerweile geht es am überhitzten Immobilien-Boomstandort München und Umgebung nämlich nicht nur um den Preis einer Wohnung, sondern allein schon um das Privileg, nicht mit mehreren Dutzenden anderer Bewerber konkurrieren zu müssen. Denn selbstverständlich sind wir auch verpflichtet, uns am Mietspiegel zu orientieren.
Aber wir müssen ihn nicht ausreizen! Und wenn Bewerberinnen und Bewerber sich von auswärts für eine Stelle bei uns interessieren, können wir ihnen Übergangswohnungen anbieten, damit sie sich in aller Ruhe auf dem Mietmarkt umsehen können. Für Auszubildende und Beamtenanwärter haben wir sogar im Verwaltungsgebäude in der Münchner Prinzregentenstraße zwei Wohngemeinschaften.
Wir sind froh, dass wir an unserer Wohnbaugesellschaft festhalten konnten, als es im allgemeinen Trend lag, solche Immobilien abzustoßen. Das macht sich heute bei der Konkurrenz um qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bezahlt.
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