(GZ-13-2021) |
► Dr. Klemens Gsell, Stv. Landesvorsitzender der KPV Bayern, Stadtrat und Altbürgermeister der Stadt Nürnberg: |
E-Mobilität – Wo bleibt die Konsequenz in der Praxis? |
Liebe Leserinnen und Leser, nein, an dieser Stelle will ich nicht den x-ten Beitrag zu pro und contra E-Mobilität bringen. Die Bundesregierung hält das für sinnvoll und auf kommunaler Ebene müssen wir damit umgehen. Aber wie so oft bei den Reformen der letzten Jahre bleibt in der kommunalen Praxis der ganze ungelöste Problemkreis hängen. Belege für diese These? Bitte! |
Beleg 1: Ladekabel am Straßenrand über die Gehwege sind in dicht bebauten Siedlungen nicht vorstellbar. Die Unfallgefahr ist zu groß. Also planen engagierte Gemeinden Quartiersparkhäuser mit Ladeinfrastruktur möglichst nahe an den Wohngebäuden, damit die Umsiedlung der Autos akzeptiert wird. Die Probleme der Standortfindung und Finanzierung blende ich mal aus. Was fehlt ist Konsequenz in der Gesetzgebung: Parkhäuser sind Bauten und unterstehen neben allen anderen Regeln der ImmissionschutzVO usw. Was am Straßenrand niemanden stört, wenn Autos 24h lang ein- und ausparken, das ist im Parkhaus eine nicht akzeptable Immission und daher bekommen neue Parkhäuser die Auflage nachts dicht zu machen. Welcher Elektrofahrer wird das akzeptieren? Eine Ausnahmeregel wäre sinnvoll, zumal die Pegel sehr moderat sind! Beleg 2: Die Ladevorgänge nach der Rückkehr von der Arbeit werden die Netze in den Wohngebieten stark belasten. Massive Absicherungen im Verteilnetz sind nötig. Doch die dem Bundeswirtschaftsministerium unterstehende Bundesnetzagentur sieht solche Investitionen als Kosten der Stadtwerke bei den Netzentgelten als unnötig an. Sprechen die im Ministerium mal miteinander? Beleg 3: Garagenhöfe, Tiefgaragen oder Stellplatzvorrichtungen alter Bauart müssen nachgerüstet werden. Meist sind sie jedoch im Gemeinschaftseigentum mit einem antiquierten Einstimmigkeitsprinzip. Für einen Stromanschluss eine solche Einstimmigkeit zu bekommen, dürfte bei fast allen Gemeinschaften eine unmögliche Angelegenheit werden. Wenn man es schon nicht schafft, dieses Recht zu reformieren und sinnvolle Entwicklungen mit Mehrheit zuzulassen, dann könnte man wenigstens den Stromanschluss den Notmaßnahmen gleichstellen und damit auch bei Gegenstimmen ermöglichen. Fazit: viele Willige für E-Mobilität scheitern an den praktischen Fragen. Sie suchen Hilfe in den Rathäusern und müssen dort erleben, dass die Bindungen in den Gesetzen eine flexible Ermöglichungskultur sehr schwer machen. Da ist Konsequenz einzufordern! |
Ihr Dr. Klemens Gsell, Stv. Landesvorsitzender der KPV Bayern, Stadtrat und Altbürgermeister der Stadt Nürnberg |
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