Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-17-2016)
Kommentar von Stefan Rößle
 
► Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender:
 
Größte Kommunalentlastung seit Jahrzehnten

Liebe Leserinnen und Leser,

sie sind rarer geworden, aber es gibt sie doch noch in der Politik: Gute Nachrichten über positive Verhandlungsergebnisse und optimistische Stimmung aufgrund von erfreulichen Entwicklungen.

So oder jedenfalls so ähnlich könnte man die Situation um die Beschlüsse hinsichtlich der deutlich verbesserten finanziellen Rahmenbedingungen für unsere Kommunen beschreiben. Noch schöner ist es natürlich, wenn man nicht nur darüber berichtet, sondern auch live dabei war und sogar seinen eigenen Beitrag dafür leisten durfte.

Konkret meine ich damit zum einen den beschlossenen Verteilmodus zur jährlichen Kommunalentlastung des Bundes in Höhe von 5 Mrd. EUR (ab 2017) und die Übernahme der Flüchtlingskosten, zum anderen den Rekordfinanzausgleich 2017 in Bayern in Höhe von 8,82 Mrd. EUR.

Bei den 5 Mrd. EUR Kommunalentlastung im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz hat die KPV lange und hartnäckig auf Bundesebene dafür gekämpft, dass die Verteilung der Gelder nicht zum Nachteil der bayerischen Kommunen ausgestaltet wird. Immerhin ging es hier um nicht weniger als plus-minus 300 Mio. EUR Entlastung jährlich. Unser Ministerpräsident Horst Seehofer hat sich letztendlich bei den Verhandlungen zwischen Bund und Ländern um den Verteilungsschlüssel in unserem gemeinsamen Sinne durchgesetzt: 4 Mrd. werden über eine Aufstockung des Bundesanteils an den SGB II-Unterkunftskosten (KdU) um 1,6 Mrd. EUR (Anteil Bayern rund 114 Mio. EUR) sowie eine parallele Erhöhung des gemeindlichen Umsatzsteueranteils (USt) um 2,4 Mrd. EUR (Anteil Bayern rund 375,5 Mio. EUR) direkt vom Bund zu Landkreisen, Städten und Gemeinden transferiert. Die verbleibende 1 Mrd. EUR wird aus Gründen der Verteilungsgerechtigkeit zunächst an die Länder gezahlt. Als KPV gehen wir aber davon aus, dass der Freistaat diese Gelder (Anteil Bayern rund 156,3 Mio. EUR) wie vereinbart direkt und zusätzlich zum bestehenden Finanzausgleich an die bayerischen Bezirke weiterleiten wird. Rund 650 Mio. EUR hat die kommunale Familie ab 2018 dadurch pro Jahr mehr zur Verfügung. Damit lässt sich etwas anfangen und bereits im Vorgriff auf die maximale Höhe wird 2017 die Entlastung weiter stufenweise ansteigen.

Auch unsere KPV-Forderung nach einer Übernahme aller Unterkunftskosten für anerkannte Flüchtlinge wurde beschlossen. Die Maßnahme ist erst einmal begrenzt bis 2018, aber es spricht kein Grund dagegen, den Modus auch darüber hinaus so weiterzuführen.

Kommen wir zum kommunalen Finanzausgleich, dem Herzstück der Beziehungen zwischen dem Freistaat Bayern und seinen Kommunen. Wie in den vergangenen Jahren wird er auch im Jahr 2017 wieder auf Rekordniveau weitergeführt.  Auch hier ist es der KPV gelungen, inhaltliche Akzente zu setzen.

Im Rahmen einer Sitzung des geschäftsführenden KPV-Landesvorstands haben wir unsere Forderungen persönlich bei den zuständigen Staatssekretären des Innern und der Finanzen sowie den Spitzenbeamten beider Ministerien vorgestellt. Zudem haben wir noch mit den Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände vor den entscheidenden Sitzungen Kontakt aufgenommen.

Und das Beste: Der Aufwand hat sich tatsächlich gelohnt. Die zentralen Forderungen der Kommunalpolitischen Vereinigung wurden vollständig übernommen.

  • Der kommunale Finanzausgleich des Freistaats Bayern steigt im Jahr 2017 um 260 Mio. EUR auf dann 8,82 Mrd. EUR an.
  • Die Schlüsselzuweisungen erhöhen sich bayernweit um 63,6 Mio. EUR auf 3,29 Mrd. EUR.
  • Die Finanzzuweisungen (Kopf-Beträge für Landkreise, Städte und Gemeinden für die Übernahme von Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis) erhöhen sich um 34 Mio. EUR auf 462 Mio. EUR.
  • Die Zuweisungen nach Art. 10 FAG für Schulen, Kindertageseinrichtungen u. a. erhöhen sich wie gefordert um 70 Mio. EUR auf 500 Mio. EUR.

Doch wie macht sich das in den einzelnen Gebietskörperschaften in barer Münze bemerkbar? Ich habe die Verbesserungen für meinen Landkreis Donau-Ries mit seinen Städten und Gemeinden einmal beispielhaft hochgerechnet:

Man kann davon ausgehen, dass durch den kommunalen Finanzausgleich, durch den günstigen Verteilungsschlüssel bei der Kommunalentlastung des Bundes und durch die Übernahme der SGBII-Kosten für anerkannte Flüchtlinge, der Landkreis Donau-Ries 2017 um rund 1 Mio. EUR und die Städte und Gemeinden um gut 2 Mio. EUR entlastet werden. Besonders spürbar sind die deutlich höheren Zuschüsse im kommunalen Hochbau über den Finanzausgleich. Da sich der Regelfördersatz von 40 % auf 50 % erhöht, bedeutet dies für den Landkreis Donau-Ries allein bei einem großen Schulbauprojekt rund 1 Mio. EUR mehr Zuschuss. In anderen Kommunen werden sich die Beschlüsse ähnlich positiv auswirken.

Summa summarum können wir ohne Umschweife davon sprechen, dass die 2017 und 2018 anstehenden Änderungen die größte Kommunalentlastung seit Jahrzehnten darstellen. Unter anderem hat dabei auch die KPV durch geschlossenes Auftreten und konsequente Argumentation einen ihrer größten politischen Erfolge erzielt. Dies spornt uns weiter an für die kommunale Familie zu kämpfen und lässt uns – trotz einer Vielzahl schwierigster Herausforderungen – grundsätzlich optimistisch in die Zukunft blicken.

Ihr Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender

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