Kolumnen & Kommentarezurück

(GZ-21-2022)
Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender
 

► Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender:

 

KPV: Der Kommunale Finanzausgleich 2023

Liebe Leserinnen und Leser,

die Kapazitätsengpässe in der Bauwirtschaft, stark steigende Baukosten und die Unsicherheiten über die weitere wirtschaftliche Entwicklung aufgrund des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verursachen, dass dringend benötigte kommunale Investitionen nicht im erforderlichen Umfang umgesetzt werden können. Die Folge daraus sind real sinkende Investitionen. Diese aktuellen Rahmenbedingungen sorgen schon jetzt für eine massive Verschärfung der kommunalen Finanzlage.

In Bayern sorgt die Bayerische Staatsregierung insbesondere über den Kommunalen Finanzausgleich für die finanzielle Stabilität der Kommunen. Die KPV hat im diesjährigen Vorgespräch zum Kommunalen Finanzausgleich 2023 ihre Forderungen mit Nachdruck und im Interesse aller kommunalen Ebenen in die Verhandlungen mit den Staatsministerien eingebracht.

So hat sich die KPV dafür eingesetzt, dass das Volumen der Schlüsselzuweisungen im Jahr 2023 erhöht wird, da dies insbesondere in Krisenzeiten kleinere und finanzschwächere Kommunen stärkt. Ebenso dringend werden – aus Sicht der KPV – weitere Mittel von rund 1 Mrd. Euro für den kommunalen Hochbau – z. B. für den Bau von Kindergärten und Schulen – benötigt. Gerade kleinere Kommunen im ländlicheren Raum brauchen im Jahr 2023 stärkere finanzielle Unterstützung über die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen. Mit diesen Forderungen konnten wir im Vorgespräch Verhandlungserfolge erzielen.

So werden die Schlüsselzuweisungen um 267 Mio. Euro (+6,7 Prozent) auf 4,27 Mrd. Euro erhöht. Auch steigen die Mittel für den kommunalen Hochbau um 350,4 Mio. Euro (+53,9 Prozent) auf rund 1 Mrd. Euro, ebenso wie die geforderte Härtefallförderung um 59,75 Mio. Euro (+66,2 Prozent) auf 150 Mio. Euro.

Die KPV hat in den Verhandlungen ebenso deutlich gemacht, dass die staatliche Entnahme aus dem allgemeinen Steuerverbund in Höhe von 410,3 Mio. Euro, wie im Jahr 2022, in Zukunft keine Zustimmung der KPV finden wird. Diese Forderung ist aus Sicht der KPV noch nicht abschließend geklärt und hier konnte nur ein Teilerfolg in den Vorgesprächen erzielt werden. So werden für den Finanzausgleich 2023 Staatsmittel in Höhe von 94 Mio. Euro für den Art. 10 BayFAG zur Verfügung gestellt.

So kann abschließend festgehalten werden, dass die gesamten Finanzleistungen der Bayerischen Staatsregierung über den Kommunalen Finanzausgleich 2023 in der Summe um 765 Mio. Euro (+7,2 Prozent) steigen. Das ist eine gute Nachricht in herausfordernden Zeiten für unsere bayerischen Kommunen.

Mit kommunalpolitischen Grüßen

Ihr Stefan Rößle, Landrat im Landkreis Donau-Ries, KPV-Landesvorsitzender

 

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