(GZ-15/16-2017) |
► Andreas Kolb, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse |
Die Beihilfe – einfach im Handling und Garant für eine umfassende Versorgung (Teil 1) |
Die Beihilfe ist neben der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) die dritte Säule des deutschen Gesundheitswesens. Sie ist die eigenständige Krankenfürsorge der Beamten und begründet sich aus einem besonderen Dienst- und Treueverhältnis mit dem so genannten Dienstherren. Staatliche Arbeitgeber oder Kommunen verpflichten sich beispielsweise, Beamten im Krankheitsfall einen Teil der anfallenden Kosten zu erstatten – ergänzend zur deren Eigenvorsorge. Ein System, das sich bewährt hat und dennoch im aktuellen Bundestags-Wahlkampf mit der Diskussion um eine Einheitsversicherung auf dem Prüfstand steht. Zeit für ein Gespräch mit Andreas Kolb, Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, bundesweiter Marktführer in der Beihilfeablöseversicherung. |
GZ: Herr Kolb, was genau ist eine Beihilfe? Kolb: Vereinfacht gesagt beteiligen sich die Dienstherren, also die Arbeitgeber von Beamten an deren Kosten für Krankheit, Pflege und auch Geburt. Beihilfe ist also eine ergänzende Hilfeleistung für Beamte jenseits der Bezüge. Da Beamte eine gesetzlich geregelte Versicherungsfreiheit haben, also jederzeit in die private Krankenversicherung eintreten können, kommt die Beihilfe als eigenständige Krankenfürsorge aus dem Beamtenrecht zum Tragen. Geregelt wird dies in den jeweils gültigen Beihilfevorschriften auf Länderebene. GZ: Welchen Service bietet die Versicherungskammer Bayern bei der Beihilfe an? Kolb: Die Aufgabe der Kommunen ist es, die Beihilfen selbst abzurechnen und auszuzahlen. Das ist mit einem erheblichen Verwaltungsaufwand und den dazugehörigen Kosten verbunden. Die Versicherungskammer Bayern bietet hier einen Rundum-Service an: Die gleichzeitige Auslagerung der kompletten Abwicklung der Beihilfe mit Übernahme der Beihilfeabrechnung und Auszahlung. Die Kommunen sparen sich damit einen erheblichen Teil ihrer Kosten, wie zum Beispiel für Personal, einschließlich der Vorhaltekosten für Urlaubs- oder Krankheitsvertretung, zudem Kosten für Räume, Hard- und Software sowie für die Aus- und Weiterbildung des Personals. Darüber hinaus ist gewährleistet, dass die Vorschriften des Datenschutzes eingehalten werden. Und die Kommunen können das umfassende Know-how eines erfahrenen Beihilfeversicherers in Anspruch nehmen. GZ: Also ein Full-Service für alle Kommunen? Kolb: Ja, das ist unser Anspruch. Und gut zwei Drittel aller Kommunen in Bayern haben bereits mit dem Abschluss einer Beihilfeablöseversicherung bei der Bayerischen Beamtenkrankenkasse, der privaten Krankenversicherung des Konzerns Versicherungskammer Bayern, eine kosten- und risikobewusste Entscheidung getroffen. Sie haben ihr Krankheitskostenrisiko damit bei uns versichert, wir sprechen hier von ‚in Rückdeckung gegeben‘, und werden auf diese Weise mit extremen Schwankungen der Beihilfeleistungen nicht mehr belastet. Denn unerwartet auftretende Krankheiten wie Herzoperationen oder Krebserkrankungen ziehen beispielsweise nicht selten Kosten über 100.000 Euro nach sich – also Größenordnungen, die im Haushalt spürbar sind. Zusätzlich profitieren die Kommunen von dem gesamten Spezialwissen und den über die Jahre gewonnenen wertvollen Erfahrungen einer privaten Krankenversicherung. Darunter auch den Anspruch, durch gezieltes Gesundheits- und Leistungsmanagement die Kostenschraube im Gesundheitswesen aufzuhalten und damit die Kommunen finanziell weiter zu entlasten. GZ: Die Beihilfe steht in der Diskussion um eine Einheits- oder Bürgerversicherung unter Druck. Was ist Ihre Meinung? Kolb: Die Beihilfe als eigenständiges Krankenversicherungssystem für Beamte und Richter hat sich über viele Jahrzehnte in Deutschland bewährt. Beihilfeträger, Beamte und Leistungserbringer profitieren gleichermaßen von einem stabilen, nachhaltigen und verlässlichen Ordnungsrahmen. Eine wie auch immer geartete Integration der Beamten in das GKV-System birgt hingegen für alle Beteiligten zahlreiche Risiken und Nebenwirkungen. So würden beispielsweise in einer Bürgerversicherung ohne PKV und Beamten-Beihilfe 13,4 Milliarden Euro Bruttowertschöpfung durch Mehrumsätze der Privatpatienten entfallen. Auch sind Beihilfe und der dazu passgenaue hochwertige Versicherungsschutz in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung wichtig, damit der Status als Beamter attraktiv ist und bleibt. Dies gilt es zu erhalten. ... Unser Interviewpartner Andreas Kolb ist Vorstandsmitglied der Bayerischen Beamtenkrankenkasse
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Beamte müssen zur Beihilfe des Dienstherrn eine ergänzende eigene Krankenvorsorge abschließen. Deshalb ist die große Mehrheit in einer beihilfeergänzenden Quotenversicherung der PKV versichert. Lesen Sie im zweiten Teil des Interviews, das in GZ 17-2017 am 14. September erschienen ist, über die Vorteile, Beihilfe und Eigenvorsorge in einer Hand zu bündeln. |
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