Liebe Leserinnen und Leser,
mit Spannung erwarten wir in Bayern alljährlich die Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich. Dieser sichert unseren Gemeinden, Städten, Landkreisen und Bezirken entsprechend Art. 28 Abs. 2 des Grundgesetzes die finanziellen Grundlagen der Selbstverwaltung.
Die Bundesländer sind aufgerufen, in jeweils eigenen Landesgesetzen die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen und die Umverteilung von Mitteln zwischen den Kommunen zu regeln. Soweit die theoretischen Grundlagen.
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