Aus den Kommunenzurück

(GZ-6-2019)
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► Niederbayerischer Städtetag in Straubing:

 

Rathäuser zahlen die Zeche

 
Als „Schwarzes-Peter-Spiel zu Lasten der Kommunen“ hat der Geschäftsführer des Bayerischen Städtetags, Bernd Buckenhofer, den Gesetzentwurf von CSU und Freien Wählern zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen für ältere Bauprojekte bezeichnet. Die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister des Bayerischen Städtetags seien empört, unterstrich er bei der Bezirksversammlung des niederbayerischen Städtetags in Straubing, die sich zudem mit den Themen digitale Klassenzimmer und Flutpolder befasste.

Durch eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes soll die Erhebung von Erschließungsbeiträgen für die von Art. 5a Abs. 7 Satz 2 KAG erfassten Altanlagen in das Ermessen der Kommunen gestellt werden. Nach Buckenhofers Einschätzung „war der Auftritt von Abgeordneten der Regierungskoalition ein durchsichtiger Versuch, vermeintliche Wohltaten zu verkünden“. Die Finanzierung dieser Wohltaten werde allerdings den Kommunen zugeschoben. „Damit kommen zwar einzelne Grundstücksbesitzer in den Genuss günstiger Straßen – zahlen muss dafür die Allgemeinheit aller Steuerzahler.“ Der angekündigte Gesetzentwurf schafft keine Klarheit, sondern zusätzlich Verwirrung, monierte Buckenhofer.

Erschließungsbeiträge: Verwirrender Vorstoß

Die bisherige Rechtslage, wonach Kommunen verpflichtet sind, ihre Einnahmemöglichkeiten auszuschöpfen und Erschließungsbeiträge für sog. Altanlagen zu verlangen, wurde durch die Koalitionsabgeordneten seit der Landtagswahl immer wieder in Frage gestellt. Daher hat sich der Bayerische Städtetag wiederholt an Innenminister Joachim Herrmann gewandt und um Klarstellung der Rechtslage gebeten. Statt einer Antwort wurden die Kommunen nun mit einem Vorstoß zu einer Gesetzesänderung überrascht. Buckenhofer: „Wer etwas verspricht, muss auch bezahlen. Die Freien Wähler und die CSU versprechen Freibier, aber überlassen die Rechnung den Rathäusern und damit allen Steuerzahlern.“

Kommunalfeindliche Behauptung

Dass die Vertreter der beiden Fraktionen in ihrer Pressekonferenz behauptet haben, die Kommunen würden nun vom Staat Klarstellung und Geld bekommen, ist aus Sicht des Bayerischen Städtetags unbefriedigend und kommunalfeindlich. Die zur Diskussion stehenden Straßen seien von den Kommunen gerade nicht absichtlich 25 Jahre liegen gelassen worden, „sondern es entsprach in vielen Fällen dem Wunsch der Bürger, diese Straßen nicht erstmalig herzustellen, oder den Kommunen wurde der notwendige Grunderwerb verweigert, um eine Beitragspflicht gar nicht erst entstehen zu lassen“, erklärte Buckenhofer. „Dass Landtagsabgeordnete jetzt den Eindruck herbeireden, die Bürgermeister, die das geltende Gesetz ordnungsgemäß vollziehen, würden unnötigerweise die Bürger zur Kasse bitten, stößt die Kommunalpolitiker vor den Kopf.“

Digitale Klassenzimmer

Stichwort Ausbau der digitalen Klassenzimmer: Hier reicht es nach Ansicht vieler Bürgermeister nicht aus, wenn sich der Freistaat bei der Finanzierung der IT-Ausstattung an Schulen nur mit einer befristeten Anschubfinanzierung beteiligt. Nach Erfahrung der Städte und Gemeinden stehen zu wenig Fördermittel für Investitionen, für den laufenden Betrieb und die Systembetreuung zur Verfügung. Wie Buckenhofer hervorhob, muss der Freistaat seiner Mitverantwortung für die digitale Infrastruktur an Schulen stärker als bislang gerecht werden. „Die Hoffnungen richten sich darauf, dass die Staatsregierung eine dauerhafte Förderung des digitalen Klassenzimmers und insbesondere für die Systembetreuung auf den Weg bringt.“

Für gleiche Bildungschancen

Das erklärte Ziel der Staatsregierung seien gleichwertige Lebensverhältnisse in ganz Bayern. Hierfür brauche es gleiche Bildungschancen in allen Landesteilen. Buckenhofer: „Die Bildungsqualität darf nicht davon abhängen, in welcher Region ein Kind zur Schule geht. Die Ausstattung eines digitalen Klassenzimmers darf nicht von der Finanzkraft einer Kommune bestimmt sein, denn dann wären Schüler in strukturschwachen Regionen benachteiligt. Damit alle Kinder in allen Schulen Bayerns gleiche Chancen erhalten, braucht es einheitliche Standards für das digitale Klassenzimmer und ein pädagogisches Gesamtkonzept für IT-Ausstattung und IT-Anwendung.“ Nötig seien digitale Lernund Lehrstrategien und die Qualifizierung der Lehrkräfte.

Der Bayerische Städtetag erwartet, dass sich der Freistaat angemessen an den Kosten des Investitionsaufwands für die IT-Ausstattung an Schulen beteiligt. Darüber hinaus geht es um die Kosten für die Wiederbeschaffung von Geräten, die Aktualisierung der Software und die Pflege der IT-Systeme. Laut Buckenhofer ist ein befristetes Anschubprogramm zur Digitalisierung von Klassenzimmern nur ein erster Schritt, da die Ausstattung wegen des technologischen Fortschritts und der begrenzten Lebensdauer der Geräte ebenso eine Daueraufgabe ist wie die Systembetreuung.

Die Finanzierung dieser Zukunftsaufgabe dürfe nicht allein den Kommunen auferlegt werden. Die Kommunen warteten seit geraumer Zeit auf die angekündigten Bundesmilliarden zur Digitalisierung der Schulen. Auf Bayern dürften nach ersten Schätzungen rund 770 Millionen Euro entfallen.

Unverzichtbare Polder

Auf den Nägeln brennt der Solidargemeinschaft der Donauanrainer die Polder-Thematik. Wie bei der Tagung verlautete, werden die Pläne der neuen Staatsregierung, einige geplante Hochwasserschutz-Flutpolder nicht mehr zu errichten, äußerst kritisch gesehen. Doch besteht nach Auffassung des Bezirksvorsitzenden des Städtetags Niederbayern und Oberbürgermeister der Stadt Deggendorf, Dr. Christian Moser, durchaus Hoffnung. Umweltminister Thorsten Glauber habe in einem Schreiben erklärt, „dass es nicht so einfach ist, auf Polder zu verzichten“. Offensichtlich sei somit auch der Staatsregierung klar, dass am bestehenden Polderkonzept weiter festgehalten werden soll.

Das Konzept des Freistaats sieht vor, entlang der Donau mehrere solcher Polder zu schaffen, die im Falle eines extremen Hochwassers gezielt geflutet werden. Ein Überströmen der Deiche, die lediglich auf hundertjährliche, teilweise sogar nur auf dreißigjährliche Hochwasserereignisse ausgelegt sind, soll so verhindert werden.

 DK

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