Ein Windrad darf nur genehmigt und gebaut werden, wenn die Frage untersucht wurde, ob sich der Bau eines Windrades negativ auf Flora und Fauna rund um den Standort auswirkt und eine Gefährdung derer ausgeschlossen wurde. Eine Antwort darauf gibt die spezielle artenschutzrechtliche Prüfung, für die nun die Untersuchungen im Höhenkirchner Forst stattfinden. Sie beginnt mit einer Bestandsaufnahme aller relevanten Tierarten am Boden und auch in der Luft im Raum um die geplanten Windräder. Während beim Straßenbau Kröten und andere auf der Erde lebende Tiere besonders relevant sind, sind es beim Bau von Windrädern neben Fledermäusen vor allem die kollisionsgefährdeten Vögel, wie beispielsweise der Rotmilan oder der Wespenbussard.
Beobachtung durch Naturschutz-Gutachter
Die Bestandsaufnahme umfasst daher nicht nur die Suche nach Nist- und Brutplätzen (Horstsuche) und nach wertvollen Strukturen am Boden, sondern auch die Erfassung der Flugbewegungen von Großvögeln. Mittels zweier Hebebühnen beobachten Naturschutz-Gutachter das ganze Jahr über zu verschiedenen Zeiten die Bewegungen dieser Arten oberhalb der Baumwipfel. Um dabei die möglichen Standorte der drei geplanten Windräder genau im Blick zu haben, wurden diese mit jeweils einer Fahne markiert. Alle Untersuchungen sind mit der Naturschutzbehörde im Landratsamt und der Regierung von Oberbayern abgestimmt. Die Ergebnisse dieser Kartierungen bilden die Grundlage für die Ermittlung, welche Tierart auf welche Weise von der Errichtung eines Windrades betroffen wäre.
Kommunale Kooperation
Das Windrad-Projekt ist eine Kooperation der drei Nachbargemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Egmating und Oberpframmern sowie den beiden Landkreise München und Ebersberg, die dafür eine gemeinsame Arbeitsgemeinschaft (ARGE) gegründet haben. Die ARGE, deren Vorsitz die Gemeinde Höhenkirchen-Siegertsbrunn inne hat, möchte die Planungen zur Umsetzung von Windenergieanlagen insbesondere vor dem Hintergrund gemeinsam vorantreiben, dass die Anlagenstandorte zwar rein auf Höhenkirchner Flur liegen, aber dennoch Einfluss auf die beiden Gemeinden im Nachbarlandkreis haben werden – sowohl in Bezug auf die Sichtbarkeit durch die Lage an der Landkreis-/Gemeindegrenze als auch durch die Begrenzung der eigenen Wind-Ausbaumöglichkeiten.
ARGE-Vorsitzende Ursula Mayer, erste Bürgermeisterin von Höhenkirchen-Siegertsbrunn: „Mit den jetzigen Arbeiten ist noch keine Entscheidung über den tatsächlichen Bau der drei Windräder getroffen worden. Sie sind aber Voraussetzung dafür, dass später auf einer artenschutzrechtlich belastbaren Basis diese endgültige Entscheidung für den Höhenkirchner Forst getroffen werden kann.“
Ziel der ARGE ist es den Planvollzug so zu steuern, dass die Bevölkerung vor Beeinträchtigungen geschützt, das charakteristische Landschaftsbild sowie Flora und Fauna erhalten und eine hohe regionale Wertschöpfung erreicht wird. Moderne Windräder erzeugen in einem Jahr selbst in den Schwachwindregionen des Freistaates so viel Strom wie in der gleichen Zeit gut 2.500 Haushalte verbrauchen.
Weitere Informationen
Über den weiteren Fortgang des Projekts informiert ab sofort auch eine eigene Internetseite. Unter www.windenergie-hoehenkirchner-forst.de werden die einzelnen Schritte vorgestellt und Fragen geklärt.