Aus den Kommunenzurück

(GZ-13-2021)
gz aus den kommunen
GZ-Plus-Mitgliedschaft 

► Bayerische Abfall- und Deponietage in Augsburg:

 

Batterieentsorgung und Deponieprojekte

 

Gemeinsam mit den Kooperationspartnern AU Consult, Bayerisches Landesamt für Umwelt und bifa Umweltinstitut veranstaltete das Kumas Umweltnetzwerk die 22. Bayerischen Abfall- und Deponietage. Die Fachtagung wurde live aus dem Kongress am Park in Augsburg gesendet. Rund 300 Teilnehmer hatten sich zugeschaltet. Auf der Agenda standen u.a. die aktuellen Entwicklungen in der Kreislaufwirtschaft und Mantelverordnung, die Batterieentsorgung, aktuelle Entwicklungen im Deponierecht und die Deponiesituation in Bayern sowie die bauliche Umsetzung von Deponieprojekten.

Dirk Hensel-Schikora vom Bayerischen Umweltministerium und Harald Pfaller (Bayerisches Landesamt für Umwelt) informierten darüber, dass Deponien im Sinne der Industrieemissions-Richtlinie (IE-RL) in bestimmten Abständen in Kooperation mit anderen zuständigen Behörden gemeinsam vor Ort zu besichtigen („integrierte und koordinierte Anlagenüberwachung“) sind. Dabei soll der Abstand zwischen zwei Vor-Ort-Besichtigungen bei DK-III-Deponien für Sonderabfälle, die oberirdisch abgelagert werden können, ein Jahr, bei DK-II-Deponien (z.B. für Bauabfälle, Straßenaufbruch und Aschen) zwei Jahre und bei DK-I-Deponien (z.B. Bodenaushub, Bauabfälle, KMF und Asbest) drei Jahre nicht überschreiten.

Technische Überwachung

In die Zuständigkeit des LfU als Überwachungsbehörde fallen aktuell 78 IE-Deponien und zwei IE-Anlagen, die sich auf Deponiestandorten befinden (ein Zwischenlager für gefährliche Abfälle und ein Sickerwassertanklager). 2020 fanden 24 Vor-Ort-Besichtigungen („IE“-Überwachungen) statt, in 2021 stehen 59 Überwachungen an. Daneben befinden sich 81 DK-I- und -II-Deponien in der Nachsorgephase sowie rund 300 Altdeponien (in der Stilllegungs- oder Nachsorgephase) in der Obhut des LfU.

Bei diesen Deponien übt das LfU die technische Überwachung in der Regel anlassbezogen aus. Zudem werden bisher über 30 geplante und laufende Baumaßnahmen deponiefachlich begleitet. Für etwa zehn weitere Baumaßnahmen stehen derzeit abfallrechtliche Abnahmen an, für die das LfU als deponietechnische Bauüberwachungsbehörde die zulassungskonforme Umsetzung der einschlägigen Anforderungen prüft.

Wie viele andere Stadt- und Landkreise in Deutschland auch, verfügt der Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald im Südwesten Baden-Württembergs derzeit nicht über eine eigene Bauschuttdeponie der Deponieklasse I nach Deponieverordnung.

Die Vorgängerdeponie, die über 20 Jahre in Betrieb war, ist zwischenzeitlich endgültig verfüllt und seit 2018 nicht mehr im Annahmebetrieb. Parallel hierzu hat der Landkreis über Kooperationen mit Nachbarlandkreisen die Mitnutzung von deren DK II Deponien vereinbart. Aufgrund der knapper werdenden Deponiekapazitäten gestalten sich solche Kooperationen allerdings immer schwieriger.

Daher befasst sich die Abfallwirtschaft des Landkreises Breisgau-Hochschwarzwald (ALB) als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger seit 2016 mit der Standortsuche und Planung einer neuen Bauschuttdeponie der Deponieklasse I. Ein solcher Standort wurde zwischenzeitlich gefunden und die Planungsleistungen für die Bauschuttdeponie „Weinstetten“ bis zur Einreichung der Genehmigungsplanung sind abgeschlossen. Über den Verlauf der bisherigen Planungen berichteten Sven Kunz (Abfallwirtschaft Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald, Freiburg) und Stefan Schatz (AU Consult GmbH, Augsburg).

Trotz Bedarf an Deponieraum ist es bei der Erweiterung bestehender oder der Errichtung neuer Deponien nicht ungewöhnlich, wenn Anwohner, Bürgerinitiativen oder Umweltverbände schon im Vorfeld gegen das Vorhaben Stimmung machen, betonte Dr. Jessica Goller vom Bayerischen Landesamt für Umwelt. Dem stehe die Notwendigkeit neuer oder bestehender Deponien entgegen, um eine funktionierende Kreislaufwirtschaft zu gewährleisten und nicht vermeid- bzw. verwertbare Abfälle aus dem Stoffkreislauf auszuschleusen.

Goller zufolge geht man davon aus, dass die Nicht-Akzeptanz von Deponien auch auf Missverständnissen oder Fehlinformationen basiert. Um einen besseren Zugang zur bayerischen Bevölkerung zu erhalten, führte die puls Marktforschung GmbH im Jahr 2020 eine repräsentative Befragung zum Thema „Abfallentsorgung“ durch. Das Ergebnis: Beim Thema Abfallentsorgung und Deponien ist eine Diskrepanz zwischen dem tatsächlichen, eher geringen Informationsstand und der subjektiven Relevanz festzustellen.

Die Vertrautheit mit dem Thema „Abfallentsorgung“ wird eher als gering eingeschätzt. „Top-of-mind“ beim Thema Abfallentsorgung ist die Verbrennung. Nur 14 % nennen ungestützt die Deponie als mögliche Abfallentsorgungsanlage. Für die Hälfte der Bevölkerung ist sie lediglich eine Anhäufung von (Rest-)Müll. Nur 6 % wissen, dass auf bayerischen Deponien von den genannten Abfällen nur Abbruchabfälle/Bauschutt und Erdaushub entsorgt wird. Jeder Fünfte glaubt an die Möglichkeit von Recycling als Alternative zur Lagerung von Abfällen auf Deponien. Vier von zehn Befragten sehen sich nicht in der Lage, sich zum Beitrag zum Umweltschutz durch Deponien zu äußern.

Informationsdefizite beim Thema Abfallentsorgung

Die hohe Relevanz und ein großes Interesse an dem Thema zeigen sich laut Goller u. a. darin, dass für rund acht von zehn Personen das Thema „Abfallentsorgung“ (sehr) wichtig ist. Zudem würde immerhin ein Drittel gerne mehr über die Deponien vor Ort erfahren. Des Weiteren ist festzustellen, dass diese Informationsdefizite insgesamt zu einem eher schlechten Image von Deponien führen. Der Beitrag zum Umweltschutz durch Deponien wird ambivalent beurteilt. Negative Einschätzungen sind überwiegend in Informationsdefiziten über die Abfälle und scheinbar alternativen Möglichkeiten ihrer Entsorgung (Verbrennung, Trennung, Wiederverwertung) begründet.

Trotz überwiegender Zustimmung bezüglich der Wichtigkeit und Notwendigkeit von Deponien (vor allem deutlich bei Älteren und Hauseigentümern) will die Mehrheit keine Deponie in der Nähe des eigenen Wohnsitzes. Auch für eine stillgelegte Deponie wird eher eine nicht persönliche Nutzung (Photovoltaik- oder Windkraftanlage) als eine eigene Nutzung (Park, Naherholungsgebiet oder Sportanlage) bevorzugt.

45 % gehen davon aus, dass Schadstoffe sich auf BürgerInnen auswirken, die in der Nähe einer Deponie leben. Mehr als ein Drittel erwartet, dass eine Deponie stinkt. Zudem ist hier eine weitere Wahrnehmungsdiskrepanz zu sehen: Die Hälfte glaubt, dass Deponien in der Gesellschaft ein schlechtes Image haben, aber nur ein Drittel sieht das auch tatsächlich persönlich so.

Der Zusammenhang zwischen der persönlichen Bekanntheit eines Deponiestandorts und dem Image von Deponien bestätigt sich umgekehrt ebenfalls. So verfügen Personen, die einen Standort kennen, nicht nur über deutlich mehr und korrekte Kenntnisse über Abfallentsorgung und Deponien, sondern haben auch insgesamt ein positiveres Bild von Deponien, bewerten das Image besser und sind vorurteilsfreier. Die Informationsdefizite haben demnach ein negatives Image von Deponien zur Folge bzw. führt eine Bekanntheit von Deponien zum Abbau der Vorurteile und zu einer Besserung des Images.

Stichwort Novelliertes Batteriegesetz: Bevor Batterien erstmals in Verkehr gebracht werden, müssen Hersteller ab dem 1. Januar 2021 nicht mehr wie bisher ihre Marktteilnahme beim Umweltbundesamt anzeigen, sondern sich von der Stiftung ear registrieren lassen. Ähnlich wie bereits im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) gehandhabt, wird das UBA dann auch Aufgaben und Befugnisse aus dem Batteriegesetz an die Stiftung ear übertragen.

Novelliertes Batteriegesetz

Für die Rücknahmesysteme für Gerätebatterien gilt: Zukünftig wird es am Markt nur noch herstellereigene Rücknahmesysteme mit einheitlichen Vorgaben für Gerätebatterien geben. Der Gesetzgeber will damit faire Wettbewerbsbedingungen für alle Rücknahmesysteme sichern. Das bisherige Institut eines sogenannten Gemeinsamen Rücknahmesystems wird in diesem Zuge abgeschafft. Die Mindestsammelquote, die von den Rücknahmesystemen jeweils im eigenen System jährlich erreicht und dauerhaft sichergestellt werden muss, erhöht sich von bisher 45 % auf 50 %.

Aus Sicht von Georgios Chryssos, Stiftung GRS Batterien, Hamburg, besteht klarer Handlungsbedarf. Regelungsdefizite für Geräte- und Industriebatterien sowie die abfallrechtliche Einstufung von Li-Batterien mit ‚batterie-unspezifischem‘ Abfallschlüssel beförderten die unsachgemäße, gefährliche und
umweltschädliche Entsorgung aller Lithium-Altbatterien.

Es gelte, das Batteriegesetz schnellstmöglich zu überarbeiten, eine Korrektur der Regelungsdefizite für Geräte- und Industriebatterien vorzunehmen, die Umsetzungsvorschläge der Deutschen Gesellschaft für Abfallwirtschaft zu berücksichtigen und schließlich bestehendes Expertenwissen in die Gesetzgebung und in den Vollzug einzubinden.

Chryssos: „Das novellierte Batteriegesetz befördert einen Wettbewerb der geringstmöglichen Erreichung von Umweltzielen.“ Die systematischen Fehlstellungen des Batteriegesetzes wirkten sich kontraproduktiv auf einen fairen Marktwettbewerb sowie negativ auf Ressourcenschonung und die gewünschte Verbesserung der Kreislaufwirtschaft aus.

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Aus den Kommunen

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung