(GZ-3-2022) |
► Landkreis Donau-Ries und Kreisjugendring: |
Grundlagenvertrag als Meilenstein der Zusammenarbeit
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Sonderzuschüsse in der Coronapandemie geplant |
Um junge Menschen im Donau-Ries umfassend zu fördern, arbeiten der Landkreis und der Kreisjugendring partnerschaftlich zusammen. Geregelt ist diese Zusammenarbeit nun erstmals in einem grundlegenden Vertrag. Nach monatelangen Vorarbeiten und Verhandlungsrunden kann sich das Ergebnis sehen lassen. Zur Unterzeichnung des Vertrages trafen sich Mitte Januar Landrat Stefan Rößle und die Vorsitzende des KJR Donau-Ries, Teresa Jaumann. Beide Seiten freuen sich, dass die seit Jahren bestehende gute Zusammenarbeit auf der neuen vertraglichen Grundlage nun weiter vertieft werden kann.
Mit dem Vertragswerk ist ein Meilenstein der Zusammenarbeit gelungen, denn im Grundlagenvertrag wird erstmals detailliert festgelegt, welche Aufgaben der Jugendarbeit der KJR wahrnimmt. Das sind – neben den satzungsgemäßen Aufgaben – auch vom Landkreis an den KJR übertrage Aufgaben der Jugendarbeit. Dazu zählen bspw. die Beratung und Unterstützung der im KJR zusammengeschlossenen Jugendverbände, die Durchführung von Freizeiten und Bildungsangeboten, die finanzielle Förderung von Aktivitäten der Jugendgruppen und weitere Serviceleistungen an Jugendleiterinnen und -leiter. Notwendige Ausstattung festgelegt Gleichzeitig wird im Vertrag geregelt, welche Ausstattung zur Erfüllung dieser Aufgaben notwendig ist und welche finanziellen Mittel und auch Personal dafür vonseiten des Landkreises bereitgestellt werden. „Für eine überwiegend ehrenamtlich strukturierte Organisation wie den KJR bedeutet dies Verlässlichkeit, also eine auf Dauer angelegte Absicherung der Aufgaben, die wir kontinuierlich wahrnehmen – und das unabhängig von den aktuell verantwortlichen Personen.“ unterstreicht die Vorsitzende Teresa Jaumann die Bedeutung des Vertrages. Damit werde die Jugendarbeit im Landkreis und das Engagement der vielen ehrenamtlichen Akteure gestärkt. Auch Landrat Rößle baut auf die partnerschaftliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit dem KJR. Der Vertrag bilde eine solide Grundlage, die es gelte, immer wieder mit neuem Leben zu füllen. Aktuell stellt allem voran die Coronapandemie die Jugendarbeit vor große Herausforderungen. Behördliche Bestimmungen müssen ständig auf die Aktivitäten der Jugendgruppen und -treffs angepasst werden. Da braucht man als Ehrenamtliche nicht nur einen langen Atem, sondern auch Durchblick und Rückendeckung. Diese will der KJR seinen Verbänden u. a. in Form von Zuschüssen gewähren. Für Anfang 2022 ist die Verabschiedung einer Corona-Sonderrichtline geplant. Jugendgruppen, die sich in Pandemiezeiten dafür einsetzen, dass Gruppenaktivitäten zuverlässig, bei Bedarf auch in alternativen Formaten (z. B. digital oder vorzugsweise im Outdoorbereich) stattfinden können, sollen zusätzliche finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten erhalten. Zuvor hatten der Jugendhilfeausschuss sowie der Landesvorstand des Bayerischen Jugendrings dem neuen Grundlagenvertrag zugestimmt. |
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