Aus den Kommunenzurück

(GZ-10-2022)
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► Schwandorfer Kreisverbandsvorsitzender Birner kritisiert Entwurf der LEP-Teilfortschreibung:

 

Gleichwertige ländliche Entwicklung in Gefahr

Nachbesserungen zu Gunsten der ländlichen Räume mahnt der Kreisverbandsvorsitzende Schwandorf des Bayerischen Gemeindetags und Erste Bürgermeister der Stadt Neunburg vorm Wald, Martin Birner, in einem Schreiben an das Bayerische Wirtschaftsministerium an. Sein Entwurf der LEP-Teilfortschreibung weckt gerade bei den kleineren Gemeinden viel Unmut, da vor allem die Mittel- und Oberzentren gestärkt, die kleineren Landgemeinden aber nicht stärker besiedelt werden sollen.

Zahlreiche Fragen werfen laut Birner insbesondere die Ausführungen zu den Punkten Gleichwertigkeit und Nachhaltigkeit, Raum- und Siedlungsstruktur sowie Innen- vor Außenentwicklung auf. Neben dem Wohnraum in „dünnbesiedelten Flächen“ sei auch die weitere Erschließung von Gewerbeflächen eine zwingende Voraussetzung, um die wirtschaftlich gute Struktur zahlreicher Bestandsunternehmen und deren Beitrag zum guten Arbeits- und Lebensraum im Landkreis Schwandorf zu erhalten. „Neuansiedlungen von Unternehmen werden in unserem Landkreis ohnedies mit größtmöglichem Bedacht hinsichtlich sinnvoller Ergänzung bzgl. der nachhaltigen Wertschöpfungskette und den Landkreisgegebenheiten interkommunal abgestimmt. Wir bitten dies eindringlich zu beachten und zu schätzen“, heißt es in dem Schreiben.

Ländlicher Raum ist keine „Ausgleichsfläche“

Dringend zu vermeiden sei dagegen eine weitere Konzentrierung auf die Verdichtungsräume und eine Abstellung des ländlichen Raums als „Ausgleichsfläche“. Auf der Grundlage einer mangelnden Berücksichtigung der Entwicklungsmöglichkeiten im ländlichen Raum könnten die Themen Wohnen, Arbeiten und Leben schlichtweg nicht stattfinden.

Gerade die Corona-Pandemie habe gezeigt, wie wertvoll und förderlich das Leben auf dem Land ist. Homeoffice sowie arbeitnehmerfreundliche Zeitmodelle hätten zusätzliche Spielräume für eine hervorragende Entwicklung des ländlichen Raums ermöglicht. Nachhaltig gestaltete Siedlungs- und Mobilitätskonzepte trügen bereits jetzt dazu bei, „Flächen und unseren Lebensraum effizienter und nachhaltig zu nutzen und zu gestalten“.

Wünschenswert wäre es aus Sicht des Kreisverbands auch, dass für Gemeinden, die besonders nachhaltig und zukunftsweisend bei Themen wie Mobilität und Interkommunalität agieren, weiter Erleichterungen geschaffen werden, um so Individualität zu gewährleisten, anstatt zukunftsträchtige Gegebenheiten schwerfällig zu regulieren und ggf. in den „Boden zu stampfen“.

Der Landkreis Schwandorf verfüge beispielsweise über ein umfangreiches, gefördertes Mobilitätskonzept, aus dem das „BAXI“, eine Kombination aus Rufbus und Taxi, hervorgegangen ist. Diese Bemühungen müssten sich auszahlen und dürften nicht unter „den Tisch fallen“, weil sie beispielsweise durch das neue LEP und dem befürchteten In-
frastruktur- und Baustopp nicht mehr zum Tragen kommen können, so die Kommunalpolitiker. Da eine Zersiedelung im ländlichen Raum bereits jetzt kaum stattfinde, setzen sie sich dafür ein, „die Ausnahmen zum Anbindegebot beizubehalten, da diese bereits in der Vergangenheit nur mit großem Bedacht angewandt wurden und man hier zum individuellen Erhalt des Charakters einer Region keine Pauschalstreichungen vornehmen kann“.

„Die Innenentwicklung hat auch in den Gemeinden unseres ländlichen Raums einen hohen Stellenwert“, heißt es weiter. Entsprechende bestehende Förderprogramme würden sehr gut angenommen und es fänden zahlreiche kommunale Innenentwicklungs-Initiativen statt. Allerdings könne eine sinnvolle Innenentwicklung immer nur mit entsprechendem Bedacht und Weitblick stattfinden und niemals einen reinen Verwaltungsakt darstellen.

Birners Appell: „Die Selbstverwaltung der Kommunen darf hier in keinster Weise durch strengere und umfangreichere Prüf- und Verwaltungsakte weiter beschränkt werden. Kommunen, welche auch unter der Coronakrise stark gelitten haben, können sich diesen kostspieligen Prozess der ‚Rechenschaftspflicht‘ schlichtweg nicht leisten. Eine aktuelle Änderung schließt kurzfristiges Wachstum und langfristige Entwicklung ggf. großflächig aus.“

„Die Stärkung der regionalen Planungsebene“ sollte nicht dazu führen, dass das Selbstbestimmungsrecht der Gemeinden verloren geht. Zukunft brauche Gestaltungsfreiheit, insbesondere bei einem Landkreis mit 33 Gemeinden, welche selbst ihr Potenzial und die Gegebenheit am besten kennen und aufgeschlossen sind, diese nachhaltig und interkommunal für ein lebenswertes Miteinander zu nutzen.

DK

 

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