(GZ-24-2022) |
► Bayerischer Städtetag gemeinsam mit den Städten Augsburg, München und Nürnberg: |
Ablauf der OZG-Frist |
Gemeinsame Erfolge bei digitalen Services weiter ausbauen |
Das 2017 verabschiedete Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis spätestens Ende dieses Jahres auch elektronisch anzubieten. Ein großer Teil der zu digitalisierenden Verwaltungsleistungen entfällt auf Städte und Gemeinden. Abhängig von der jeweiligen Größe sowie von den zugewiesenen Aufgaben arbeiten die bayerischen Kommunen mit großem Engagement daran, die Ziele des OZG umzusetzen. Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist dabei eine Bündelung der Kräfte: München, Augsburg und Nürnberg kooperieren bereits seit 2019, um mithilfe digitaler Lösungen Verwaltungsabläufe effizienter zu gestalten und den Alltag der Bürgerinnen und Bürger zu erleichtern. Ein Blick auf das „Dashboard Digitale Verwaltung“ des Bayerischen Staatsministerium für Digitales zeigt den Erfolg dieser Zusammenarbeit. Die drei größten Städte des Freistaats sind auf der interaktiven Karte des Digitalministeriums die bayerischen Spitzenreiter.
Doch trotz dieser konstruktiven Ansätze sind in den öffentlichen Verwaltungen längst nicht alle Leistungen digitalisiert. Hinzu kommt, dass die Umsetzung digitaler Angebote allein noch nichts über deren Qualität und Nutzerfreundlichkeit aussagt. Aber beides ist für Bürgerinnen und Bürger sowie Mitarbeitende in den öffentlichen Verwaltungen entscheidend. Deshalb hat das OZG hohe Ansprüche gestellt: Digitalisierte Verwaltungsleistungen müssen funktional, nutzerfreundlich sowie technisch zuverlässig und sicher sein. Nur unter diesen Voraussetzungen bieten Onlinedienste für Verwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft einen Mehrwert. Das OZG gab hierfür einen zentralen Impuls. Die kommunale Landschaft ist jedoch in vielerlei Hinsicht sehr heterogen. Kommunen haben je nach Größe und Struktur unterschiedliche Aufgabenzuständigkeiten, setzen Fachverfahren verschiedener Hersteller ein, haben unterschiedliche finanzielle und personelle Mittel sowie konkrete Bedarfe vor Ort oder schlicht unterschiedlich viele Verwaltungsvorgänge zu stemmen. Auch rechtliche Schranken stehen kommunalen Onlineangeboten zum Teil noch entgegen, beispielsweise im Meldewesen.
Frist nicht zu halten
Diese Vielschichtigkeit und die individuellen Unterschiede stellen die Kommunen bei der Umsetzung der OZG-Vorgaben vor Herausforderungen. So gestaltet sich die Skalierung digitaler Verwaltungslösungen für die Kommunen weitaus schwieriger als auf Bundes- und Länderebene – weshalb die vorgesehene Frist für die Umsetzung des OZG nicht einzuhalten ist. Städte und Gemeinden fordern mehr Unterstützung, wie Bernd Buckenhofer, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Bayerischen Städtetages, unterstreicht: „Die Gesetzesfrist ist für die bayerischen Kommunen nicht zu halten. Sowohl der Bund, als auch der Freistaat Bayern müssen Unterstützungsangebote für Kommunen aller Größe noch engagierter, langfristig planbar und nachhaltig finanziert anbieten. Manche Leistungen im OZG-Katalog sind auch kaum nachgefragt, sodass es zu überlegen gilt, ob der Aufbau und die Pflege jener Onlinedienste wirtschaftlich sein kann.“
Auch die Städte München, Augsburg und Nürnberg werden bis zum Jahresende 2022 nicht in der Lage sein, jede Leistung in elektronischer Form anzubieten. Dennoch können sich die bisherigen Erfolge sehen lassen: „Digitalisierung ist für die Kommunen kein Selbstzweck. Gemeinsam wollen wir gezielt Mehrwert für Bürger, Wirtschaft und Verbände schaffen. Daher konzentrieren wir uns zuvorderst auf nachgefragte Leistungen mit hohem Digitalisierungspotenzial, die unseren Kunden unmittelbar helfen. Dabei eingereichte digitale Anträge sind dann ohne Medienbruch in der Verwaltung effizient weiter zu nutzen“, erklärt Frank Pintsch, Personal- und IT-Referent der Stadt Augsburg. Beispielsweise sind bereits die Kfz-Zulassung, der Bewohnerparkausweis oder Anträge zur Hundesteuer in allen drei Städten durchgehend online verfügbar. Die drei Großstädte teilen besondere Herausforderungen: Beispielsweise verantworten sie als kreisfreie Städte eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen, die bei kreisangehörigen Gemeinden nicht relevant sind und weisen zudem hohe Fallzahlen auf. Bereits bestehende komplexe technische Landschaften sowie administrative Spezialisierungen erschweren die Einführung neuer Onlinedienste zusätzlich. Nicht jeder für die Kommunen zentral zur Verfügung gestellte Onlinedienst kann daher technisch angebunden, erfolgreich eingesetzt oder wirtschaftlich betrieben werden.
Kooperation
Daher betont Olaf Kuch, Leiter des Direktoriums Bürgerservice, Digitales und Recht der Stadt Nürnberg: „Einerseits brauchen wir klar verständliche, kundenfreundliche sowie verlässlich verfügbare und finanzierbare Onlinedienste. Andererseits müssen auch die dahinterliegenden Verwaltungsprozesse effizient und digital unterstützt ablaufen – sonst warten die Kunden trotz Onlinedienst lange auf Rückfragen oder Antwort, die wir im schlimmsten Fall per Brief schicken müssen.“ Augsburg, München und Nürnberg kooperieren eng, um kundenfreundliche Lösungen zu ermöglichen und Doppelarbeit zu vermeiden. Sie stehen dabei im Austausch mit dem Bayerischen Städtetag, vielen weiteren Kommunen sowie dem Freistaat Bayern.
Die IT-Referentin der Landeshauptstadt München, Dr. Laura Dornheim, betont den hohen Stellenwert dieser Zusammenarbeit: „Wichtig ist uns, gemeinsam ein gutes Angebot für alle zu machen: unsere technologischen Lösungen müssen bürger*innenfreundlich und barrierefrei sein. Darauf wollen wir gemeinsam hinwirken und dafür setzen wir unsere Kraft als große Kommunen ein.“ Bei dieser Zusammenarbeit steht die Steigerung des Kundennutzens im Fokus. Die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen ist ein fortlaufender Prozess. Mit abnehmenden Digitalisierungshindernissen, einem zunehmenden föderalen Angebot sowie der Weiterentwicklung von Marktlösungen werden Bürgerschaft, Wirtschaft und Zivilgesellschaft weitere digitale Angebote zur Verfügung gestellt.
Um hierbei frühzeitig in Richtung durchgehend digitaler Arbeitsprozesse mit Kundenmehrwert im Rahmen einer sinnvollen Arbeitsteilung zu wirken, begrüßen die drei Städte sowie der Bayerische Städtetag unter anderem die entsprechenden Passagen im Papier „Fünf ‚Essentials‘ für ein OZG 2.0“ durch Bayern und acht weitere Bundesländer. In dem gemeinsamen Positionspapier von Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Berlin, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen an den Bund schreiben die Länder fünf Punkte fest, die sie für das weitere Vorgehen bei der Verwaltungsdigitalisierung für essenziell halten. So fordern die Länder eine qualitative Weiterentwicklung des OZG sowie eine effizientere und transparentere Steuerung und Finanzierung. Zudem müssten die „EfA-Leistungen“ („Einer-für-Alle“) wettbewerbskonform weiterentwickelt, das Gesetz in die Fläche und zu den Kommunen gebracht und der OZG-Rechtsrahmen zeitnah föderal weiterentwickelt werden. Generell ist eine früh und klar erkennbare, langfristig angelegte Führung und Steuerung durch Bund und Länder, welche auch entsprechende finanzielle Unterstützungen enthält, für die engagierte Fortführung des mit dem OZG begonnenen Weges zu mehr digitalem Kundenservice in der Verwaltung mitentscheidend. Augsburg, München und Nürnberg sind gemeinsam mit den anderen Kommunen bereit, hierzu weiterhin ihren Beitrag zu leisten.
TV-Beitrag von TV-Bayern.
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