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(GZ-4-2023)
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► Landkreis Lichtenfels:

 

Kritik am Umgang mit bayerischen Landratsämtern

Landrat Christian Meißner fordert, den Datenschutz im Rahmen der Digitalisierung neu zu denken

Anlässlich der Arbeitssitzung der Arbeitsgemeinschaft für Organisations- und Personalfragen bei den oberfränkischen Landratsämtern betonte der Vorsitzende des Bezirksverbands Oberfranken im Bayerischen Landkreistag, der Lichtenfelser Landrat Christian Meißner, dass die bayerischen Landratsämter nach den Herausforderungen der vergangenen Jahre mit Corona, Ukrainekrise und Flüchtlingswelle vor weiteren großen Problemen stehen. Gerade die Umsetzung der Ausweitung der Wohngeldberechtigung zum 1. Januar 2023 und die anstehende Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen gestalten sich angesichts des Fachkräftemangels im öffentlichen Verwaltungsbereich sehr schwierig.

Landrat Christian Meißner. Bild: Heidi Bauer, Landratsamt Lichtenfels
Landrat Christian Meißner. Bild: Heidi Bauer, Landratsamt Lichtenfels

Auch die kommunalen Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen sind hiervon betroffen. Die Notwendigkeit von Leiharbeitskräften als temporärer Ersatz für erkrankte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Kostenexplosionen im Energiesektor führen hier zu enormen Kostenbelastungen, welche die Einrichtungen selbst an den Rand des finanziell Machbaren bringen und somit Hilfe durch die kommunalen Träger notwendig macht. Zukünftig können auch Schließungen ganzer Einrichtungen aufgrund von Personalmangel nicht ausgeschlossen werden. Somit müssen nachhaltige und zukunftsfähige Personalkonzepte entwickelt werden.

Die aktuelle Situation im Bereich Bau und die hohe Inflation belasten zudem zunehmend die öffentlichen Haushalte. „Im Zusammenhang mit den neuen und erweiterten Aufgaben, welche den Landkreisen durch den Staat übertragen werden, muss sich dieser wieder einmal an die Konnexität nach der Bayerischen Verfassung, also an die Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel, erinnern lassen“, so Landrat Christian Meißner.

Die anfallenden Sachausgaben werden in vielen Fällen vom Staat übernommen, die in diesem Zusammenhang steigenden Personalkosten verbleiben jedoch bei den Landkreisen als Träger der Landratsämter und müssen aus pauschalen Finanzzuweisungen oder über die Kreisumlagen gedeckt werden.

„Die bayerischen Landratsämter als unterste staatliche Verwaltungsbehörden sind in vielen Rechtsbereichen nur Ausführende, welche die „Weisungen“ von Bund und Land – die teilweise häufig erst sehr kurzfristig durch Gesetze und Verordnungen auf den Weg gebracht werden – in der Fläche umsetzen müssen. Dies gilt besonders auch für die Unterbringung von Flüchtlingen. Diese werden nach dem Königsteiner Schlüssel auf die Bundesländer verteilt. Über die Regierungen erfolgt dann die Zuteilung auf die Landratsämter. Jene müssen dann regeln, wie die Unterbringung vor Ort sichergestellt werden kann. Aktuell müssen für diesen Zweck leider auch vermehrt Turnhallen belegt werden, da adäquater Wohnraum nicht zur Verfügung steht. Ansprechpartner für die Belange und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger sind daher eigentlich Berlin oder München. Die Landratsämter mit den Landräten vor Ort sind aber aufgrund der gelebten Bürgernähe die ersten Beschwerdestellen, obwohl der Einfluss auf ministerielle Entscheidungen sehr gering ist“, betonte Meißner weiter.

Datenschutz

Die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltungen schreitet gerade voran. Ziel muss es jedoch sein, einfache und bürgernahe Lösungen zu entwickeln. In diesem Zusammenhang muss jedoch auch der Datenschutz überdacht werden. „Jeder gibt heute – teilweise leider sehr sorglos – freiwillig seine persönlichen Daten im Internet und den sozialen Medien öffentlich preis, aber im Zusammenhang mit dem Staat kann der Datenschutz nicht hoch genug sein“, so Landrat Christian Meißner weiter.

DK

 

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