(GZ-7-2023) |
► Arbeitstagung in Kirchdorf am Inn: |
Cluster zum Glasfaserausbau |
Nach wie vor brennt das Thema Breitbandausbau allen Kommunen, die noch eine schlechte Versorgung haben, auf den Nägeln. Nicht verwunderlich war es daher, dass die Arbeitstagung des „Cluster zum Glasfaserausbau“ im Landkreis Rottal-Inn auf großes Interesse stieß. Neben Vertretern des Landratsamts und involvierten Behörden, Repräsentanten der Telekom und weiterer Unternehmen sprachen zahlreiche Vertreter der beteiligten Gemeinden in Kirchdorf am Inn über Fortschritt und Umsetzung des Glasfaserausbaus im Landkreis. Eingeladen hatte Breitbandkoordinatorin Monika Hiebl vom Landratsamt Rottal-Inn.
Der Glasfaserausbau wird mit Bundes- und Landesmitteln gefördert, den Zuschlag erhielt nach Abschluss einer EU-weiten Ausschreibung die Deutsche Telekom. Der Abschluss des Netzausbaus ist etwa bis Mitte 2025 geplant. Zu diesem Thema hat sich im Landkreis Rottal-Inn ein interkommunaler Zusammenschluss mit insgesamt 17 Kommunen gebildet, der die Breitbandprojekte gemeinsam durchführt – ein in dieser Größe in Bayern bislang einzigartiger Vorgang.
Die Kommunen sind eingeteilt in das Cluster Mitte (Eggenfelden, Hebertsfelden, Mitterskirchen, Postmünster, Wurmannsquick, Zeilarn), das Cluster Süd (Ering, Stubenberg, Kirchdorf, Tann, Reut, Wittibreut) und das Cluster West (Falkenberg, Malgersdorf, Dietersburg, Massing, Schönau). Für den Breitbandausbau erforderlich sind Tiefbau- bzw. Trassenbauarbeiten über eine Länge von 300 Kilometern. Für etwa 2.300 Adressen werden Glasfaseranschlüsse bis ins Haus gebaut, mit einer Downloadrate von bis zu 1 Gbit/s. Die Maßnahme beläuft sich auf gut 40 Millionen Euro, davon sind 90 Prozent Fördermittel für die Kommunen genehmigt. Andernfalls wäre dieser Glasfaserausbau nicht finanzierbar.
Realisierungsphasen
Im Zentrum des Kirchdorfer Gesprächs standen die Realisierungsphasen, insbesondere die ersten beiden Teilmeilensteine: Im ersten geht es um die Trassen-Feinplanung, die Genehmigung der Trassen und Standorte sowie die Akquise, Zustimmung und Errichtung der Hausanschlüsse im Einvernehmen mit den Bürgerinnen und Bürgern. Teilmeilenstein 2 nimmt vor allem die Tiefbaumaßnahmen in den Blick. Aktuell wird die Feinplanung für die Trassen detailliert bearbeitet. Als äußerst wichtig wurde dabei der Kontakt zum Bürger bezeichnet. Der Grundstückseigentümer muss eine Beauftragung zur Herstellung des Hausanschlusses und eine Genehmigung für die Leitung auf dem Privatgrundstück abgeben, damit gebaut werden kann. In dieser Akquisephase werden die betroffenen Bürger mit einem „Bürgermeisterbrief“ informiert, schließlich müssen diese eine fristgerechte Rückmeldung abgeben, damit der Bau des Hausanschlusses eingeplant und kostenlos hergestellt werden kann. Nach dem Netzausbau sei der Hausanschluss mit aktuell ca. 800 Euro selbst zu bezahlen, hieß es vonseiten des beauftragten regionalen Planungsbüros.
Tiefbaumaßnahmen
Die Tiefbaumaßnahmen sollen bei geeigneter Witterung im Frühjahr beginnen. Diskutiert wurden hier die unterschiedlichen Verlegemethoden und Verlegetiefen. Seit Einführung des neuen Telekommunikationsgesetztes im Jahre 2021 sind sehr viel mehr Methoden zugelassen, es wird nicht alles mit klassischer offener Bauweise verlegt werden. Alternative Verlegemethoden wie Pflugverfahren, Fräsverfahren und Spülbohrungen werden vermehrt eingesetzt, was vor allem Zeit und möglicherweise auch Kosten spart.
Beim Thema zugelassene Mindertiefe wurde darauf verwiesen, dass nicht wie bisher auf mindestens 60 cm oder mehr Tiefe verlegt werden muss; vom Gesetzgeber seien 40 bis 45 cm zugelassen. Allerdings würden etwa bei Kabelpflugverfahren Verlegetiefen von 90 bis 120 cm erreicht, entsprechend seien auch keine Folgeschäden zu erwarten. Einigkeit bestand darin, dass auf Qualität beim Tiefbau und eine ordnungsgemäße Leitungsverlegung besonderer Wert zu legen ist. Für das Staatliche Bauamt, Landkreis und Kommunen gilt es, Straße und Wege zu schützen, gefordert ist eine saubere Wiederherstellung der Oberflächen, ohne Folgeschäden befürchten zu müssen. Vereinbart wurde, dass sich nicht nur die Bauleiter vor Ort kümmern, sondern auch die Kommunen im eigenen Gemeindegebiet mit den Bauamtsleitern die Bauarbeiten überwachen und Auffälligkeiten rechtzeitig melden.
Die weiteren Teilmeilensteine wie die Errichtung der aktiven Technik und Inbetriebnahme sowie Abschlussarbeiten und Dokumentation wurden kurz erörtert und werden im Rahmen einer weiteren Tagung vertieft.
DK
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