(GZ-4-2024 - 15. Februar) |
► Anzing: |
Petition erfolgreich! |
Wasserschutzgebietsverordnung nichtig;
|
In der Sitzung Ende Januar des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz im Bayerischen Landtag stand die im Juni 2023 von Bürgermeisterin Kathrin Alte eingereichte Petition „Sicheres Trinkwasser für den Markt Markt Schwaben nicht gegen, sondern mit der Gemeinde Anzing“ auf der Tageordnung. Nach eingehender Diskussion fasste der Ausschuss einstimmig einen Berücksichtigungsbeschluss. Es ist das stärkste Mittel des Landtages um die Staatsregierung im Sinne der Petenten zum Handeln aufzufordern. Dies bedeutet: Der Ausschuss hält das Anliegen „in vollem Umfang für berechtigt und durchführbar.“
V.l.: Für die betroffenen Landwirte: Anton Peis; BBV-Obmann Bernhard Haimmerer; BGM Kathrin Alte; Rechtsbeistand Benno Ziegler, Maxi Peis, Markus Bauer, Martin Festl, Andreas Porotznik und Rechtsanwalt Maximilian Schmid. Bild: Gemeinde Anzing
Es wird erwartet, dass die Bayerische Staatsregierung die Petition baldmöglichst umsetzt. Ebenso wurde beschlossen, dass die beteiligten Behörden – Landratsamt, Wasserwirtschaftsamt Rosenheim und die betroffenen Kommunen – innerhalb von vier Monaten eine gemeinsame Lösung finden und dem Ausschuss darüber Bericht erstatten müssen. „Seit 1999 gab es keinen ernsthaften Versuch der übergeordneten Behörden, dieses für unsere Landwirte existenzgefährdende Wasserschutzgebiet auszuweisen“, so Bürgermeisterin Kathrin Alte. Es sei „ein großer Erfolg“, dass der Ausschuss der Argumentation der Gemeinde Anzing gefolgt ist und damit die Anzinger Landwirte wieder eine echte Perspektive haben.
Alternative für Brunnen II
„Wir sind nach dem Beschluss des Ausschusses unserem Ziel, dass der Brunnen II nicht in Betrieb geht, ein gutes Stück nähergekommen. Jetzt sind wir alle – Markt Schwaben, Anzing, aber vor allem das Landratsamt und das Wasserwirtschaftsamt gefordert, eine echte Alternative für Brunnen II zu finden und nicht weitere Jahre oder Jahrzehnte das Thema auf die lange Bank zu schieben.“ Im Namen der Landwirte dankten Bürgermeisterin Alte und der Bevollmächtigte der Petenten, Rechtsanwalt Benno Ziegler, dem Ausschuss für den Beschluss und die Unterstützung.
Das Thema beschäftigt seit über drei Jahrzehnten die betroffenen Landwirte, die Gemeinde Anzing und den Markt Markt Schwaben.
Zweites Standbein
Hintergrund ist die Wasserversorgung in Markt Schwaben und die seit 1999 mögliche Inbetriebnahme des Brunnen II, der als „Zweites Standbein“ der Wasserversorgung Markt Schwaben dienen sollte.
In Anzing wären – sollte dies erfolgen – in den Ortsteilen Boden, Lindach, Staudach und Auhofen acht landwirtschaftliche Betriebe von der möglichen Ausweisung eines Wasserschutzgebietes betroffen.
Intervention von Bürgermeisterin Alte
Dagegen haben sich die Bauern seit vielen Jahren gewehrt und es fanden zahllose Gespräche mit den betroffenen Behörden statt. Um dieses schwebende Verfahren zu einer Lösung zu führen, hat Bürgermeisterin Kathrin Alte im Juni 2023 eine Petition eingereicht. Nun hat der Umweltausschuss des Landtags festgestellt, dass die Wasserschutzgebietsverordnung des Landratsamts aus 1988 nichtig ist. Damit kann nun endlich eine Lösung im Sinne der Betroffenen gefunden werden.
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!