(GZ-1/2-2025 - 16. Januar) |
► Weißenburg i.Bay.: |
Solares Denkmalkonzept in der Altstadt |
Die Änderung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes 2023 und die verstärkte Bedeutung der Nutzung regenerativer Energien hat die Stadt Weißenburg i.Bay. veranlasst, nach tragfähigen Möglichkeiten zu suchen, wie sich Solaranlagen harmonisch in die Dachlandschaft und das Stadtbild einfügen lassen. Seit kurzem liegt ein solares Denkmalkonzept in der mittelalterlichen Altstadt von Weißenburg vor, welches das Spannungsfeld aufzulösen versucht.
Der Rahmenplan „Solar in der Stadt“ in Weißenburg ist eine Initiative, die darauf abzielt, die Nutzung von Solaranlagen mit dem Denkmalschutz in Einklang zu bringen. Dieser Plan stellt ein innovatives Instrument sowohl für Eigentümer als auch für die Verwaltung dar, das aufzeigt, wo und wie Solaranlagen zulässig sind.
Damit sich Solaranlagen durch eine entsprechende Gestaltung verträglich in die Dachlandschaft einfügen, wurden je nach Wahrnehmbarkeit und Lage der Dachfläche im Stadtraum spezifische gestalterische Anforderungen für Planung und Bau erarbeitet.
Die Dächer in Weißenburg werden in drei verschiedene Raumtypen eingeteilt, basierend auf Kriterien wie Lage im Stadtraum, Dachneigung, Geometrie der Dachfläche, Silhouette, Gebäudetypologie und -höhe, sowie historische Nutzung. Diese Einteilung hilft dabei, die Wahrnehmbarkeit und den Einfluss von Solaranlagen auf das Stadtbild zu bewerten.
Für jeden Raumtyp wurden spezifische gestalterische Anforderungen entwickelt, um sicherzustellen, dass Solaranlagen verträglich in die Dachlandschaft eingefügt werden. Diese Anforderungen umfassen Aspekte wie Farbe, Material und Struktur der Dacheindeckung sowie die Ausrichtung der Solaranlagen.
In der bisher geltenden Baugestaltungssatzung der Stadt Weißenburg i.Bay. sind Solaranlagen nicht zulässig, mit Ausnahme, wenn diese vom öffentlichen Verkehrsraum nicht sichtbar sind. Die Novellierung der Baugestaltungssatzung um den „Rahmenplan Solar“ ermöglicht in Verbindung mit der Novellierung des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes nun auch im einsehbaren Bereich eine Zulässigkeit von Solaranlagen, wenn sie verträglich und ruhig angeordnet werden. Eine höchstmögliche energetische Ausnutzung liegt allerdings nicht im Interesse der Denkmalpflege. Bei mehreren Alternativen für die Verlegung von Solarmodulen soll deshalb immer die denkmalverträglichste Variante verfolgt werden.
Intensiver Dialog mit der Stadt
Zur Ausarbeitung des Rahmenplans zählte auch ein intensiver Dialog mit der Stadt Weißenburg und dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege. In diversen Besprechungen wurden der aktuelle Arbeitsstand der Untersuchungen vorgestellt und die Rahmenbedingungen und Ziele diskutiert und abgestimmt. Die Grundlage des Rahmenplans konnte bei einer umfassenden Augenscheinnahme anhand von Fallbeispielen gemeinsam überprüft und gefestigt werden.
Für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Weißenburg fand im Juni 2024 eine Informationsveranstaltung im Innenhof des Rathauses mit anschließendem Spaziergang durch die Altstadt statt. Unter großer Beteiligung der Bürgerschaft wurden die unterschiedlichen Blickrichtungen und Sichtweisen aus den Gassen, Straßen und Plätzen auf die Dächer der Altstadt erläutert, diskutiert und der Bewertungsprozess, der zum Rahmenplan Solar geführt hat, transparent gemacht.
Weißenburg setzt mit diesem Plan einen wichtigen Schritt in Richtung einer klimafreundlicheren, zukunftsfähigen Stadtentwicklung und kann als Vorbild für andere Städte dienen, die ähnliche Herausforderungen meistern müssen.
DK
Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!