Fachthemazurück

(GZ-13-2018)
gz fachthema

► 10. Bayerische Immissionsschutztage in Augsburg:

 

Lärmschutz und Luftreinhaltung 

Aktuelle Entwicklungen im Immissionsschutz, bei Luftreinhaltung und Lärmschutz sowie dem Umweltinformationsgesetz standen auf der Agenda der 10. Bayerischen Immissionsschutztage im Bayerischen Landesamt für Umwelt in Augsburg, veranstaltet vom KUMAS – Kompetenzzentrum Umwelt. Begleitet wurde der zweitägige Kongress von einer Fachausstellung im Foyer des Bayerischen Landesamtes für Umwelt. Branchenspezifische Unternehmen und Dienstleister präsentierten den Besuchern ihre Umweltkompetenz.

In Ihrem Eröffnungsvortrag wies Ministerialdirigentin Dr. Monika Kratzer vom Bayerischen Umweltministerium darauf hin, dass der Immissionsschutz die Grundlage für den umweltverträglichen Anlagenbetrieb bildet. Regionale Besonderheiten müssten bei der immissionsschutzfachlichen Beurteilung zum Wohle der Umwelt und zum Schutz der Nachbarschaft berücksichtigt werden.

Umweltschutz positiv denken

Die Umweltgesetzgebung selbst könne jedoch nicht gesellschaftlich bedingte Spannungen ausräumen. Grenzwerte würden schließlich nicht um ihrer selbst willen festgelegt, sondern fänden ihre Basis in der Auswertung epidemiologischer Untersuchungen, der Berücksichtigung wirtschaftlicher Rahmenbedingungen und der technischen Möglichkeiten.

Umweltschutz müsse „positiv“ gedacht werden, rechtliche Rahmenbedingungen böten Bandbreiten in den Entscheidungsmöglichkeiten und die zuständigen Verwaltungen seien stets bemüht, Gesamtabwägungen zu treffen, die eine für alle verträgliche und zumutbare wirtschaftliche Entwicklung ermöglichten.

Chancengleichheit gewährleisten 

Dr. Thomas Brinkmann vom Europäischen Büro für integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Sevilla-Büro) informierte darüber, dass die Vorgaben aus den Merkblättern und Schlussfolgerungen zu den bestverfügbaren Techniken (BVT) den Rahmen abstecken, den Betreiber von Anlagen zwingend zu berücksichtigen haben. Dadurch soll eine Harmonisierung der Umweltstandards in den EU-Mitgliedstaaten sowie die Wahrung der Chancengleichheit in der wirtschaftlichen Entwicklung gewährleistet werden.

Aktuell stehe die Bearbeitung der BVT für Abfallbehandlungsanlagen (Veröffentlichung noch in 2018 geplant), für Anlagen der Nahrungsmittelindustrie und für Abfallverbrennungsanlagen im Fokus.

Stuttgart als Vorreiter  

 Dieselmotoren und die automobile Gesellschaft sind durch die Überschreitung von Grenzwerten in etlichen Großstädten in die Kritik geraten. Technische Nachrüstkonzepte für eine wirksame Minderung z. B. von Stickstoffoxiden stehen inzwischen zur Verfügung.

Am 21. Februar 2017 hat mit Stuttgart erstmals eine deutsche Stadt beschlossen, ab 2018 die Einfahrt für Dieselfahrzeuge zu verbieten, die nicht die Abgasgrenzwerte der EURO 6 Norm erfüllen und hat damit auch für viele weitere deutsche Großstädte den Stein ins Rollen gebracht. Um die EURO 6 Norm zu erfüllen, müssen Dieselfahrzeuge den NOx Ausstoß auf unter 0.08 g/km reduzieren. Für Fahrzeuge, die nicht mindestens die EURO 6 Norm erfüllen, werden starke Wertverluste befürchtet.

Blaue Plakette

Analog zur bereits vorhandenen grünen Plakette für EURO 4 Fahrzeuge sollen nur Fahrzeuge die blaue Plakette erhalten, die die EURO 6 Norm erfüllen. Mit der blauen Plakette sollen ältere Fahrzeuge weiterhin in die von Städten und Kommunen ausgewiesenen blauen Zonen einfahren können, wenn sie mit einer Nachrüstlösung wie z.B. dem BNOx System auf EURO 6 Werte verbessert werden. Die Einführung der blauen Plakette und deren Bedingungen werden zurzeit auf Bundesebene diskutiert.

Sollte die blaue Plakette vom Gesetzgeber nicht beschlossen und eingeführt werden, drohen bald mehreren Millionen Dieselfahrzeugen Fahrverbote in stark Stickoxid belasteten Großstädten und damit einhergehend ein enormer Wertverlust der Fahrzeuge.

Software-Lösung nicht zielführend

Seitens der Automobilbranche wird eine Software-Lösung suggeriert. Diese erweist sich allerdings als nicht zielführend, wie Winfried Dölling, TwintecTechnologie GmbH, Königswinter, erläuterte. Tests zeigten, dass eine solche Lösung den Schadstoffausstoß um maximal 30 bis 60 % reduziert und damit bestenfalls zwischen EURO 5 und EURO 6 liegen würde. Voraussetzung sind Außentemperaturen zwischen 5°C und 35°C, die in der Realität natürlich nicht immer gegeben sind. Des Weiteren ist davon auszugehen dass sich der Motorverschleiß durch die Rückführung der Abgase in die Verbrennungskammer, erhöht. Unter realen Bedingungen werden mit einer Software-Lösung nicht einmal EURO 5 Grenzwerte erreicht.

Mit dem BNOx System hat die Twintec Baumot Group eine Nachrüstlösung, die Stickoxide unter realen Bedingungen um über 90 % reduziert. Die damit erreichten Emissionswerte von nachgerüsteten Fahrzeugen ab der Schadstoffklasse EURO 4 sind unter realen Bedingungen besser als jene der aktuellen EURO 6 Kategorie. So könnten in Zukunft Fahrzeuge nachgerüstet und z. B. mit einer blauen Plakette qualifizierten Zugang zu den „blauen Zonen“ erhalten.

Münchner Checklisten 

In der Landeshauptstadt München wurden Handlungsempfehlungen in Form von Checklisten für die Reduzierung von Lärmbelastungen durch Gewerbe, Verkehr und Nachverdichtungen im Wohnungsbau entwickelt. Dieter Kemmather vom Referat für Gesundheit und Umwelt erläuterte die Umsetzung und die Erfolge bei der Anwendung des Leitfadens.

Durch gute Planung können seinen Ausführungen zufolge auch lärmvorbelastete Standorte für eine Wohnnutzung erschlossen werden. Dabei sollten vorrangig Mittel der planerischen Optimierung wie Abstandsvergrößerung, Baukörperorientierung und Grundrissgestaltung angewendet werden.

Beim Gewerbelärm sei darüber hinaus die Systematik der TA Lärm zur Konfliktvermeidung geeignet. Die Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Wohnen wurden im Rahmen der Baurechtsnovelle tagsüber auf 63 dB(A) angehoben (Urbane Gebiete). Nachts bleibt der höchstzulässige Immissionsrichtwert für Wohnen unverändert bei 45 dB(A) (Mischgebiet oder Urbanes Gebiet). Das damit festgesetzte Schutzniveau sollte nicht weiter abgesenkt werden. Das Referat für Gesundheit und Umwelt begrüßt, dass passive Schallschutzmaßnahmen bei Gewerbelärm nach wie vor unzulässig sind.

Orientierungsrahmen 

Beim Verkehrslärm geben die aufgrund der Vorgaben aus dem BImSchG aufgestellten verschiedenen Richtlinien und Verordnungen einen Rahmen, an dem sich auch die Bauleitplanung hinsichtlich des vorsorgenden Lärmschutzes orientieren kann. Passive Schallschutzmaßnahmen sollten auch beim Verkehrslärm nur bis zu bestimmten Grenzen und möglichst nur dann eingesetzt werden, wenn aktive Maßnahmen oder die planerische Optimierung nicht möglich oder unverhältnismäßig sind.

DK

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung