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(GZ-24-2018)
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► Handlungsempfehlungen des VATM:

 

Von Megabit zu Gigabit

 

Ambitionierte Ziele allein garantieren noch keinen Erfolg. Beim Thema Digitalisierung ist laut VATM - Verband der Anbieter von Telekommunikations- und Mehrwertdiensten - eine Strategie für die erfolgreiche Transformation von kupferbasierten Technologien auf moderne Glasfaserinfrastrukturen erforderlich, die reale Gigabit-Bandbreiten bei Unternehmen und Kunden ermöglicht. Deutschland benötige mehr Markt und mehr Mut, aber auch einen Regulierer, der als Garant des Wettbewerbs die Kontrolle über die Basisinfrastruktur unserer Digitalisierung nicht verliert.

Wie diese äußerst komplexe Aufgabe gelingen kann, damit beschäftigt sich ein aktuelles Papier des VATM. Den hier zusammen gefassten Handlungsempfehlungen liegen die Studien des DIW ECON, des IW Consult und des WIK-Consult zugrunde, die zu den renommiertesten Wirtschaftsinstituten Deutschlands zählen.

Zunächst begrüßt der VATM das klare Bekenntnis im Koalitionsvertrag zum flächendeckenden Ausbau von Gigabit-Netzen bis zum Jahr 2025. Damit dies soweit als möglich erreicht werden kann, müsse der Glasfaserausbau bis ins Haus deutlich beschleunigt werden. Heute stellen die Wettbewerber zwar 90 % der nachgefragten FTTB/H-Anschlüsse zur Verfügung; gleichwohl werde ein flächendeckender Ausbau nur gemeinsam mit der Telekom gelingen können, so der VATM. Besonders kritisch sei daher deren Ankündigung, erst 2021 mit einer Umrüstung von Vectoring auf FTTB/H beginnen zu wollen.

Die bestehende Verpflichtung zur Erschließung der sog. HVt-Nahbereiche mit Vectoring-Technologie torpediert laut Verband in ganz Deutschland den Glasfaserausbau in den Kommunen. „Daher fordern wir: Dort, wo FTTB/H-Anschlüsse verfügbar sind, muss die Verpflichtung der Telekom zum Vectoring-Ausbau im HVt-Nahbereich entfallen. Bliebe die Telekom weiterhin zum Vectoring-Ausbau verpflichtet, würde die Wirtschaftlichkeit vieler FTTB/H-Ausbauprojekte in den Kommunen gefährdet oder verzögert.“

Remonopolisierung verhindern

Im Zuge der Umsetzung des neuen europäischen Rechtsrahmens für den Telekommunikationsmarkt sei eine Remonopolisierung unbedingt zu verhindern, heißt es weiter: „Sie ist Gift für die Digitalisierung und nicht in der Lage, den Ausbau mit Glasfaser zu beschleunigen. Ausbauförderung und Wettbewerb sind keine Gegensätze. Entscheidend für die Ausgestaltung der neuen Förderregeln und des telekommunikationsrechtlichen Rahmens sollte der Nutzen für Bürger und unsere Wirtschaft sein.“

Gerade für Industrieunternehmen und ihre Zulieferer, für Filialisten oder europa- und weltweit operierende Unternehmen sei die freie Auswahl der geeigneten, hochspeziellen und gesicherten Diensteangebote existenziell. Dies müsse auch künftig auf der Basis von FTTB-/H-Netzen gesichert sein.

Die in der letzten Legislaturperiode angestoßenen

Breitbandförderprojekte sind aufgrund des früheren 50 Mbit/s-Ziels vielfach nur auf FTTC/Vectoring ausgerichtet. Um die betroffenen Kommunen und Landkreise nicht für lange Zeit auf Kupfer-Bandbreiten zu beschränken, staatliche Fördermittel möglichst effizient einzusetzen und doppelte Straßenbauarbeiten in den selben Abschnitten zu vermeiden, wurde den betroffenen Regionen die Möglichkeit eines Upgrades der Förderprojekte auf FTTB oder FTTH gegeben. Diese Upgrade-Möglichkeit im noch bestehenden alten Förderkontext wird vom VATM ausdrücklich als sinnvoll unterstützt, wenn FTTB/H ausbauende Unternehmen bei den Markterkundungs- und Ausschreibungsverfahren diskriminierungsfrei eingebunden waren.

Voucher als sinnvolles Instrument

Voucher können aus Sicht des VATM ein geeignetes und sinnvolles Instrument zur Nachfragesteigerung, zur Stärkung des eigenwirtschaftlichen Ausbaus und damit zur Verringerung von Fördermitteln sein. Voucher sollten dort eingesetzt werden, wo noch keine gigabitfähigen Anschlüsse vorhanden oder solche nicht ohnehin zu erwarten sind.

Sowohl für den Zugang zum Haus, als auch für den Abschluss von hochbitratigen Verträgen, stellten Voucher gute Anreize sowohl für Eigentümer von Immobilien dar, die Erschließung zu finanzieren, als auch für Mieter, entsprechende Verträge bereits zum Zeitpunkt des Ausbaus abzuschließen. Dort, wo es sinnvoll erscheint, könnten Voucher auch zur Gigabit-Aufrüstung von Inhouse-Infrastrukturen eingesetzt werden.

Eine Priorisierung des FTTB/H-Anschlusses zu Gunsten von Schulen und Gewerbegebieten wird vom VATM unterstützt. Auch diese kann im Rahmen der bestehenden Förderrichtlinie umgesetzt werden. Auch bei der Erschließung von Gewerbegebieten wird der Einsatz von Vouchern empfohlen.

„Der Ausbau von FTTB/H-Netzen soll gezielt und nur dort gefördert werden, wo ein eigenwirtschaftlicher Ausbau absehbar aus wirtschaftlichen Gründen nicht erfolgt“, heißt es weiter. Dafür müssten die Markterkundungs- und Ausschreibungsverfahren Raum für den eigenwirtschaftlichen Ausbau lassen, beschränkte Planungs- und Baukapazitäten seien zu berücksichtigen und Genehmigungsverfahren müssten deutlich besser abgestimmt und vereinfacht werden.

Dort, wo kein eigenwirtschaftlicher Ausbau mit Gigabitanschlüssen erfolgt, müssten die Kommunen rechtzeitig Planungssicherheit für den weiteren – ggf. geförderten – Ausbau erhalten. Zeitlich gestuft sollte dort mit Markterkundungsverfahren begonnen werden, wo Kommunen bereits länger (z. B. vier Jahre) mit Vectoring versorgt sind oder eine schlechte NGN-Versorgung besteht.

„Wenn die Ziele 2025 erreicht werden sollen, muss die Bundesregierung umgehend mit Brüssel in Gespräche eintreten, wie und unter welchen Voraussetzungen eine Aufrüstung von FTTC-Netzen in echte Gigabit-Anschlussnetze erfolgen kann“, fordert der VATM.

Aus seiner Sicht sollten die Infrastrukturen der Telekom vor dem Hintergrund des neuen Gigabitziels aus dem Koalitionsvertrag für die Wettbewerber besser nutzbar gemacht werden. Sehr plakatives Beispiel wäre hier eine Mitnutzungsmöglichkeit der FTTC-Infrastrukturen zwischen HVt und KVz zum Zwecke einer FTTB/H-Erschließung. Dass dies in Deutschland regulatorisch nicht ermöglicht wird, hatte auch die EU bereits massiv kritisiert und Änderungen angemahnt.

 DK

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