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(GZ-8-2019)
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► Gemeinsame Empfehlungen von ESYS, BDI und dena:

 

Die Energiewende zum Erfolg führen

 

In einer gemeinsamen Initiative haben die deutschen Wissenschaftsakademien mit ihrem Projekt „Energiesysteme der Zukunft“ (ESYS), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und die Deutsche Energie-Agentur (dena) Empfehlungen für sieben Handlungsfelder vorgelegt, damit Deutschland die Energiewende zum Erfolg führen und seine Klimaziele für das Jahr 2050 erreichen kann. Voraussetzung sei rasches und entschlossenes Handeln der Politik. Bereits in den kommenden Monaten soll ein umfassendes Maßnahmenpaket den Grundstein für umfangreiche Investitionen legen.

1. Erneuerbare Energien schneller ausbauen:

Der Gesetzgeber muss den gesetzlichen Ausbaukorridor von Wind-und PV-Anlagen auf mindestens 6 GW pro Jahr (d.h. plus 50 Prozent gegenüber EEG 2017) erhöhen.

Zudem ist eine gemeinsame Strategie von Bund und Ländern erforderlich, die für ausreichende Flächenpotenziale durch die Ausweisung von Vorranggebieten sorgt, Abstandsregelungen an den Bedarf anpasst (ggf. über bundesweite Regelungen) und für Akzeptanz in der Bevölkerung wirbt.

Es gilt in enger Zusammenarbeit von Netzbetreibern, Genehmigungsbehörden und Politik den Ausbau zu beschleunigen sowie die Auslastung der Stromnetze durch intelligente Steuerungsmöglichkeiten und systemische Ansätze (z.B. räumliche Allokation erneuerbarer Energien, integrierte Gas-und Stromnetzplanung) zu optimieren, sodass die erneuerbaren Energien bestmöglich integriert werden.

2. Versorgung sichern – Verbrauch flexibilisieren, regelbare Kraftwerke bereitstellen:

Noch in dieser Legislatur sollte die Bundesregierung das heutige System an Entgelten, Steuern, Abgaben und Umlagen grundsätzlich reformieren. Das ist die Voraussetzung für eine optimierte Kopplung der Sektoren und einen Einsatz von Flexibilität für die verschiedenen Anwendungsfälle im Markt und im Netz.

Auch sollten in enger Abstimmung mit den Nachbarländern und der Europäischen Union der Strombinnenmarkt kontinuierlich weiterentwickelt und die Transportkapazitäten im Verbundnetz ausgebaut werden. Damit können Schwankungen bei Stromangebot und -nachfrage besser ausgeglichen und gesicherte Leistung gemeinsam genutzt werden.

Die Bundesregierung sollte in den folgenden Jahren die Entwicklung der Versorgungssicherheit in Deutschland eng beobachten (Monitoring) und mittelfristig die Refinanzierbarkeit von regelbaren Kraftwerken mit niedrigen Betriebsstunden am Strommarkt bzw. Weiterentwicklungsbedarf bei den Reservemechanismen prüfen.

3. Markt und Technologien für erneuerbare synthetische Energieträger aufbauen:

Die Politik wird aufgefordert, gemeinsam mit Energiewirtschaft und Wissenschaft die Forschung und Entwicklung von Power-to-X-Technologien voranzutreiben. Ziele sind eine deutliche Kostendegression und bessere Systemintegration sowie die Optimierung von verschiedenen Erzeugungs-, Transport-und Nutzungspfaden. Die Bundesregierung benötigt eine gezielte europäisch abgestimmte Markteinführungsstrategie, um die Technologien kontinuierlich zur Marktreife heranzuführen und Know-how in Deutschland zu sichern.

Parallel sollte die Bundesregierung auf internationaler Ebene (z.B. G20, Energiepartnerschaften) für internationale Pilotprojekte werben, um die Chancen durch einen globalen Handel mit synthetischen Energieträgern zu befördern.

4. Auf neuen Technologiemix im Verkehr umstellen:

Instrumente sollten technologieoffen elektrisch, gasförmig und mit CO2-neutralen Kraftstoffen betriebene Antriebe gleichermaßen im Blick halten. Das sichert ein breites und daher besser akzeptiertes Fahrzeugangebot für alle Mobilitätsbedürfnisse und einen effizienten Transformationsprozess ohne Brüche.

Dabei muss sichergestellt werden, dass stark betroffene Gruppen (Pendler, finanziell schwache Bevölkerungsgruppen) nicht unverhältnismäßig belastet werden. Es gilt zudem, die Elektromobilität im Pkw-Bereich systematisch zu ermöglichen durch Beschleunigung des Ausbaus der privaten und öffentlich zugänglichen Ladeinfrastruktur und Förderung sowie durch Umstellen von Flotten in öffentlicher Hand. Der strategische Dialog mit den EU-Mitgliedsstaaten muss intensiviert werden, um bis Mitte der 2020er Jahre international abgestimmte politische Entscheidungen für die Umsetzung von langfristigen Infrastrukturprojekten für den Langstrecken-Personen- und Schwerlastverkehr zu erreichen.

Da der Großteil des Luft- und Schiffverkehrs in international regulierten Regionen stattfindet, müssen dort umgehend wirksame Mechanismen implementiert werden, die die Nachfrage nach nachhaltigen, erneuerbaren Kraftstoffen schnell forcieren.

5. Gebäudestärker und schneller energetisch sanieren:

Investitionen in den energieeffizienten Gebäudebestand müssen durch wirksame Förderimpulse unverzüglich gesteigert werden. Dafür sollte der Staat die Gebäudesanierung steuerlich fördern und die Förderhöhe, Wirksamkeit sowie das Zusammenwirken mit anderen Maßnahmen wie einem CO2-Preis regelmäßig überprüfen.

Es gilt, ein angemessenes Niveau für die Sanierungsstandards anzustreben: Bestandsgebäude, die nach nicht ausreichenden energetischen Standards saniert werden, müssen bis 2050 ein weiteres Mal saniert werden. Das führt zu immensen Mehrkosten. Auch sollten kommunale Entscheider den Ausbau von Wärmenetzen und Wärmespeichern in urbanen Ballungsgebieten über das heutige Niveau hinaus prüfen.

Bei der Gestaltung von Rahmen- und Förderbedingungen durch den Gesetzgeber gilt es, Quartierskonzepte zu berücksichtigen. Parallel sollten Bund, Länder und Kommunen Informationsangebote und unterstützende Marktinstrumente (z.B. Anreizsystem für individuelle Sanierungsfahrpläne) verstärken, Fördermechanismen verschlanken und gemeinsam mit den Bildungsträgern die Qualifizierung von Planern, Beratern und Handwerkern verbessern.

6. Industrieemissionen vermeiden:

Sollen die Klimaziele bis 2050 erreicht werden, müssen neue Verfahren zur Vermeidung von Prozessemissionen bereits 2030 zur Verfügung stehen.

Gerade für eine erfolgreiche Transformation des Industriesektors muss die Bundesregierung langfristig planbare Rahmenbedingungen für die Energiewende setzen. Nur so können Unternehmen die erforderlichen weitreichenden Investitionsentscheidungen treffen.

Auch müssen Europäische Union und Bundesregierung mit flankierenden Maßnahmen weiterhin sicherstellen, dass Unternehmen, die sich im internationalen Wettbewerb befinden, nicht ihre Produktionen aufgrund steigender Energiekosten ins Ausland verlegen („carbon leakage“). Zudem sollte in Deutschland auf Bundes- und Landesebene eine neue gesellschaftliche Auseinandersetzung angestoßen werden, ob und unter welchen Bedingungen der Einsatz von CCS zur Vermeidung von prozessbedingten THG-Emissionen in der Industrie gesellschaftlich akzeptiert und eingesetzt werden kann.

7. Ganzheitliche Steuerung der Energiewende, um Investitionen zu ermöglichen:

Die Bundesregierung sollte Rahmenbedingungen schaffen, die langfristige Planbarkeit gewährleisten, um Investitionsrisiken zu minimieren. Als Ausgangspunkt sollte das System an Abgaben, Umlagen und Steuern umfassend und möglichst noch in dieser Legislaturperiode überarbeitet werden.

DK

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