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(GZ-19-2019)
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► Wohngipfel in München:

 

Schnelles und günstiges Bauen erleichtern

 

Im Rahmen eines Wohngipfels berieten Ministerpräsident Dr. Markus Söder, Bauminister Dr. Hans Reichhart, Umweltminister Thorsten Glauber sowie Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände und der Bau- und Wohnungswirtschaft in der Staatskanzlei über einen Wohnungspakt. Themen des Gipfels waren die Schaffung von neuem Wohnraum in den Ballungsräumen, klimaschonendes Bauen und die Bezahlbarkeit des Wohnens.

Ergebnis ist eine gemeinsame Erklärung, unterzeichnet von den Staatsministern Reichhart und Glauber sowie Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags, Josef Pellkofer, Zweiter stellvertretender Vorsitzender des Bayerischen Städtetags, und Josef Steigenberger Mitglied des Präsidiums des Bayerischen Gemeindetags.

Individuelle Bedarfe berücksichtigen

Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände streben laut Erklärung eine zukunftsfähige Siedlungsentwicklung an, die die Bedarfe von Wohnungssuchenden, Arbeitssuchenden, Erholungssuchenden und Pendlern mit der Natur, der Pflanzen-und Tierwelt gerecht zum Ausgleich bringt. Bei der Baulandmobilisierung, besonders in Gebieten mit erhöhtem Wohnraumbedarf, könnten gerade die Grundstückseigentümer einen wichtigen Beitrag leisten.

„Der Freistaat Bayern schafft in der Bayerischen Bauordnung die verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen“, heißt es weiter. Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt im Benehmen mit den kommunalen Spitzenverbänden Bayerns die Bayerische Bauordnung, die bundesweiten Vorbildcharakter hat, weiter zu verbessern und zu vereinfachen. Durch digitale Genehmigungsverfahren sowie u.a. die Einführung der Typengenehmigung werde das Bauen beschleunigt. Erleichterungen bei Nutzungsänderungen und beim Ersatz von Bestandsgebäuden ermöglichten flächensparendes Bauen.

Darüber hinaus werde Bauen durch Vereinfachungen bei Dachgeschossausbauten günstiger. Erleichterungen beim Bauen mit Holz werden einen Beitrag zu nachhaltigem Bauen leisten. Der Freistaat Bayern wird sein Engagement zur Kostenreduzierung im Bereich der bautechnischen Normung zudem fortführen. Im Rahmen der Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ wurde nach Ansicht der Unterzeichner eine gute Basis für eine das Gemeinwesen betonende Baulandpolitik gelegt.

Der Freistaat und die kommunalen Spitzenverbände setzen sich weiterhin für eine Stärkung der Mobilisierungsinstrumente der Städte und Gemeinden ein. Die Schaffung von Bauland soll dem Gemeinwohl dienen und die Eigentumsrechte privater Bauherren unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Vorgaben angemessen berücksichtigen.

Für faires Mietrecht

Um die Bezahlbarkeit des Wohnens zu sichern, bedarf es eines fairen Ausgleichs der Interessen von Vermietern und Mietern. Familien und Menschen mit mittlerem Einkommen müssten sich das Wohnen auch künftig noch leisten können. Gleichzeitig müsse sichergestellt sein, dass Investitionen in den Wohnungsbau attraktiv bleiben.

„Es ist Aufgabe der Politik, im Mietrecht für einen entsprechenden Interessensausgleich zu sorgen. Deshalb sollen Mieter nach dem Verkauf einer Wohnung für bis zu drei Jahre vor Mieterhöhungen geschützt werden.“

Die Staatsregierung wird sich zudem dafür einsetzen, die Hürden für die Bekämpfung von offensichtlichem Mietwucher zu senken, den Bußgeldrahmen für Verstöße zu erhöhen und so dafür Sorge tragen, dass überhöhte Mieten leichter und effektiver geahndet werden können.

Auch steuerliche Anreize können einen wichtigen Beitrag zu einem bedarfsgerechten Wohnungsbau leisten, heißt es weiter. Die Bayerische Staatsregierung befürwortet daher die befristete Einführung einer entsprechenden Sonderabschreibung, sieht aber darüber hinaus die Notwendigkeit, zeitnah eine Anschlussregelung zu verabschieden. Nur dann kann es zu einem für die nachhaltige Ausweitung der Bautätigkeit erforderlichen Kapazitätsaufbau in der Bauwirtschaft kommen.

Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf Maßnahmen zu richten, die dazu beitragen, den Flächenverbrauch zu reduzieren, wie z.B. die Überbauung von Parkplätzen. Darüber hinaus bestehe die Notwendigkeit, wie von der Staatsregierung in einer Bundesratsinitiative gefordert, die Erschließung innerstädtischer Wohnraumpotenziale – etwa durch die Aufstockung bestehender Gebäude – steuerlich zu fördern.

Eine bedarfsgerechte Wohnraumversorgung erfordere nicht zuletzt, bestehende Gebäude fit für die Zukunft zu machen. Daher macht sich die Bayerische Staatsregierung für eine steuerliche Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung stark. Die Bayerische Staatsregierung setzt sich außerdem für Maßnahmen zur Entspannung des freien Entsorgungsmarkts für Bauabfälle und Bodenaushub ein, die zu einer Reduzierung der Kosten führen. Hierzu gehört insbesondere die Fortschreibung des Verfüllleitfadens.

Im Bundesratsverfahren für die Mantelverordnung fordert sie eine Länderöffnungsklausel, die es ermöglichen soll, den bewährten bayerischen Weg für die schadlose Verwertung von Bodenaushub weiter zu beschreiten.

DK

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