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(GZ-20-2019)
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► Bundestag verabschiedet Grundsteuerreform:

 

Bayern setzt Länderöffnungsklausel durch

 

Nach zähem Ringen hat der Bundestag mit Zweidrittelmehrheit für eine Reform der Grundsteuer gestimmt. Weil Bayern bei der Berechnung der Grundsteuer einen eigenen Weg gehen will, war die nun beschlossene Grundgesetzänderung nötig. Am 8. November muss auch der Bundesrat der Grundsteuerreform noch zustimmen. Dies gilt aber als sicher, da die Reformdetails mit den Ländern abgestimmt wurden. Bis zum Jahresende muss die Reform umgesetzt werden.

Vorgesehen ist, dass die Grundsteuer sich auch künftig im Wesentlichen am Wert eines Grundstückes orientiert. In die Berechnung sollen neben der Fläche die statistische Nettokaltmiete und der Bodenrichtwert einfließen. Auf Druck Bayerns gibt es jedoch eine Öffnungsklausel, dass Länder von diesem Berechnungsmodell abweichen können. Das bayerische Modell soll sich statt nach dem Wert nach der Fläche richten. Damit sollen Steuererhöhungen vermieden werden.

Verfassungswidrige Praxis

Bislang berechnen die Finanzbehörden die Grundsteuer für Häuser und unbebaute Grundstücke anhand von Einheitswerten, die in den alten Bundesländern aus dem Jahr 1964 und in den neuen Bundesländern aus dem Jahr 1935 stammten. Diese Praxis hat das Bundesverfassungsgericht im April 2018 für verfassungswidrig erklärt und eine gesetzliche Neuregelung bis Ende 2019 gefordert. Hauptkritikpunkt war, dass die zugrunde gelegten Werte die tatsächliche Wertentwicklung nicht mehr in ausreichendem Maße widerspiegeln.

Die genaue Höhe der Grundsteuer wird von den Kommunen über die Hebesätze festgelegt. Sie entscheiden somit darüber, ob die Reform für einzelne zu einer Erhöhung der Steuerlast führt. Insgesamt soll das Aufkommen aus der Grundsteuer durch die Reform nicht steigen. Bislang spült die Grundsteuer jährlich gut 14 Milliarden Euro in die Kassen der Kommunen.

Nach den Worten von Bayerns Finanzminister Albert Füracker „können die Länder erstmals seit Bestehen der Bundesrepublik ein eigenes Steuergesetz beschließen. Das ist ein großer Erfolg für den Föderalismus und gibt Bayern die Möglichkeit, ein wertunabhängiges Einfach-Grundsteuermodell einzuführen. Und das werden wir auch tun. Damit können wir verhindern, dass wie beim Modell des Bundes vorgesehen, die Grundsteuer und damit auch die Mieten alle sieben Jahre automatisch ansteigen.“

Enger Austausch mit Kommunen

Füracker zufolge ist der Freistaat in engem Austausch mit den Kommunen und den maßgeblich betroffenen Verbänden und kann zeitnah in ein bayerisches Gesetzgebungsverfahren einsteigen. Am Ende werde ein solides und unbürokratisches Gesetz stehen. „Dies wird den Kommunen auch weiterhin ermöglichen, über die individuellen Hebesätze die tatsächliche Höhe der Grundsteuer für den Einzelnen festzulegen. Im Hinblick auf die Auswirkungen im Länderfinanzausgleich werden wir natürlich darauf achten, dass keine Schattenberechnungen zu Lasten Bayerns erforderlich werden.“

Reaktionen der Kommunalverbände

Auch Deutscher Städtetag und Deutscher Landkreistag begrüßen die Einigung über die Reform. Städtetags-Hauptgeschäftsführer Helmut Dedy erklärte, es sei gut, dass die Grundsteuer wertorientiert bleibe: „Ob ich in einer Villa in bester Lage wohne oder im unsanierten Altbau am Stadtrand, ist ein Unterschied und muss sich in der Grundsteuer widerspiegeln. Das ist wichtig, damit sie von den Menschen akzeptiert und als gerecht empfunden wird.“

„Wir freuen uns, dass die Reform nun rechtzeitig umgesetzt werden kann. Wir finden darin unseren Grundansatz berücksichtigt: Es wurde ein wertabhängiges Modell beschlossen, was gut und richtig ist, weil es bestehende Realitäten auf den Immobilienmärkten abbildet“, stellte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistags, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, fest. Generell gehe es dem kommunalen Spitzenverband darum, zu einer Novellierung auf der Grundlage einer Betrachtung des Grundstückswertes zu gelangen.

Wichtig sei außerdem, dass es beim bewährten Prinzip der Überwälzung der Grundsteuer auf die Mieter bleibe, so Henneke weiter: „Diese nutzen vor Ort die kommunale Infrastruktur und sind Einwohner einer Gemeinde. Die Grundsteuer bildet wie keine andere Steuer eine direkte Beziehung zu den Einwohnern in einer Gemeinde ab. Das ist bei Mietwohnungen der Mieter und gerade nicht der Eigentümer, der oft hunderte von Kilometern entfernt wohnt und die Immobilie als Kapitalanlage erworben hat, sonst aber mit der Gemeinde rein gar nichts zu tun hat. Die Mieter sind es daher auch, die als Einwohner die kommunalen Infrastrukturen – von Straßen über Bibliotheken bis hin zu Schulen und Kitas – nutzen.“

DK

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