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(GZ-8-2020)
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► 20 Jahre EEG:

 

Tragende Säule des Energiesystems

 

Am 1. April 2000 trat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Das 20-jährige Jubiläums des Inkrafttretens kommentierten VKU-Präsident Michael Ebling, Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung und Dr. Robert Brandt, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien.

VKU-Chef Ebling bezeichnete das EEG als Erfolgsgeschichte. Gegenwärtig kommen über 40 Prozent des deutschen Stroms aus Erneuerbaren Energien, was vor allem dem EEG zu verdanken sei. Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags hätten die Initiative ergriffen und die entscheidenden Rahmenbedingungen für den Ausbau von Erneuerbare-Energien-Anlagen mit einer Leistung von aktuell circa 125 GW gesetzt.

Mehr Kosteneffizienz der Erneuerbaren

„Das EEG ist heute nicht mehr das gleiche Gesetz, das vor 20 Jahren beschlossen wurde. Es hat durch mehrere Novellen, die die Dynamik des Ausbaus der Wind-, Photovoltaik-, Geothermie- und Bioenergie-Anlagen unterstützt, aber auch Fehlentwicklungen korrigiert haben, eine wichtige Evolution durchgemacht. Gerade in den vergangenen Jahren hat das EEG zu einer besseren Marktintegration und zu mehr Kosteneffizienz der Erneuerbaren beigetragen. Dazu gehört etwa die Einführung der Direktvermarktung und die Umstellung auf Ausschreibungen“, betonte Ebling.

Aus seiner Sicht ist dieses weiterentwickelte EEG eine gute Basis, den Ausbau der Erneuerbaren Energien fortzusetzen und den Kurs in Richtung des 65-Prozent-Anteils der Erneuerbaren am Stromverbrauch 2030 zu halten.

„Zwar werden inzwischen manche Großprojekte im Wind-Offshore- und Solarbereich ohne EEG-Förderung realisiert. Dies gibt einen Vorgeschmack auf eine Zeit nach dem EEG. Aber noch ist und bleibt das EEG für die meisten EE-Vorhaben auf absehbare Zeit unverzichtbar“, so der VKU-Präsident.

Die gegenwärtige Windausbaukrise zeige zugleich, dass das EEG nicht mehr alleiniger Garant für das Erreichen der Ausbauziele ist. Wenn der Windenergieausbau wieder an Fahrt aufnehmen soll, müssten Bund und Länder gemeinsam daran arbeiten, im Planungs- und Genehmigungsrecht die Voraussetzungen für EE-Projekte zu verbessern. „Dies zeigt: Es müssen auch Vorschriften in anderen Rechtsgebieten angepasst werden, z. B. im Naturschutzrecht.“

Bei der Photovoltaik komme es jetzt darauf an, dass schnellstmöglich der 52-GW-Ausbaudeckel aufgehoben wird. Der Deckel werde demnächst erreicht. Ebling: „Wenn die Bundesregierung nicht bald handelt, besteht die Gefahr, dass neben der Windenergie auch die Photovoltaik – mit Ansage – in eine Ausbaukrise gerät. Eine wichtige Aufgabe für das neue Jahrzehnt der Energiewende ist es auch, die Energiewende stärker als bisher in die Städte zu bringen. Gerade für kommunale Unternehmen ist dabei Mieterstrom ein wichtiges Instrument, das innerhalb des EEG unbedingt gestärkt werden muss.“

Wichtiges Geschäftsfeld

„Durch das EEG haben sich die Erneuerbaren innerhalb von 20 Jahren zu einer tragenden Säule des Energiesystems und einem wichtigen Geschäftsfeld für Industrie, Handwerk und Energiewirtschaft entwickelt. Das Ergebnis ist beeindruckend: Heute liegt der Anteil der Erneuerbaren Energien bei 43 Prozent. Doch auf diesen Erfolgen dürfen wir uns nicht ausruhen“, bemerkte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDE-Hauptgeschäftsführung. Um Deutschland klimaneutral zu machen, müsse die Energiewende weiter vorangetrieben werden – auch mit Blick auf die Erzeugung von grünem Wasserstoff und dem Ziel klimafreundlicher Mobilität.

Gerade vor dem Hintergrund der aufziehenden Wirtschaftskrise sei sicherzustellen, dass weiterhin in den Ausbau der Erneuerbaren Energien investiert wird und sie die Energieversorgung von morgen gewährleisten können. Dafür müsse auf der einen Seite der Netzausbau weiter vorangetrieben und Beiträge zur gesicherten Leistung – zum Beispiel durch Speicher – erbracht werden. Auf der anderen Seite gelte es, für den weiteren Erneuerbaren Ausbau das Marktdesign anzupassen und Hemmnisse abzubauen.

Wettbewerb der Ideen

„Allem voran muss zügig der 52 GW-Deckel für die Photovoltaik-Förderung fallen, es dürfen keine pauschalen Abstandsregelungen bei Windanlagen an Land eingeführt und der Weg für mehr Wind offshore muss frei gemacht werden“, forderte Andreae. Finanzierungssicherheit und Kosteneffizienz müssten beim weiteren Ausbau im Einklang stehen und die Verbraucher entlastet werden. Benötigt werde ein Wettbewerb der Ideen für innovative Geschäftsmodelle. So könne der Erneuerbaren-Ausbau wichtige Impulse für die Konjunktur aussenden und das Gleichgewicht von Ökonomie und Ökologie gehalten werden. Dies sei für die gesamte Wirtschaft von zentraler Bedeutung.

Licht und Schatten

Laut Andreas Kuhlmann, Vorsitzender der dena-Geschäftsführung, ist es „das große Verdienst des EEG, dass es zu einer rasanten Technologieentwicklung und Kostendegression bei den erneuerbaren Stromtechnologien geführt und damit die Energiewende in Schwung gebracht hat.

Es hatte aber auch immer Fehlbarkeiten, insbesondere bei der zeitgerechten politischen Steuerung der verschiedenen Fördersätze, was zum Beispiel intensive Kostendebatten nach sich gezogen hat. Reformen wie die Einführung des Ausschreibungsdesigns – in Deutschland heiß diskutiert – haben in anderen Ländern früher stattgefunden. Gut designte Ausschreibungen können bei ausreichendem Angebot die gewünschten preissenkenden Effekte haben, ohne den Ausbau auszubremsen, wie man bei der Photovoltaik gesehen hat.“

Unglückliche Beschränkungen, wie etwa Deckel und zu niedrige Ausbaupfade, kenne das EEG aber immer noch und stehe sich und den möglichen Energiewende- und Klimaschutzerfolgen damit selbst im Weg. Hier haben Bund und Länder aus Kuhlmanns Sicht einige Aufgaben zu erledigen. 

Die dena plädiert für eine Weiterentwicklung des EEG von einem reinen Förderinstrument für die erneuerbaren Stromerzeugungstechnologien hin zu einem Sektorenkopplung unterstützenden Instrument. Für eine dynamische Energiewende müssten die Sektorengrenzen überwunden werden. Die für dieses Jahr angekündigte Neuregelung soll das EEG vereinfachen. Über die Jahre haben immer mehr Sonderregelungen das EEG komplexer gemacht.

Neue Geschäftsmodelle wurden so zunehmend verkompliziert und damit ausgebremst. Zur Vereinfachung gehöre auch, die vorhandenen Stellschrauben in- und außerhalb des EEG zu lösen, um mehr Flächen für die Erneuerbaren bereitzustellen. Flankierend sollte ein CO2 Mindestpreis im Stromsektor eingeführt werden, um in Zeiten, in denen der Emissionshandel seine Aufgabe nicht erfüllen kann, die nötigen Marktpreissignale zu setzen.

„Dass dann im Gegenzug auch die EEG-Umlage stärker gesenkt werden könnte, als es die Bundesregierung erfreulicherweise bereits plant, wäre ein weiterer, positiver Effekt“, stellte Kuhlmann fest.

Hohe Investitionssicherheit

Nach Ansicht von Dr. Robert Brandt, Geschäftsführer der Agentur für Erneuerbare Energien e.V. (AEE), gehen die Errungenschaften des EEG weit über die Erzeugung von Ökostrom hinaus. Laut dem Zentrum für Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung Baden-Württemberg (ZSW) wurden seit Einführung des EEG insgesamt etwa 250 Milliarden Euro an Investitionen ausgelöst, um Anlagen für die erneuerbare Stromerzeugung zu errichten – von deren Betrieb die deutsche Wirtschaft mit etwa 95 Milliarden Euro profitiert hat.

„Das EEG zeichnete sich in der Vergangenheit vor allem dadurch aus, dass Anlagenbetreibern eine hohe Investitionssicherheit durch eine garantierte Einspeisevergütung und Anschlusspflicht gewährt wurde“, unterstrich Brandt. Jede Kilowattstunde aus Erneuerbare-Energien-Anlagen werde ins Netz eingespeist, vergütet und weiterverteilt. Anlagenbetreiber erhielten in der Regel 20 Jahre lang eine technologiespezifische garantierte Vergütung für ihren Strom. Insbesondere kleinen und mittelständischen Unternehmen sei so ein neuer Zugang zum Strommarkt eröffnet worden.

In 84 Staaten der Welt existierten heute Einspeisevergütungen oder -prämien für Strom aus Erneuerbaren Energien. Als Vorbild dafür gelte weithin das deutsche EEG – so unterstütze es auch weltweit die Energiewende.

Große Anpassungsfähigkeit

Ein weiteres Erfolgsrezept des EEG ist Brandt zufolge dessen Anpassungsfähigkeit. Von Anfang an seien kontinuierliche Berichts- und Revisionsprozesse im EEG verankert worden. So könne das Gesetz immer wieder an die Entwicklung der Erneuerbaren Energien angepasst werden.

„Mittelfristig wird es darum gehen, die bisherigen Erfolgsprinzipien des EEG in eine umfassende Systemtransformation des bestehenden Energiemarktes einfließen zu lassen, so dass die Erneuerbaren Energien als Hauptstütze des Stromversorgungssystems zur vollen Geltung kommen“, machte der Geschäftsführer deutlich.

DK

 

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