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(GZ-8-2020)
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► Bundesverband Geothermie:

 

Energie- und Wärmewende forcieren

 

„Das naturverträgliche Ausbaupotenzial der Geothermie in Deutschland wird aktuell bei weitem nicht gehoben“, beklagt Dr. Erwin Knapek, Präsident des Bundesverbandes Geothermie (BVG). Vor dem Hintergrund der diskutierten EEG-Novellierung fordert der BVG einige Anpassungen des Gesetzes, um den weiteren Ausbau der Tiefen Geothermie zur Stromerzeugung zu sichern und so die grundlastfähige Erneuerbare Energie Erdwärme auch künftig zu fördern.

Die Tiefe Geothermie bietet Knapek zufolge eine hervorragende Möglichkeit, Strom- und Wärmeproduktion sowie die im Rahmen der Klimaerwärmung immer wichtiger werdende Kälteproduktion zu koppeln und so nicht nur die Energie-, sondern auch die Wärmewende voranzutreiben. Eine fünfprozentige Degression ab 2021 entzöge der Tiefen Geothermie die verlässliche Entwicklungsgrundlage. Deswegen sei eine weitere Förderung durch das EEG auch so wichtig.

BVG schlägt Degression vor

Für den Ausbau der Erneuerbaren Energie erarbeitete die Branche deshalb einige Vorschläge: Wichtigste Maßnahme ist eine Anpassung des Degressionsmechanismus und die Beibehaltung des aktuellen Strompreises von 25,2 ct/kWh. Im aktuellen EEG ist eine kalendergesteuerte Degression von fünf Prozent ab 2021 vorgesehen. Dies macht Geothermie-Projekte wegen der gegebenen langen Realisierungszeiten für Unternehmen wirtschaftlich unkalkulierbar und somit deutlich weniger attraktiv. Daher schlägt der BVG stattdessen eine Degression, gekoppelt an das Ausbauziel von 100 Megawatt Strom vor, wie sie auch bei anderen Erneuerbaren zum Tragen kommt.

Mehr Anreize schaffen

Durch gezielte Fördermechanismen wie beispielsweise einen Flexibilitätszuschlag wie bei Biogas können laut BVG gleichzeitig EEG-Zuwendungen eingespart werden. Eine Förderung von Projekten, die gleichzeitig Strom und Wärme oder Kälte produzieren würde zusätzlich zur Wärmewende beigetragen. Ein Programm zur Kreditrisikoabsicherung, ähnlich des KfW-Pro-
gramms „Fündigkeitsrisiko Tiefe Geothermie“, verkürze die Projektentwicklungszeiten und senke die Stromgestehungskosten. Auch der Abbau bürokratischer Hürden, beispielsweise bei Genehmigungsverfahren, sowie zusätzliche Anreize im Bereich Forschung und Technik könnten maßgeblich zur Verbesserung der Situation der Tiefen Geothermie in Deutschland beitragen.

„Generationengerechtigkeit auch beim Klimaschutz!“, lautet ein weiterer Appell des Bundesverbandes Geothermie. Er unterstützt damit den Aufruf von Hans Joachim Schellnhuber zur Einführung eines Klima-Corona-Vertrags. Der Gründungsdirektor des Potsdam-Instituts für Klimafolgenforschung hatte in der Frank-
furter Rundschau gefordert, auch bei der Bekämpfung des Klimawandels Generationengerechtigkeit walten zu lassen. BVG-Präsident Knapek verweist zudem auf die ökonomischen Chancen der Energiewende.

Für Klima-Corona-Vertrag

Nach seiner Ansicht „müssen wir den jungen Menschen dankbar sein, dass sie Rücksicht auf die älteren und durch Corona gefährdeten Menschen nehmen. Sie erdulden nicht nur deutliche Einschränkungen bei der Freizeitgestaltung, sondern auch Einbußen beim Verdienst, Kurzarbeit und Existenzsorgen. Im Gegenzug zur Solidarität können sich ältere Menschen damit revanchieren, alles in ihrer Macht Stehende zu unternehmen, um den jungen Menschen ein lebenswertes Weltklima zu hinterlassen.“

Auch hier, so Knapek, werde Verzicht nötig sein. Doch die Chancen seien weitaus größer. Gerade Deutschland als rohstoffarmes Land könne davon profitieren, dass Energieimporte ersetzt, regionale Wertschöpfung gesteigert und Arbeitsplätze geschaffen werden. „Ein Klima-Corona-Vertrag kann Generationen näher zusammen-
bringen und so auch unseren gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken.“

DK

 

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