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(GZ-9-2020)
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► Hilfsfahrten im Auftrag der Kommune:

 

VKB weitet Versicherungsschutz aus

 

Es gibt sie bereits seit knapp zehn Jahren: eine Versicherung des Pkws bei Hilfsfahrten durch Ehrenamtliche. Wenn diese im Auftrag der Kommune bedürftige Menschen mit Mobilitäts-Handicap versorgen, sichern sogenannte Dienstfahrt-Fahrzeug- und Rabattverlust-Versicherungen die Fahrten ab, wenn die Kommune diese abgeschlossen hat.

Die Versicherungskammer Bayern weitet während der Pandemie diesen Versicherungsschutz auf zweifache Weise aus: Sie sichert zum einen ab sofort Fahrten zu allen hilfsbedürftigen Personen ab, auch ohne Mobilitäts-Handicap. Zum anderen genießen ab sofort nicht nur Ehrenamtliche den Schutz in dieser Versicherung, sondern auch alle bisher nicht versicherten Bediensteten der Kommune, wenn sie solche Fahrten übernehmen.

Ein Beispiel: Ein Kasko-Versicherungsschutz zur Abdeckung von Schäden am eigenen Pkw besteht nun bei Fahrten zu Senioren, die zu Hause Unterstützung benötigen, weil die Kinder oder Dritte im Moment nicht helfen können. Oder auch bei einer Fahrt zu einer Familie in Quarantäne. „Mit unserem Angebot wollen wir als Versicherer einen Beitrag dazu leisten, die Bereitschaft, bei der Versorgung von Hilfsbedürftigen mitzuhelfen, zu erhöhen“, macht Peter Niedermeier, Abteilungsleiter Underwriting Kraftfahrt Flotte Versicherungskammer Bayern, deutlich.

Den Versicherungsschutz erhält die Kommune für ehrenamtliche und die eigenen Mitarbeiter ganz einfach: Sie erteilt den Fahrtauftrag schriftlich oder elektronisch. Und sie meldet die Kilometer der Versicherungskammer Bayern.

Weitere Informationen erhalten die Kommunen bei ihrem Direktionsbevollmächtigten, und zwar über die bekannten Zugangswege per E-Mail oder Telefon.

 

 

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