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(GZ-9-2020)
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► Wasser wertvolles Gut:

 

Bayern stimmt gegen Düngeverordnung

 

Die Länder haben dem Druck des Bundes nachgegeben und in einer Sondersitzung des Bundesrates die neue Düngeverordnung durchgewunken. Einzige Änderung: Verschiebung des Inkrafttretens der Auflagen für die Roten Gebiete auf Januar 2021. Bayerns Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber war enttäuscht über die Entscheidung des Bundesrats.

Bis zuletzt warb Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber um Zustimmung bei den anderen Bundesländern für eine Verschiebung der zahlreichen Neuregelungen in der Düngeverordnung – allerdings vergebens. „Für uns alle ist Wasser ein besonders wertvolles Gut, das geschützt werden muss. Bayern hat aber nichts Unmögliches gefordert und Anträge im Sinne der Umwelt und der guten fachlichen Praxis in der Landwirtschaft gestellt. Dass unsere Argumente dennoch seit Monaten vom Bund beiseite gewischt wurden und auch im Bundesratsverfahren keine Berücksichtigung gefunden haben, hat uns letztlich keine andere Wahl gelassen als der Düngeverordnung nicht zuzustimmen“, unterstrich Kaniber.

„Es ist das Mindeste, dass die Neuregelungen für Landwirte in besonders belasteten Gebieten bis zum 1. Januar ausgesetzt werden, da deren Ausweisung noch völlig unklar ist. Eine generelle Verschiebung der Auflagen wäre das Gebot der Stunde gewesen. Das war unsere zentrale Forderung“, sagte die bayerische Landwirtschaftsministerin.

Keine Mehrheit für Anträge

Als wichtigen Beitrag zum Umweltschutz hatte Kaniber beantragt, die bedarfsgerechte Düngung aller Zwischenfrüchte zu ermöglichen. Denn nur wenn sich die Zwischenfrüchte gut entwickeln, können sie vor Erosion schützen. Zusätzlich hatte Bayern sich dafür eingesetzt, dass die geplanten Aufzeichnungsfristen für Düngemaßnahmen von zwei auf 14 Tage verlängert werden. Beide Anträge fanden in der Länderkammer jedoch keine Mehrheit. Kaniber hatte immer wieder gefordert, dass die Entscheidungen im Rahmen der Novellierung der Düngeverordnung wissenschaftlich begründet, fachlich gerechtfertigt und von den Ländern auch umsetzbar sein müssten.

„Wir werden nun alles daransetzen, dass wir bei der Ausweisung der Roten Gebiete schnell vorankommen, die Regelungen praxisgerecht umsetzen, um Planungssicherheit für die Landwirte gewährleisten zu können“, so Kaniber.

„Kontraproduktives Signal an Bayerns Landwirte“

Florian Streibl, Vorsitzender der Freie Wähler Landtagsfraktion, kritisierte bereits vor der Abstimmung, dass mitten in der Corona-Krise ein entsprechender Beschluss des Bundesrats ein vollkommen kontraproduktives Signal an Bayerns Landwirte sei. „Sie sind es, die an vorderster Front dafür sorgen, dass es jetzt zu keinen Lebensmittelengpässen kommt“, gab er zu bedenken. Die Länder standen jedoch bei der Abstimmung unter hohem Druck. Strafzahlungen von mehr als 800.000 Euro pro Tag drohte die EU-Kommission an, sollten die schärferen Regeln nicht beschlossen werden. Der Vorwurf an Deutschland: bei Düngemitteln EU-Vorschriften für den Grundwasserschutz nicht einzuhalten.

Verband fordert Ausnahmen

Der Präsident des Bayerischen und Vizepräsident des Deutschen Bauernverbandes, Walter Heidl, kritisierte die kompromisslose Haltung der Politik beim Beschluss der Düngeverordnung. Ein großes Problem für die Länder werde die nun anstehende Binnendifferenzierung innerhalb der roten Gebiete sein. Angesichts der Corona-Krise sei völlig unklar, ob die Verwaltungen in den Ländern diese große Herausforderung rechtzeitig meistern könnten. Er forderte die Länder auf, wenigstens jenen Landwirten in roten Gebieten, die sich nachweislich an die Vorgaben der guten fachlichen Praxis halten, von den zusätzlichen Anforderungen auszunehmen. Auch dort, wo Verbesserungen erkennbar seien oder Landwirte sich mit Wasserkooperationen eindeutig um den Erhalt des Grundwassers bemühen würden, sollte es Erleichterungen für die Bauern geben.

Grüne unterstützen Beschluss

Die agrarpolitische Sprecherin der Landtags-Grünen Gisela Sengl befürwortete den Bundesratsbeschluss und kritisierte Kaniber: „Mit dieser Entscheidung haben wir Rechtssicherheit für alle Beteiligten und endlich auch einen klaren Kurs Richtung Grundwasserschutz. Zwei Signale wurden damit ausgesendet: Gemeinwohl geht vor Einzelinteressen und die Politik ist nicht erpressbar. Das war wichtig, gerade in Zeiten, wo einzelne landwirtschaftliche Interessengruppen versucht haben, die Lebensmittel-Grundversorgung in der Corona-Krise als Druckmittel zu missbrauchen. Schade, dass es ausgerechnet die bayerische CSU-Landwirtschaftsministerin Michaela Kaniber war, die dem Druck hier nachgeben wollte. Sie sollte die Bundesrats-Entscheidung jetzt dazu nutzen, alle Weichen in Richtung Umsetzung der neuen Düngeverordnung in den leider zu vielen roten Gebieten in Bayern zu stellen.“

 

 

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