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(GZ-10-2020)
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► UBA-Leitsätze:

 

Ordnung für die Kreislaufwirtschaft

 

Nach Aussagen des International Resource Panels gehen etwa 50% der klimaschädlichen Treibhausgasemissionen und 90% des Biodiversitätsverlusts sowie des Wasserstresses auf die Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von Rohstoffen zurück. Die negativen Auswirkungen auf die natürliche Umwelt durch die gesamte Rohstoffwirtschaft und die daraus resultierenden Abfälle und Emissionen nehmen weiter zu. Unterdessen werden weltweit nur knapp 9% des Rohstoffbedarfs durch ressourcenschonende Sekundärrohstoffe gedeckt.

Ein Umdenken findet langsam statt, um diesen Herausforderungen zu begegnen. In den nächsten Jahren gilt es nach Auffassung des Umweltbundesamtes, den systemischen Ansatz der Kreislaufwirtschaft auszugestalten und zu konkretisieren, damit auch die übergreifenden Ziele wie die Schonung der natürlichen Ressourcen, der Schutz der menschlichen Gesundheit sowie eine nachhaltigere Rohstoffversorgung erreicht werden.

Das UBA hat daher Leitsätze erarbeitet, die ein gemeinsames Verständnis für die Kreislaufwirtschaft, deren zentrale Begriffe, Prinzipien, Ziele, Maßstäbe und die wichtigsten Handlungsansätze schaffen sollen. Eingebettet darin ist die Abfall- und Sekundärrohstoffwirtschaft als wesentlicher Funktionsbereich für eine Kreislaufwirtschaft. Daneben finden auch übergreifende Ansätze wie Vermeidung, Design oder Abwägungen zum Umgang mit Schadstoffen ihren Platz.

„Die Kreislaufwirtschaft ist Teil einer ressourceneffizienten, nachhaltigen Lebens- und Wirtschaftsweise, welche die Umsetzung der Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen fördert und planetare Grenzen respektiert“, heißt es zunächst.

Die Kreislaufwirtschaft beziehe über die klassische Abfallwirtschaft hinaus alle Phasen von Material- und Produktlebenszyklen in die Betrachtung ein. Sie müsse global, inklusive der grenzüberschreitenden Rohstoff-, Waren- und Abfallströme und damit verbundener ökologischer und sozialer Auswirkungen sowie in langfristiger zeitlicher Perspektive der Güterbestände und daraus hervorgehender Materialflüsse betrachtet werden.

Die Kreislaufwirtschaft diene der Schonung natürlicher Ressourcen einschließlich des Klimaschutzes, dem Schutz der Umwelt und der menschlichen Gesundheit unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips. Darüber hinaus ziele sie auf die Rohstoffsicherung ab.

Die Kreislaufwirtschaft solle zur Reduzierung der lebenszyklusweiten negativen Auswirkungen sowohl von Materialien und Produkten – durch Einsparung von Primärmaterialien und deren Substitution mit Sekundärmaterialien – als auch der Abfallerzeugung und Abfallbewirtschaftung beitragen.

Vermeidung von Abfällen und Reststoffen

Die Vermeidung von Abfällen und Reststoffen ist laut UBA der Kreislaufführung grundsätzlich vorzuziehen, da letztere immer verlustbehaftet und mit Energieaufwendungen verbunden ist. Des Weiteren sei das Inverkehrbringen von Produkten mit Stoffen, von denen Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit speziell für die menschliche Gesundheit sowie die Umwelt ausgehen, zu vermeiden.

Sofern derartige Stoffe nicht substituierbar, bereits enthalten sind oder sich erst im Nachhinein als solche herausstellen, müssten sie zerstört oder durch Ablagerung in sichere Senken ausgeschleust oder in sicheren Kreisläufen geführt werden. Hierbei sei eine Schadstoffanreicherung zu verhindern.

„In einer Kreislaufwirtschaft tragen alle Akteure innerhalb von Produktlebenszyklen und entlang von Materialwertschöpfungsketten eine Verantwortung für das Erreichen der Ziele der Kreislaufwirtschaft“, heißt es zum Abschluss. Die Übernahme der Verantwortung müsse rechtlich sichergestellt werden, sofern diese anderenfalls nicht hinreichend wahrgenommen wird.

DK

 

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