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(GZ-12-2020)
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► DWA-Positionen:

 

Europäische Kommunalabwasser-Richtlinie in der Evaluation

 

Die Europäische Kommunalabwasserrichtlinie wird von der Europäischen Kommission evaluiert („Fitness Check“). Im Rahmen dieses Prozesses bringt die DWA in einem Positionspapier Forderungen für eine Weiterentwicklung der Richtlinie in Richtung eines sachgerechten und zukunftsweisenden Gewässerschutzes in die Diskussion ein.

Die Reduzierung des Nährstoffeintrags in die Gewässer ist wesentlich, um einen guten ökologischen Gewässerzustand nach der Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen. Daher sollte aus DWA-Sicht die gezielte Stickstoff- und Phosphorelimination europaweit für größere Kläranlagen Standard werden. Dadurch könnten auch Synergien im Hinblick auf eine Verminderung von Spurenstoffen erzielt werden. Hierdurch würden gleichzeitig deutlich mehr relevante Spurenstoffe in den Kläranlagen zurückgehalten, wie wissenschaftliche Studien belegen.

Europaweit einheitlich formulierte Anforderungen zur Niederschlagswasserbehandlung sind derzeit noch nicht sachgerecht und sollten den Mitgliedsstaaten überlassen bleiben. Notwendig sei jedoch, dass die Grundsätze einer Regenwasserbewirtschaftung bzw. eines Regenwassermanagements europaweit einheitlich klarer zum Ausdruck kommen.

Wassersensible Gestaltung

Maßnahmen, für die die Mitgliedsstaaten nach einer angepassten Richtlinie Anreize schaffen sollten, seien solche mit dezentralem Regenwasserrückhalt, Versickerung, Verdunstung, Regenwassernutzung, verzögerte (offene) Ableitung zur Reduzierung/Begrenzung der Regenwasserabflüsse in die Kanalisation einschließlich der Schmutzfrachten sowie die fallspezifische Behandlung verschmutzter Regenwasserabflüsse in der Trennkanalisation.

Dabei könnten die Mitgliedstaaten nach dem Vorbild der EU-Hochwasserrichtlinie verpflichtet werden, entsprechende Managementpläne vorzusehen. In diesem Zusammenhang lassen sich auch Synergien für eine wassersensible Gestaltung urbaner Räume und damit für eine verbesserte Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels erzielen (z. B. im Zusammenhang mit Sturzfluten).

Die zunehmende Verschmutzung der Umwelt durch Plastik stellt ein Problem dar, das gelöst werden muss. Die DWA begrüßt daher die intensiven quellenbezogenen Maßnahmen auf europäischer Ebene im Rahmen der Plastikstrategie, weil sie auf Vermeidung abzielt. Bei dem verstärkt wahrgenommenen Problem der Verschmutzung durch Mikroplastik müssten allerdings noch erhebliche Wissenslücken geschlossen werden. Dazu seien zunächst harmonisierte und standardisierte Mess- und Analyseverfahren sowie einheitliche Begriffe zu entwickeln. Hierbei sei eine internationale Verständigung wünschenswert.

Problem Mikroplastik

In Kläranlagen werden regelmäßig zwischen 95 und über 99 Prozent der zufließenden Mikroplastikfracht entfernt. Der Plastikanteil im Abwasserstrom geht bei einer Behandlung weitgehend in den Klärschlamm über. Für den Bereich der landwirtschaftlichen Klärschlammverwertung, der in Deutschland aufgrund der Umsetzung der neuen Abfallklärschlammverordnung sehr stark zurückgeht, müsse durch geeignete Maßnahmen der Qualitätssicherung ein weitgehender Schutz vor Einträgen von Plastik in die Umwelt erfolgen.

Die Vorgaben der Düngemittelverordnung sehen bereits vor, dass Fremdbestandteile aus Kunststoff deutlich reduziert werden oder innerhalb bestimmter Fristen abbaubar sein müssen. Alternativ sollte der Klärschlamm energetisch verwertet werden, da Plastikteilchen im Verbrennungsprozess sicher entsorgt werden können. Aus Sicht der DWA sind Regelungen zu Mikroplastik in der Kommunalabwasserrichtlinie nicht sachgerecht. Schließlich sollten Kunststoffe durch umweltverträgliche Materialien oder Verfahren ersetzt oder Kunststoffe recyclingfähig produziert und gleichwertig wiederverwendet werden.

Stoffeinträge aus der Herstellung und Verwendung pharmazeutischer, industrieller und kosmetischer Produkte gelangen in die Gewässer. Aus Gründen eines besseren Gewässerschutzes fordert die DWA eine aktive Politik zur Vermeidung bzw. Verringerung von schädlichen Stoffeinträgen. Dort wo gewässerbezogen oder nutzungsbezogen Handlungsbedarf besteht, könne die Errichtung weitergehender Reinigungsstufen auf kommunalen Kläranlagen sinnvoll sein. Soweit Gewässerverunreinigungen überwiegend aus diffusen Quellen resultieren, d. h. über atmosphärische Wege, Erosion oder die Bodenpassage eingetragen werden, bedürfe es anderer wirksamer Maßnahmen.

Abwasserbehandlungsanlagen zählen zu den großen kommunalen Stromverbrauchern. Deshalb sei es gerechtfertigt, in einer weiterentwickelten Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser (UWWTD) festzulegen, dass Techniken eingesetzt werden sollen, die bei vergleichbarer Reinigungsleistung und vergleichbarem Betriebsaufwand energieeffizient sind.

Ausdrücklich spricht sich die DWA gegen die Einführung von Energieeffizienzklassen für Kläranlagen aus, da die Rahmenbedingungen für die Anlagen zu unterschiedlich und damit nicht vergleichbar seien. Mit dem Arbeitsblatt DWA-A 216 „Energiecheck und Energieanalyse – Instrumente zur Energieoptimierung vom Abwasseranlagen“ lägen technische Festlegungen vor, mit denen die Energieeffizienz von Abwasseranlagen sachgerecht verbessert werden kann.

Monitoring weiterentwickeln

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft setzt sich zudem für eine sachgerechte Weiterentwicklung des Monitorings nach der UWWTD ein. Dies bedeutet, dass danach künftig
Mischwasserüberläufe erfasst werden sollten, idealerweise nach Anzahl und Zeitraum. Hierdurch ließen sich Rückschlüsse auf die Relevanz für die jeweiligen Gewässer ziehen.

„Bei der Weiterentwicklung des Gewässerschutzes nach der UWWTD muss der unterschiedliche Stand der Abwasserbehandlung in den Mitgliedsstaaten mit einer zukunftsfähigen Anpassung in den Einklang gebracht werden“, heißt es in dem Papier. Auch sei gut ausgebildetes Personal für eine ordnungsgemäße Abwasserreinigung in gleicher Weise bedeutend, wie die Ausrüstung der technischen Anlagen.

Wenn die Kommunalabwasserrichtlinie Mindestanforderungen an eine geordnete Abwasserableitung und Behandlung stellt, sollte im Rahmen der Weiterentwicklung und unter Beachtung des Subsidiaritätsprinzips auch ein erster Schritt hin zu einer europäisch einheitlichen Qualifikation des Anlagenpersonals gegangen werden. Dies gelte insbesondere für die technische Führungskraft.

DK

 

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