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(GZ-13-2020)
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► Detektorsystem:

 

Verunreinigtem Biomüll auf der Spur

 

Hochwertiger Biomüll kann nicht recycelt werden, da er durch Störstoffe wie Plastik und Metall kontaminiert ist. Die übliche Praxis bei der Abholung von Biomüll ist nach dem Zufallsprinzip eine Sichtkontrolle bei den Bürgern vor Ort. Der Müll wird zu den Kompostierern geliefert und dem Wertstoffkreislauf nach der Verrottung wieder zugeführt. Bei der Entladung wird dabei über Siebe noch ein gewisser Anteil an Störstoffen aussortiert – diese müssen dann entsprechend als Restmüll entsorgt werden.

Müllautoschüttung mit Sonden zur Störstofferkennung (auch zur Nachrüstung). Bild: Maier-Fabris GmbH, Tübingen
Müllautoschüttung mit Sonden zur Störstofferkennung (auch zur Nachrüstung). Bild: Maier-Fabris GmbH, Tübingen

Ist der Anteil der Verunreinigungen zu groß, kann es passieren, dass eine ganze Wagenladung kostenpflichtig der Restmüllverwertung zugeführt werden muss. Die dabei anfallenden, oft erheblichen Kosten, gehen zu Lasten des kommunalen Entsorgers. Die Nachverfolgung der Fehlsortierung ist mit diesem Verfahren nicht nur unwirtschaftlich, sondern fast unmöglich.

Abhilfe schafft ein Detektorsystem, das an den Entsorgungsfahrzeugen direkt angebracht ist; auch eine Nachrüstung bereits sich im Einsatz befindlicher Fahrzeuge ist möglich. Dabei wird durch eine „Leitfähigkeitsmessung“ der Anteil der Störstoffe (Plastik und Metall) sekundenschnell gemessen. Der Entsorger bestimmt dabei, ab welchem Störstoffanteil das System „Alarm schlägt“.

Ein Prozent gilt in der Regel als niedriger Wert, ab vier Prozent gilt der Biomüll fast als Restmüll. Der Alarm wird sowohl am Fahrzeug als auch in der Leitstelle angezeigt. Entsprechend kann der Müllwerker reagieren:

In der Einführungsphase wird eine „Gelbe Karte“ direkt an der Biotonne angebracht, d.h. die Tonne war kontaminiert und wurde trotzdem entsorgt. Nach mehrmaligen Verstößen wird die Tonne nicht mehr entsorgt und erhält eine rote Karte. Der Verbraucher ist dann gezwungen, seinen Biomüll kostenpflichtig als Restmüll zu entsorgen.

Kontinuierliche Kontrolle

Die psychologische Wirkung ist dabei nicht zu unterschätzen. Der Verbraucher weiß, dass der Biomüll kontinuierlich kontrolliert wird, die gelbe und rote Karte sind für den Verbraucher und seine Umgebung deutlich sichtbar und das Nicht-Abholen kostet Geld.

Die Folge ist eine deutlich sorgfältigere Sortierung durch die Bevölkerung. Für die Entsorger wird der Biomüll dadurch zu einem verlässlichen, kostbaren Gut. Die schwer kalkulierbaren zusätzlichen Belastungen durch den ungewissen Störstoffanteil fallen weg und das Gut Biomüll wird besser honoriert.

Die Landkreise Augsburg und Aichach/Friedberg sind momentan in der Einführungsphase. Bereits Erfahrungen sammeln konnten dagegen die Landkreise Bad Kissingen, Kitzingen, Kulmbach, Miltenberg, Neustadt an der Aisch, Neustadt an der Waldnaab, Nürnberg und Weißenburg-Gunzenhausen.

Fazit: Ein weiterer Schritt hin zur Verbesserung unseres Wertstoffkreislaufs und unserer Umwelt.

IM

 

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