Fachthemazurück

(GZ-20-2020)
gz fachthema

► Insolvenz vermeiden:

 

Eigenkapital im Mittelstand stärken

Bayerische Real- und Finanzwirtschaft legt gemeinsames Positionspapier vor

ist abgeschlossen
 

Vertreter der bayerischen Finanz- und Realwirtschaft sprechen sich für gezielte Maßnahmen aus, um die Eigenkapitalsituation des von der Corona-Krise getroffenen Mittelstands zu verbessern. Unterzeichnet haben die Forderungen die Industrie- und Handelskammer München Oberbayern, die Handwerkskammern in Bayern, der Genossenschaftsverband Bayern, der Sparkassenverband Bayern und der Bayerische Bankenverband. Die Vorschläge sollen in laufende Beratungen bei der Bundesregierung eingespeist werden.

Wegen der Corona-Pandemie mussten viele Unternehmen Umsatzeinbußen hinnehmen. Die Folge: Rund ein Drittel klagt über einen Rückgang im Eigenkapital. Durch die Verschlechterung der Eigenkapitalsituation sinkt die Bonität der Unternehmen, die Kreditfinanzierung wird erschwert und der wirtschaftliche Aufschwung verliert an Fahrt.

Bund und Länder haben auf dieses Problem reagiert, indem sie Unterstützungsleistungen für das Eigenkapital, wie den Bayern-Fonds, aufsetzen. Allerdings zielen diese Maßnahmen auf größere Unternehmen. Für die Breite der mittelständischen Unternehmen gibt es keine passenden Instrumente zur Eigenkapitalstärkung.

In einem Positionspapier fordern die Verbände daher steuerliche Verbesserungen, damit Mittelständler ihre Eigenkapitalpositionen rasch wiederaufbauen können. Es gelte, die steuerliche Verlustrechnung auszuweiten. Als wesentliches Hemmnis wird der drohende Verlustuntergang beim Wechsel von Anteilseignern betrachtet. In der Krise würden dadurch wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen, wie der Eintritt neuer Investoren in notleidende Betriebe, behindert. Deshalb sollte der Verlustuntergang auf wirkliche Missbrauchsfälle beschränkt werden. Ergänzend zur Ausweitung der Verlustverrechnung sollte zudem die Möglichkeit geschaffen werden, eine steuerfreie „Corona-Rücklage“ im Jahresabschluss 2019 zu bilden.

Bildung von Eigenkapital

Um die Eigenkapitalbasis der kleinen und mittleren Betriebe zu stärken, sei die sog. Thesaurierungsrücklage mittelstandsfreundlich und praxisgerecht fortzuentwickeln. Die Voraussetzungen für die Bildung von Eigenkapital seien zu verbessern, da nach der derzeitigen Ausgestaltung nur wenige auf Dauer ertragsstarke Personenunternehmen die Regelung zur Begünstigung nicht entnommener Gewinne nutzen können.

Darüber hinaus sprechen sich die Unterzeichner für die praxisgerechte Ausgestaltung regulatorischer Vorgaben bei den Eigenkapitalanforderungen in Bezug auf Unternehmen aus. Gesellschaften, bei denen mehr als die Hälfte des Eigenkapitals aufgebraucht ist, hätten keinen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Diese Intention sei grundsätzlich richtig, allerdings würden durch eine unzureichende EU-Definition auch zahlreiche KMU ausgeschlossen, die berechtigterweise Hilfen erhalten sollten.

Zugang zu Corona-Hilfen

Um diesen Unternehmen den Zugang zu Corona-Hilfen zu ermöglichen, sollte die Definition für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ vereinfacht werden. So könnte zum Beispiel die Definition auf solche Unternehmen eingeschränkt werden, die Gegenstand eines Insolvenzverfahrens sind. Diese vereinfachte Regelung sei nach der De-minimis-Beihilfe-Regelung für Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten schon heute möglich und werde von einigen Förderbanken (nicht KfW) bei der Antragsprüfung aktuell so ausgelegt.

Zudem wird die Auflage eines kreditnahen Produkts der Förderbanken vorgeschlagen, das Nachrang- bzw. Eigenmittelcharakter hat. Die Vorschläge sollten in laufende Beratungen bei der Bundesregierung eingespeist werden. Alternativ könnte eine Mindest-Ausfallwahrscheinlichkeit als Beurteilungskriterium für „Unternehmen in Schwierigkeiten“ herangezogen werden. Durch eine Nachbesserung der Definition wären zahlreiche sinnvolle Geschäftsfortführungen möglich.

Passgenaue Lösung

Weiterer Vorschlag: Rund 97 % der Unternehmen haben weniger als 20 Mitarbeiter. Sie sind demzufolge von den Möglichkeiten, die der Wirtschaftsstabilisierungsfonds und der Bayernfonds bieten, ausgeschlossen. Meist sei auch eine Direktbeteiligung (z.B. über die BayBG oder Beteiligungsgesellschaften) nicht passgenau. Deshalb wird die Auflage eines kreditnahen Produkts der Förderbanken vorgeschlagen, das Nachrang- bzw. Eigenmittelcharakter für KMU hat.

Für kleine und mittlere Unternehmen käme beispielsweise eine Modifikation des KfW-Programms „ERP-Mezzanine für Innovation“ in Betracht. Im Rahmen des Förderumfangs von 5 Mio. Euro sollten die bisherigen 60 % Mezzanine-Anteile durch die KfW auf 80 % aufgestockt werden, gekoppelt mit 20 % Hausbankkredit. Nachdem jeweils die finanzierende Bank mit ins Ausfallrisiko geht, erscheinen diese Anpassungen nach Auffassung der Unterzeichner vertretbar.

Nachteile dieser Instrumente lägen allerdings darin, dass eine umfangreichere Einzelfallprüfung erforderlich ist, als das bei den anderen Förderprogrammen der Fall ist. Strukturen müssten erst bei Förderinstituten oder Bürgschaftsbanken aufgebaut werden, so dass ein zeitlicher Vorlauf hierfür erforderlich ist.

Und letztendlich müsste auch bei einem Nachrangdarlehen ein Exitszenario vorhanden sein, d.h. die Kapitaldienstfähigkeit muss langfristig wiederhergestellt werden. „Vor diesem Hintergrund plädieren wir dafür, im ersten Schritt den steuerlichen Verlustrücktrag auszuweiten und dann im zweiten Schritt weitergehende Maßnahmen in diese Richtung umzusetzen“, heißt es in dem Papier.

Insolvenz vermeiden

Aus Sicht der Verbände müssen ferner zukunftsfähige Restrukturierungen auch für kleine Unternehmen ermöglicht werden. Die Restrukturierungsrichtlinie sollte spätestens bis 31.12.2020 in nationales Recht umgesetzt werden, um Unternehmen zusätzlich einen rechtssicheren Weg der Sanierung auch vor einem Insolvenzverfahren zu eröffnen. Bei überschaubarer Gläubigerzahl könnte eine Insolvenz vermieden und die Fortführung von Betrieben ermöglicht werden.

„Nachdem wir mit einer erhöhten Insolvenzzahl durch die Corona-Pandemie zu rechnen haben, könnte Gläubigern und Unternehmern dadurch geholfen und Gerichte entlastet werden. Außerdem wäre die Sanierungsmediation eine gute Ergänzung zum Beratungsangebot der LfA Taskforce in Bayern. Dieses Angebot sollte zudem in der aktuellen Situation verstärkt beworben werden“, heißt es abschließend.

DK

 

Dieser Artikel hat Ihnen weitergeholfen?
Bedenken Sie nur, welche Informationsfülle ein Abo der Bayerischen GemeindeZeitung Ihnen liefern würde!
Hier geht’s zum Abo!

 

GemeindeZeitung

Fachthema

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung