Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung sind beim Bezirk Mittelfranken in den letzten elf Jahren um 89 Prozent gestiegen, die FAG 15-Mittel lediglich um 17 Prozent. Dazu drohen die Steuerausfälle wegen der Corona-Pandemie auch den Haushalt des Bezirks Mittelfranken massiv zu belasten. Dieser finanziert sich über die Bezirksumlage, erhoben bei den kreisfreien Städten und Landkreisen. Sinkt deren Finanzkraft, fällt auch der Betrag, den die kommunale Ebene an den Bezirk überweist, geringer aus.
Hilfeleistungen dauerhaft sicherstellen
Doch wie können die gesetzlich verankerten Ansprüche und Hilfeleistungen des Bezirks für Menschen mit Behinderung, mit Pflegebedarf, für Kinder und Jugendliche mit Förderbedarf, aber auch für die Patientinnen und Patienten in den psychiatrischen Krankenhäusern des bezirklichen Kommunalunternehmens mit weniger Geld dauerhaft sichergestellt werden? Eine Antwort auf diese Kernfrage ist in der Resolution nachzulesen: „Die bezirkliche Leistungsfähigkeit und die gesetzlichen Verpflichtungen können nur durch ausreichende Finanzmittel sichergestellt werden.“
Um dies zu erreichen, müssten die bayerischen Bezirke bei der Verteilung der Rettungsschirm-Mittel „ausreichend und direkt berücksichtigt werden“.
Der mittelfränkische Bezirkstag fordert den Freistaat Bayern daher auf, „im Dialog mit den drei kommunalen Ebenen tragbare Lösungen zu finden und im Bund für die entsprechenden gesetzlichen Ausgleichsregelungen zu sorgen“.
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