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(GZ-24-2020)
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► Füracker zur Umsatzsteuererklärung:

 

Landratsämter nicht zusätzlich belasten

 

„Die Landratsämter sind die Schnittstelle zwischen der kommunalen Selbstverwaltung und der Staatsverwaltung und tragen maßgeblich zum Funktionieren unseres Gemeinwesens bei. Das beweisen sie auch wieder eindrucksvoll in der derzeitigen pandemischen Lage. Durch ihre besondere Funktion darf den Landratsämtern aber kein zusätzlicher bürokratischer Aufwand bei der Umsatzsteuer entstehen“, fordert Finanzminister Albert Füracker.

Daher wird sich Bayern im Finanzausschuss des Bundesrats dafür einsetzen, dass Landratsämter und andere umsatzsteuerlich vergleichbare Einrichtungen künftig nicht zwei Umsatzsteuererklärungen abgeben müssen. „Eine einzige Umsatzsteuererklärung an das Finanzamt muss genügen,“ betonte Füracker.

Landratsämter sind einerseits als unterste Staatsbehörde und andererseits als Kreisbehörde tätig. Sie müssen für beide Bereiche eigenständige Umsatzsteuererklärungen erstellen und an das Finanzamt übermitteln. Füracker: „Dies führt zu bürokratischem Aufwand und bindet Kapazitäten, die gerade in dieser Zeit sinnvoller an anderer Stelle eingesetzt werden können. Der Bund muss hier tätig werden.“

Bernreiter begrüßt Vorstoß

Der Präsident des Bayerischen Landkreistags, der Deggendorfer Landrat Christian Bernreiter, unterstützt diesen Vorstoß:

„Eine umsatzsteuerrechtliche Aufspaltung des Landratsamts in Kreis- und Staatsbehörde geht an der Vollzugspraxis völlig vorbei und führt zu einem erheblichen Bürokratieaufwand, ohne dass dadurch auch nur ein Cent mehr in der Kasse des Bundesfinanzministers landet.

So müssten die Landkreise beispielsweise bei jedem Kopierer, der für Kreis- und Staatsaufgaben gemeinsam genutzt wird, ermitteln, in welchem Umfang der Kopierer jeweils in Anspruch genommen wird, um dann prozentual die Aufteilung auf beide Steuererklärungen machen zu können. Dafür fehlt mir jegliches Verständnis.

Ich bin Finanzminister Füracker daher dankbar, dass er unsere Argumente aufgegriffen hat. Der Bund muss jetzt die richtigen Lehren aus der Corona-Pandemie ziehen und die Landkreise von unnötiger Bürokratie entlasten.“

 

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